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Beschlussvorlage

Entschädigungsregelung für die Mitglieder des Umlegungsausschusses

0914/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0914/22 eine Neuregelung der Entschädigungssätze für die Mitglieder des Umlegungsausschusses vorgeschlagen. Die Anpassung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2023 erfolgen und basiert auf einer Erhebung des Deutschen Städtetages, wonach die bisherigen Sätze im Vergleich zu anderen Kommunlichkeiten in Nordrhein-Westfalen im unteren Bereich liegen.

Der Vorschlag sieht vor, die Vergütung von einer festen Stundenzahl auf eine Abrechnung in angefangenen Halbstunden umzustellen. Die Entschädigung für Mitglieder und deren Stellvertretungen soll künftig ein Drittel des Honorarsatzes nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) pro Halbstunde betragen. Für Mitglieder, die nicht in Hamm wohnhaft sind, ist zusätzlich eine Pauschale für die An- und Abfahrt in Höhe von zwei Dritteln des JVEG-Honorarsatzes vorgesehen. Auch für besondere Verrichtungen, wie etwa Ortsbesichtigungen oder die Erstellung von Gutachten, soll die Vergütung auf ein Drittel des JVEG-Honorarsatzes pro angefangener Halbstunde festgesetzt werden, ergänzt um die Erstattung von Fahrtkosten nach JVEG.

Durch die Kopplung an die JVEG-Honorarsätze soll eine regelmäßige manuelle Anpassung der Sätze entfallen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen pro Sitzung etwa 250 Euro Mehrkosten betragen, wobei mit einer Anzahl von ein bis zwei Sitzungen pro Jahr zu rechnen ist. Die entsprechenden Mittel sind im Teilergebnisplan vorhanden.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 12.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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