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Anfrage

Auswirkungen Chancenaufenthaltsrecht

0368/22_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0368/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den Auswirkungen des Gesetzentwurfs zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts befasst. Hintergrund der Anfrage ist die beabsichtigte Novellierung des Aufenthaltsgesetzes durch die Bundesregierung, wie sie in der Bundestagsdrucksache 20/3717 vom 28. September 2022 dargelegt ist. Der Entwurf sieht vor, Personen, die seit mindestens fünf Jahren am 1. Januar 2022 geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht einzuräumen. Ziel dieser Regelung ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht, wie die Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse und den Identitätsnachweis, zu erfüllen.

Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um Auskunft zu vier spezifischen Punkten bezüglich der Situation in Hamm. Es wird nach der Anzahl der in der Stadt geduldeten Ausländer gefragt. Des Weiteren wird um eine Aufschlüsselung der Personen mit einem Duldungsanspruch nach den Paragrafen 60a und 60b des Aufenthaltsgesetzes gebeten. Abschließend wird die Frage gestellt, wie viele der in Hamm geduldeten Personen gegenwärtig die Voraussetzungen für das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß der Bundesdrucksache 20/3717 erfüllen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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