Bebauungsplan Nr. 07.110 - An der Brökermersch - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0992/22_VL sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 07.110 „An der Brökermersch“ in Hamm-Heessen vor. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Gegenstand der Planung ist eine Fläche von insgesamt 17.843 m², die durch die Insolvenz der Firma Boss V + V GmbH & Co. KG brachfällt. Ziel der Neunutzung ist es, städtebaulich unerwünschte Nutzungen, wie etwa zentrenrelevanten Einzelhandel oder Vergnügungsstätten, auszuschließen und Mischstrukturen auf den Betriebsgrundstücken zu sichern. Der neue Bebauungsplan soll den bestehenden Plan Nr. 07.038 überlagern.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Kreuzung Heessener Straße / Brökermersch. Während der aktuelle Flächennutzungsplan für diesen Bereich eine Mischbaufläche ausweist, ist für eine gewerbliche Weiterführung die Festsetzung eines Gewerbegebietes oder Sondergebietes vorgesehen. Da dies von der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan abweicht, kann eine entsprechende Berichtigung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens erfolgen. Die Vorlage umfasst zudem den Vorschlag, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchzuführen. Zur Veranschaulichung der Planung liegen ein Übersichtsplan, ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie ein Luftbild vor.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 12.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 22.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
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