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Stlgnahme

Auswirkungen Chancenaufenthaltsrecht

0554/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm reagiert. Gegenstand der Anfrage war die geplante Novellierung des Aufenthaltsgesetzes durch die Bundesregierung, die die Einführung eines einjährigen Chancen-Aufenthaltsrechts vorsieht. Dieses Recht soll Personen, die seit mindestens fünf Jahren am 1. Januar 2022 in Deutschland geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis leben, die Möglichkeit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

In der Stellungnahme werden konkrete Zahlen zur aktuellen Situation in der Stadt Hamm dargelegt. Die Verwaltung gibt an, dass sich derzeit 275 Personen mit einem Duldungsstatus in der Stadt befinden. Davon entfallen 270 Personen auf einen Duldungsanspruch nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes, während 5 Personen einen Anspruch nach § 60b des Aufenthaltsgesetzes haben. Bezüglich der Voraussetzungen für das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht nach der Bundesdrucksache 20/3717 stellt die Verwaltung fest, dass gegenwärtig 160 der in Hamm geduldeten Personen die entsprechenden Kriterien erfüllen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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