Änderung der Repräsentationsrichtlinien hier: § 1 Ziff. 3.2 der Repräsentationsrichtlinien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0987/22_VL eine Änderung der Repräsentationsrichtlinien beantragt. Konkret geht es um eine Anpassung des § 1 Ziff. 3.2 dieser Richtlinien, welche die finanziellen Rahmenbedingungen für Gratifikationen regelt.
Der Vorschlag sieht vor, die bisherigen Wertgrenzen für Geschenke anzuheben. Die Beträge von 12,50 € und 15,00 € sollen auf jeweils 20,00 € angehoben werden. Diese Änderung betrifft die Gratulationen zum 85. und 90. Geburtstag sowie die Gratulationen ab dem 95. Geburtstag.
Als Begründung für die Anpassung führt die Verwaltung die Bitte der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister an. Zudem wird die aktuelle Preisentwicklung angeführt, welche eine Erhöhung der Wertgrenzen notwendig mache. Eine Auswertung der bereits durchgeführten Gratulationen nach einer vorangegangenen Anhebung der Altersgrenzen ergab laut der Vorlage, dass die Erhöhung der Präsentwerte keine höheren Kosten für die Stadt verursacht.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 12. Dezember 2022 beraten und im Rat am 13. Dezember 2022 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters beschlossen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 13.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 12.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen