Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule

0989/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Die Anpassung der Satzung erfolgt primär aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Umsatzsteuerrecht.

Nach Angaben der Verwaltung sind Überlassungsgebühren für Instrumentenausleihen, sofern kein dazugehöriger Fach- oder Ensembleunterricht belegt wird, ab dem genannten Zeitpunkt umsatzsteuerpflichtig. Für diese Fälle wird eine zusätzliche Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % vorgesehen, die an das Finanzamt abzuführen ist. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hat.

Neben der steuerrechtlichen Anpassung umfasst die Vorlage weitere inhaltliche Änderungen. So wurde das Angebot der 10er-Karte für Erwachsene erweitert und die Gebühren für elementaren Tanz- sowie Musikunterricht neu geregelt. Zudem wurde die Möglichkeit verankert, gebührenfreie Projekte anzubieten, sofern diese durch Landes- oder Bundesmittel gefördert werden. Redaktionelle Anpassungen betreffen zudem die Terminologie innerhalb der Satzung, etwa die Ersetzung des Begriffs Fachbereichsleitung durch Fachgruppenkoordination. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken bewertet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Alle Vorlagen aus Dezember 2022 · Archiv nach Monat