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Beschlussvorlage

Abfallgebührensatzung 2023: Gebühren für Voll- und Holservice 2023

1004/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für den Holservice und den Vollservice der Abfallentsorgung.

Nach Angaben der Verwaltung beruhen die geplanten Änderungen auf tarifbedingten Personalkostensteigerungen, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden können. Die Gebühren für diese Leistungen wurden seit dem Jahr 2012 stabil gehalten. Im Rahmen der Gebührengerechtigkeit wird zwischen Leistungen bis zu einer Entfernung von 20 Metern und Wegen, die darüber hinausgehen, unterschieden.

Beim Holservice werden die Behälter vom Grundstück abgeholt und nach der Leerung nicht zurückgestellt, während beim Vollservice die Behälter nach der Leerung wieder am ursprünglichen Platz platziert werden. Für die 2-rädrigen MGB bei einer 4-wöchentlichen Leerung erhöht sich die Gebühr von 14,50 Euro auf 16,25 Euro. Bei einer 14-täglichen Leerung steigt der Betrag von 29,00 Euro auf 32,50 Euro. Im Vollservice erhöht sich die Gebühr für eine 14-tägliche Leerung von 58,00 Euro auf 65,00 Euro.

Für Wege über 20 Meter werden die Gebühren pro Meter und Abfuhr angepasst. Die Behältergebühren für Restmüll und Bioabfälle bleiben für das Jahr 2023 unverändert. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorliegenden Fassung der Gebührensatzung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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