Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 13. Dezember 2022 der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) zugestimmt. Ziel der Änderungen ist die Modernisierung und Digitalisierung der Gremienbetreuung innerhalb der Gesellschaft.
Durch die Neufassung des Vertrages werden die elektronische Einladung zu Sitzungen, die Durchführung digitaler Versammlungen sowie die digitale Beschlussfassung rechtlich ermöglicht. Konkret sind hiervon verschiedene Paragrafen betroffen, die unter anderem die Einberufung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung regeln. Die Einladung kann künftig neben dem Postweg auch auf elektronischem Wege erfolgen. Zudem wird festgelegt, dass die ordentliche Gesellschafterversammlung als virtuelle Sitzung stattfinden kann. Für die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung wurde ergänzt, dass die Vertretung des Stammkapitals auch durch Zuschaltung im Sinne der digitalen Sitzungsform erfolgen kann.
Der Rat hat zudem die Vertreter in den Gremien der HGB beauftragt, die erforderlichen Beschlussfassungen zur Umsetzung der Änderungen vorzunehmen. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg ist für diese Vertragsänderung keine Anzeige bei der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen der Anpassungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 12.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
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