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Beschlussvorlage

Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2023

1008/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer aktuellen Gebührenkalkulation, die die Kosten- und Erlöserwartungen für das kommende Wirtschaftsjahr berücksichtigt.

Laut der Sachdarstellung resultieren die Anpassungen aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die laut Verwaltung nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2019 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.

Die Gebührenänderungen betreffen ausschließlich gewerbliche Anlieferer. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Für sortenreinen Grünabfall erhöht sich der Preis von 45,00 Euro auf 54,00 Euro pro Tonne. Die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz bleibt mit 75,00 Euro pro Tonne unverändert. Zusätzlich werden Laub mit einer Gebühr von 52,00 Euro pro Tonne sowie Mähgut mit 88,00 Euro pro Tonne in die Satzung aufgenommen. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 13. Dezember 2022 zugestimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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