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Stlgnahme

Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von ALG II

0523/22_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0499/22 die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe für bestimmte Leistungsempfänger in der Stadt Hamm beantragt. Die beantragte Maßnahme sieht eine Zahlung in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende sowie 100 Euro für jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft vor. Ziel der Anfrage ist es, Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, die Taschengeld nach dem SGB erhalten, finanziell zu unterstützen. Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass die Regelsätze keine Mittel für zusätzliche Weihnachtsbedarfe wie Geschenke oder Feierlichkeiten vorsehen.

In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 0523/22 wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung einer solchen freiwilligen Weihnachtsbeihilfe als Zuschuss an Leistungsempfänger in sozialen Mindestsicherungssystemen gibt. Die Verwaltung führt weiter aus, dass ein solcher Zuschuss als Einkommen zu behandeln wäre. Dies hätte zur Folge, dass die Zuwendung im Monat des Zuflusses bedarfsmindernd auf die Leistungen anzurechnen wäre. In der Konsequenz würde eine solche Beihilfe somit den Bundeshaushalt entlasten, jedoch keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens für die Leistungsberechtigten bewirken.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 13.12.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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