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Stlgnahme

Erweiterung des Ausschusses für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied, welches durch den Integrationsrat benannt wird

0548/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 14. September 2022 die Anregung beschlossen, den Ausschuss für Schule und Ausbildung um ein beratendes Mitglied zu erweitern. Dieses Mitglied soll durch den Integrationsrat benannt werden. Ziel der Anregung ist es, die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund im Ausschuss zu vertreten, da in diesem Gremium derzeit zwar die katholische und die evangelische Kirche durch jeweils einen Vertreter vertreten sind, jedoch kein Mitglied des Integrationsrats oder der islamischen Gemeinden.

Die Verwaltung hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausschussbildung. Gemäß der Gemeindeordnung sowie den spezialgesetzlichen Regelungen des Schulgesetzes ist die Besetzung des Schulausschusses vorgegeben. Nach § 85 Abs. 2 Schulgesetz sind die Benennung von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme eine bindende Vorschrift. Da der Gesetzgeber keine weitere Vertretung von Religionsgemeinschaften für diesen Ausschuss vorgesehen hat, besteht für den Rat kein Entscheidungsspielraum hinsichtlich der kirchlichen Vertretung. Zudem ist die Mitwirkung der kirchlichen und schulischen Vertretung in dem gemeinsam gebildeten Ausschuss auf die Angelegenheiten des Schulausschusses beschränkt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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