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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021Zur Vorlage · 0555/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 7. November 2021 vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist die Durchführung eines sogenannten „Martinsmarktes“ durch die Stadtmarketing Hamm GmbH, der als Ersatzveranstaltung für den im Frühjahr ausgefallenen Mobilitätstag geplant ist. Die geplante Ladenöffnung soll im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Stadtbezirk Hamm-Mitte stattfinden.
Die Vorlage stützt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung hat den Antrag auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Öffnung erfüllt sind. Als sachliche Gründe werden die Belebung der Innenstadt sowie der Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung angeführt. Die geltenden Obergrenzen für die Anzahl der jährlichen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen bezüglich der Adventssonntage werden eingehalten.
Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit relevanten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten liegen der Vorlage bei. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst im Dezember stattfindet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Das Ordnungsamt hat die Beantragung nach Prüfung der Sachgründe bewertet und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bestätigt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Weiterführung des Projekts „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“Zur Vorlage · 0575/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0575/21_VL wird die Fortführung des Projekts „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2023 beantragt. Der Rat der Stadt Hamm soll die Verwaltung beauftragen, ein europaweites Vergabeverfahren einzuleiten, um die Verträge mit Auftragnehmern unter der Voraussetzung gesicherter Finanzierung abzuschließen. Für die Jahre 2022 und 2023 werden Aufwendungen in Höhe von 1.436.000 € beziehungsweise 841.600 € veranschlagt, wobei der städtische Eigenanteil 2.277.600 € beträgt. Ein Antrag auf Landesfördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ist vorgesehen. Das Projekt umfasst 18,5 Stellen, von denen 18 Stellen an freie Träger vergeben werden sollen.
Die Bildungsbegleitung ist in der Verwaltung der Stadt Hamm sowie des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR angesiedelt. Das Projekt umfasst insgesamt 27 Stellen und gliedert sich in die Bereiche Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II. Die Tätigkeit erstreckt sich über verschiedene Schulformen, darunter Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Berufskollegs. Ein Schwerpunkt liegt auf der außerschulischen Lernförderung als Ermessensleistung nach § 28 SGB II.
Zudem ist die Erweiterung von Bildungs- und Freizeitangeboten sowie die Finanzierung digitaler Endgeräte Gegenstand der Vorlage. Für die Prüfung des Bedarfs an digitalen Endgeräten wurde ein Verfahren initiiert, das die Verwaltung und das Kommunale Jobcenter Hamm AöR einbezieht. Die Beratung der Eltern beim Ausleihen dieser Geräte erfolgt über die Schulen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 3.Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0495/21_VL befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Stadt Hamm für die Jahre 2022 und 2023. Die Planung berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Durch die Aktivierung von Corona-Schäden als außerordentlicher Ertrag soll die formale Stabilität des Ergebnisses sowie des Eigenkapitals bis zum Jahr 2025 gewährleistet werden. Die Abschreibung dieser Schäden ist ab 2025 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vorgesehen. Die prognostizierten Corona-Schäden belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf insgesamt 194 Millionen Euro, während die Gesamtsumme ab 2021 bei 236 Millionen Euro liegt. Zu den finanziellen Faktoren gehören Rückgänge bei der Gewerbe- und Einkommensteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen sowie steigende Personal- und Sozialaufwendungen.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bilanzierungshilfe, was den Einsatz von Rücklagen zur Deckung eines Fehlbetrags von 34,1 Millionen Euro erforderlich macht, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu vermeiden. Das Haushaltsvolumen steigt von 843 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 862 Millionen Euro im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 902 Millionen Euro ansteigen. Von 1.000 Euro des zentralen Finanzvolumens entfallen 483 Euro auf den Bereich Jugend und Soziales sowie 116 Euro auf Schulen. Zudem wird ein Beschlussvorschlag zur Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes für gebührenrechnende Einrichtungen, wie etwa den ASH oder den Rettungsdienst und Friedhöfe, von 5,42 % auf 5,24 % zum 1. Januar 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 01.12.2021 · Ausschuss für Sport und Freizeit
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Beschlussvorlage 0495/21_ER-1 betrifft den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Aus dem Entwurf geht hervor, dass sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung vom 14. Oktober 2021 Veränderungen ergeben haben, die aus den Beratungen der Bezirksvertretungen resultieren.
Im Rahmen dieser Beratungen wurde festgelegt, dass jedem Bezirk ein Betrag von 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung steht. Die konkreten Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu diesen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Vorlage aufgeführt. Die Finanzierung dieser investiven Veränderungen soll über die Investitionspauschale der Finanzstelle erfolgen.
Zudem enthält die Vorlage einen rechtlichen Hinweis bezüglich der Gestaltung des Doppelhaushalts. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die geltenden rechtlichen Vorschriften auch bei einem Doppelhaushalt Bestand haben. Dies ermöglicht es, für das Jahr 2023 eine Corona-Isolierung vorzunehmen. Auf dieser Grundlage kann der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 wie geplant in Form eines Doppelhaushalts beschlossen werden. Der endgültige Beschlussvorschlag wird nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0495/21_ER-2 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0495/21_ER-2 regelt die Erlassung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Der Beschluss basiert auf dem Entwurf der Verwaltung sowie den im Hauptausschuss und im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 6. Dezember 2021 empfohlenen Änderungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neuregelung der Bezirksbudgets. Mit Beginn des Haushaltsjahres 202verkehr wird der Betrag pro Einwohner von bisher 0,30 Euro auf 0,60 Euro verdoppelt. Zudem wird ein Festbetrag für bestehende Städtepartnerschaften der Stadtbezirke zur freien Verwendung zugewiesen. Damit einher geht die Aufhebung des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2000, wodurch der Rat auf sein Budgetrecht in diesem Bereich verzichtet.
Zudem werden redaktionelle und technische Anpassungen vorgenommen. Dazu gehört die Korrektur von Fehlveranschlagungen, wie die Löschung einer doppelt erfassten Position für einen Aufzug im Stadtteilzentrum Uentrop sowie die Separierung eines Parkplatzprojekts an der Messehalle. Die Investitionsmaßnahmen des Immobilienmanagements werden technisch korrekt abgebildet. Des Weiteren wird der kalkulatorische Zinssatz zum 1. Januar 2022 von 5,42 % auf 5,24 % gesenkt. Die Ergebnisplanung für die Jahre 2022 bis 2026 bleibt durch die Verrechnung von Erstattungen im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 4.Stellenplan 2022 / 2023Zur Vorlage · 0560/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Stellenplan für die Jahre 2022 und 2023 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Plan umfasst insgesamt 2.145,15 Stellen, was einem Zuwachs von 65,74 Stellen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Demgegenüber stehen 1,84 eingesparte Stellen.
Der geplante Personal- und Versorgungsaufwand beläuft sich für das Jahr 2022 auf 178,5 Millionen Euro und für 2023 auf 184,1 Millionen Euro. Damit liegen die Ansätze über dem Planwert von 2021. Die Verwaltung führt diesen Anstieg auf verschiedene Faktoren zurück: eine Tarif- und Besoldungserhöhung für Beamte und Tarifbeschäftigte, eine Anpassung der Zuführungsbeträge zu den Pensions- und Beihilferückstellungen sowie einen erhöhten Personalbedarf im städtischen Rettungsdienst. Zudem wird ein gestiegener Ausbildungsbedarf aufgrund des demografischen Wandels berücksichtigt.
Ein Teil der neu geschaffenen Stellen dient der Umsetzung politischer Beschlüsse und strategischer Projekte, wie etwa der Digitalisierung, der Smart-City-Initiative oder der Umsetzung des ÖGD-Paktes. Einige Stellen wurden zudem aus bisher überplanmäßigen oder projektbezogenen Positionen in den festen Stellenplan überführt, da die entsprechenden Bedarfe als dauerhaft eingestuft wurden. Die Verwaltung plant, die Personalkosten im Haushalt weiterhin als primären Kostenfaktor zu beobachten und bei Vakanzen flexibler zu agieren, um den Verlust von Fachwissen zu begrenzen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- Stellenplan 2022 / 2023Zur Vorlage · 0560/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0560/21_ER-1 dient der Beschlussfassung über den Stellenplan für die Jahre 2022 und 2023 der Stadt Hamm. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Stellenplan in der in der Anlage enthaltenen Fassung verabschiedet.
Die Vorlage ist Teil eines Beschlussverfahrens, das im November 2021 initiiert wurde. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat, die für den 14. Dezember 2021 angesetzt war, ist eine Beratung im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Der Entwurf enthält zudem die Stellungnahme des Personalrates zum betreffenden Stellenplan für den Zeitraum 2022/2023. Die Verwaltung hat die Vorlage zur Vorlage gebracht, um die personelle Ausgestaltung der städtischen Aufgaben für die kommenden zwei Kalenderjahre rechtlich abzusichern.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 5.Einwendung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2022 und 2023Zur Vorlage · 0592/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zur Haushaltssatzung der Stadt Hamm für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wurde eine Einwendung gegen den Entwurf vorgelegt. Die Einwendung bezieht sich auf die Thematik des Straßenverkehrslärms in der Alleestraße, konkret im Abschnitt zwischen der Goethestraße und der Bahnunterführung.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Entwurfs am 9. Oktober 2021 konnten Einwohner und Abgabepflichtige bis zum 29. Oktober 2021 Einwendungen erheben. Eine solche fristgerechte Einwendung liegt vor. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ist der Rat verpflichtet, in einer öffentlichen Sitzung über die Einwendung zu entscheiden, bevor die Haushaltssatzung beschlossen wird.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Lärmaktionsplanung als gesamtstädtische Planung alle fünf Jahre überprüft wird. Diese Planung basiert auf der Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf den entsprechenden Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Alleestraße wurde in diesem Kontext als belastete Straße identifiziert. Aus der Lärmaktionsplanung selbst resultiert jedoch kein Rechtsanspruch auf spezifische lärmmindernde Maßnahmen, da diese mit den jeweiligen Baulastträgern abgestimmt werden müssen.
Nach einer Abwägung der privaten und öffentlichen Belange empfiehlt die Verwaltung, der Einwendung nicht stattzugeben. Der Rat wird daher angehalten, die Einwendung zur Kenntnis zu nehmen, die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 jedoch ohne Änderungen beizubehalten.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6.Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt HammZur Vorlage · 0558/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kernverwaltung sowie ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche abbildet. Dieser Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht.
Der vorliegende Entwurf weist zum Stichtag eine Bilanzsumme von 1.846,5 Millionen Euro aus. Das Ergebnis des Geschäftsjahres zeigt einen Jahresüberschuss von 8,4 Millionen Euro, während sich das Eigenkapital zum Ende des Jahres 2018 auf 155,9 Millionen Euro beläuft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird vorgesehen, den Entwurf zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Die Prüfung durch das Gremium dient der Feststellung, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns Stadt Hamm unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und Behandlung des JahresergebnissesZur Vorlage · 0504/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildeten der Prüfbericht der Kanzlei Dr. Steffen & Partner mbB sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen erteilten uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestätigten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte zuvor in einer nichtöffentlichen Sitzung empfohlen, die Prüfberichte zu übernehmen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.536.878.485,04 € auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 6.620.710,64 €. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 6.620.710,64 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Stadt Hamm erstellt für den Stichtag 31.12.2020 einen Gesamtabschluss gemäß den geltenden kommunalen Regelungen. In diesem Zusammenhang wurde auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts verzichtet, da die Stadt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements nicht zur Erstellung eines solchen Berichts verpflichtet ist. Der beschlossene Jahresabschluss wird der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 0506/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 14. Dezember 2021 wurde über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0506/21_VL) sah vor, den Oberbürgermeister für das betreffende Haushaltsjahr vorbehaltlos zu entlasten.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet der vorgelegte Jahresabschluss 2020 sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 28. September 2021 den Bericht der beauftragten Kanzlei über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beraten. Der Ausschuss schloss sich dem Ergebnis der Prüfung an und übernahm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In einer vorangegangenen Vorlage empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Die Entlastung dient der Feststellung der Ratsmitglieder, dass aufgrund der Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Da der Oberbürgermeister bei der Beschlussfassung über seine eigene Entlastung kein Stimmrecht besitzt, wurde die Entscheidung im Rat als separater Vorgang zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses behandelt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH und die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH im Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 0541/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0541/21 beschlossen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH jeweils eine außerplanmäßige Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 2 Mio. €.
Die Kapitalzuführung an die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH dient der Deckung eines zusätzlichen Kapitalbedarfs. Dieser ergibt sich aus der Umsetzung hoher ökologischer Standards bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, sowie aus konjunkturellen Steigerungen der Baukosten.
Für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH ist die Bereitstellung der Mittel mit der Gründung von zwei Projektgesellschaften im Rahmen des 5-Standorte-Programms verknüpft, die in Zusammenarbeit mit der Wasserstoffallianz Westfalen und der Entwicklungsagentur Rangierbahnhof erfolgt. Zudem soll die Zuführung die Finanzierung der Eigenanteile sicherstellen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft zur neuen IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur unterstützen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über freie Mittel aus dem Baubereich sowie von der Feuerwehr. Es handelt sich dabei um Beträge aus Maßnahmen und Beschaffungen, die im laufenden Haushaltsjahr 2021 nicht mehr abgewickelt werden konnten und im Haushaltsplan 2022/23 neu veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften.Zur Vorlage · 0588/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0588/21_VL sieht eine Neuausrichtung und Neustrukturierung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie ihrer Tochtergesellschaften vor. Ziel der Maßnahme ist die Zusammenführung verschiedener Einrichtungen zur neuen „IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH“. Im Rahmen dieses Prozesses soll die Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH verschmelzen. Zudem ist die Fusion der Hammer Technologie- und Gründerzentrum GmbH mit der Innovationszentrum Hamm GmbH geplant. Die neue Agentur wird voraussichtlich etwa 50 Mitarbeiter umfassen.
Der Rat der Stadt Hamm soll die Neuausrichtung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 zur Kenntnis nehmen und der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zustimmen. Die Vorlage umfasst zudem Beschlüsse zum Verschmelzungsvertrag sowie zur Anpassung der Gesellschaftsverträge. Für die künftigen Gesellschaften „IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH“ und „Innovationszentren Hamm GmbH“ wird die Abberufung und Bestellung neuer Mitglieder für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Für die Durchführung der Verschmelzungen ist ein 100-prozentiger Anteilsbesitz der Wirtschaftsförderungsgesellschaft erforderlich, wobei Anteile an der Hamtec GmbH und der Stadtmarketing GmbH zum Buchwert erworben werden sollen. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Veräußerung der Geschäftsanteile der MVA Hamm-Eigentümer GmbH und der MHB Betriebsführungsgesellschaft mbH an den Stadtwerke-Konzern zu prüfen, um Kapital zu aktivieren. Ein moderierter Prozess zur internen Strukturierung ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften.Zur Vorlage · 0588/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Ergänzungsvorlage zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH und ihrer Tochtergesellschaften verschiedene strukturelle Änderungen beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wird die Neuausrichtung und Neustrukturierung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur Kenntnis genommen, was eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages beinhaltet. In diesem Zuge wird die Gesellschaft in IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH umbenannt. Der Rat stimmte zudem der Abberufung und Neubesetzung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung sowie des Aufsichtsrats der neuen Wirtschaftsagentur zu.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlusses ist die Verschmelzung der Hammer Technologie und Gründerzentrum GmbH auf die Innovationszentrum Hamm GmbH zum 1. Januar 2022. Durch diesen Vorgang wird die Gesellschaft in Innovationszentren Hamm GmbH umbenannt und der Gesellschaftsvertrag angepasst. Der Rat wies die kommunalen Vertreter der Stadt Hamm an, die entsprechenden Verschmelzungsverträge in den jeweiligen Gremien zu bestätigen und die Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurde die Verschmelzung der Stadtmarketinggesellschaft Hamm mbH auf die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH zum 1. Januar 2022 beschlossen. Abschließend wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine mögliche Veräußerung der Geschäftsanteile an der MVA Hamm-Eigentümer GmbH und der MHB Betriebsführungsgesellschaft mbH von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH an den Stadtwerke-Konzern zu prüfen. Die Anpassungen der Gesellschaftsverträge erfolgen im Rahmen einer mittelfristigen Neustrukturierung des Konzerns Stadt Hamm.
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- 14.12.2021 · Rat
- IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH Neuausrichtung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH einschließlich ihrer Tochtergesellschaften.
- 11.Überörtliche Prüfung der Stadt Hamm im Bereich Informationstechnik durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW)Zur Vorlage · 0574/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) und der Aufsichtsbehörde zugestimmt. Gegenstand der Vorlage 0574/21 ist der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik der Stadtverwaltung im Jahr 2021. Die Prüfung, die unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt wurde, basierte auf Kennzahlenvergleichen mit anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2018.
Die Ergebnisse der Prüfung fallen insgesamt positiv aus. Die Verwaltung weist im interkommunalen Vergleich geringe IT-Kosten auf, wobei das angewandte IT-Betriebsmodell Steuerungsmöglichkeiten bietet. Zudem wird ein solides IT-Sicherheitsniveau festgestellt, das nur geringen Optimierungsbedarf aufweist.
Der Prüfbericht enthält jedoch auch Empfehlungen für die Zukunft. So wird vorgeschlagen, die operative IT stärker an den strategischen Grundlagen des Ratsbeschlusses „Smart City Hamm“ auszurichten und diese Ausrichtung zu formalisieren. Zudem wurden weitere Verbesserungsmöglichkeiten in einzelnen Prüffeldern aufgezeigt. Die Verwaltung hat Teile der Empfehlungen bereits umgesetzt. Der Rat beauftragte die Verwaltung, die weiteren Vorschläge zu prüfen und bei Bedarf den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Stellungnahme der Stadt wird neben dem Prüfbericht veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24.11.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 12.Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0577/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 0577/21 die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf mit der Prüfung des Jahresabschlusses des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs Hamm (ASH) für das Wirtschaftsjahr 2021. Der Vorschlag beinhaltet zudem eine Option auf eine Fortführung der Prüfung für weitere sechs Jahre.
Die Grundlage für die Durchführung der Wirtschaftsprüfung bildet die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH. Durch die Aufhebung von § 106 der Gemeindeordnung NRW ist eine Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Beauftragung eines externen Abschlussprüfers nicht mehr erforderlich. Gemäß der geltenden Regelungen des Rates der Stadt Hamm ist ein Wechsel der Wirtschaftsprüfer vorzunehmen, wenn diese mehr als sieben Jahresabschlüsse geprüft haben, weshalb für den ASH ein Wechsel der Prüfinstanz erfolgt.
Die Entscheidung basiert auf der Auswertung der Angebote aus der öffentlichen Ausschreibung Nr. 018/21/Ö/UVgO, wobei das Angebot der genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als das wirtschaftlichste eingestuft wurde. Die Auftragssumme für das Wirtschaftsjahr 2021 beläuft sich auf 13.387,50 Euro inklusive Umsatzsteuer. Bei Inanspruchnahme der Option für weitere sechs Jahre ergibt sich eine Gesamtsumme von 93.712,50 Euro brutto. Der Rat der Stadt Hamm hat den entsprechenden Beschluss in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 gefasst.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13.Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · 0589/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 den Wirtschaftsplan 2022 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Grundlage für diesen Beschluss bilden die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebssatzung des ASH.
Der Wirtschaftsplan umfasst verschiedene Bestandteile, darunter den Erfolgsplan für das Jahr 2022, eine Übersicht der Erfolgsplanung für die einzelnen Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2025 sowie einen Vermögensplan, einen Finanzplan und eine Stellenübersicht. Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen für Aufgaben wie die Straßenreinigung, Abfallsammlung, den Betrieb der Deponie und der Kompostierungsanlage sowie aus gewerblichen Leistungen in den Bereichen Entsorgung, Photovoltaik und Werkstattleistungen. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand sowie auf die Entsorgung.
Im Vermögensplan für das Jahr 2022 sind investive Auszahlungen für Sachanlagen in Höhe von 8.060 T€ vorgesehen, was vor allem Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfasst. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.100 T€ vorgesehen. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2025 veranschlagt, um die notwendigen Ersatzbeschaffungen und Investitionen zeitlich flexibel umsetzen zu können. Die Stellenübersicht führt die tariflich Beschäftigten des ASH auf, während Beamtenstellen weiterhin im Stellenplan der Stadt Hamm geführt werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14.Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0562/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Ziel der Satzung ist eine kostendeckende Erhebung der Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Nach der vorliegenden Berechnung sieht die Neuregelung Anpassungen bei zwei Gebührenbestandteilen vor. Die Grundgebühr pro Entleerung steigt von bisher 50,67 Euro auf 60,86 Euro. Zudem erhöht sich die Arbeitsgebühr von bisher 9,70 Euro pro 0,5 Kubikmeter auf 11,81 Euro. Die Abwasserabgabe bleibt mit 17,90 Euro pro pflichtiger Person unverändert.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhungen auf der Grundlage der erwarteten Kosten und Leistungsumfänge für das Jahr 2022 erforderlich sind. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen werden in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen, wodurch die Anpassungen haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Der Rat hat der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0587/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Laut der Verwaltung wurde in den Jahren 2016 bis 2021 eine stabile Gebührenstruktur beibehalten, wobei die aktuelle Kalkulation eine teilweise Änderung der Sätze erforderlich macht. Hintergrund ist ein verändertes Nachfrageverhalten, das durch eine Zunahme von Urnenbeisetzungen gekennzeichnet ist.
Die vorliegende Kalkulation sieht eine Senkung der Gebühren im Bereich der Nutzungsrechte um insgesamt 3,1 % vor. Im Bereich der Bestattungsgebühren ergibt sich aufgrund von Unterdeckungen aus vorangegangenen Jahren ein Mehrbedarf von etwa 6,7 %. Alle weiteren Gebührensätze der Satzung bleiben unverändert. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich nach Abzug der Kosten für die Pflege von Vorratsflächen und öffentlichem Grün auf 99 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebühren im interkommunalen Vergleich im unteren Bereich liegen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2022Zur Vorlage · 0590/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0590/21 die Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Rat hat der Satzung auf Grundlage der vorliegenden Gebührenberechnung zugestimmt.
Die Kalkulation basiert auf den erwarteten Kosten und Erlösen für das Wirtschaftsjahr 2022. Laut der Vorlage resultiert die Anpassung der Gebühren aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden konnten. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.
Konkret erhöht sich die Gebühr für sortenreinen Grünabfall von bisher 33,00 Euro auf 45,00 Euro pro Tonne. Bei Wurzelstöcken und Stammholz steigt der Preis von 47,00 Euro auf 75,00 Euro pro Tonne. Als Gründe für diese Entwicklung nennt die Verwaltung unter anderem gestiegene Personalkosten, höhere Energiepreise für Diesel sowie steigende Kosten für Ersatzteile, Geräte und Transporte. Ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung bei Wurzelstöcken und Stammholz ist der Einsatz externer Dienstleister für die Zerkleinerung von Material mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern, da der betriebseigene Shredder hierfür nicht ausreicht. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushter zur eigenen Nutzung bleibt weiterhin gebührenfrei.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.Abfallgebührensatzung 2022Zur Vorlage · 0591/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0591/21_VL die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Rat hat die Satzung auf Grundlage einer vorliegenden Gebührenkalkulation beschlossen.
Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 17,06 Millionen Euro. Davon entfallen wesentliche Positionen auf die Entsorgung mit 7,23 Millionen Euro, die Personalkosten mit 4,55 Millionen Euro sowie die Kosten für Fahrzeuge und Maschinen mit 1,96 Millionen Euro. Nach Abzug von Verwertungserlösen und sonstigen Einnahmen in Höhe von etwa 2,83 Millionen Euro ergibt sich ein zu deckender Betrag von 14,66 Millionen Euro. Dies entspricht einer Gebührenteigerung von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Als Gründe für den höheren Gebührenbedarf werden tarifliche Lohnkostensteigerungen, ein Anstieg der Entsorgungskosten an der MVA sowie gestiegene Energiekosten bei Treibstoff und Transporten angeführt. Zudem entstehen Kosten durch Serviceverbesserungen an der Sammelstelle an den Zentralhallen sowie durch einen erhöhten Aufwand für die Reinigung öffentlicher Bereiche und Straßenpapierkörbe.
Die neue Gebührenstruktur umfasst verschiedene Behältergrößen für Restmüll und Gewerbeabfall. Die Gebühren für die verschiedenen Mülltonnen im Eigentum des Abfallentsorgungsbetriebs Hamm (ASH) wurden entsprechend angepasst. Zudem wurde die Regelung für Behälter im Eigentum der Anschlussberechtigten gestrichen, da zukünftig ausschließlich Behälter im Eigentum der Stadt Hamm eingesetzt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18.Verkaufsoffene Sonntage 2022 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 0544/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördlichen Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2022 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf Anträgen der Stadtmarketing Hamm GmbH, die für vier Termine eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt hatte. Konkret betrifft dies den 2. Mobilitätstag am 3. April 2022, das 5. Hammer GenussFest am 25. September 2022, den „Hamms Bunten Herbst“ am 30. Oktober 2022 sowie den „Familien-Weihnacht“ am 11. Dezember 2022.
Die Verwaltung prüfte die Anträge auf Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der maximal zulässigen Anzahl an Sonntagsöffnungen sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten. Die zuständige Fachabteilung bewertete die Veranstaltungen hinsichtlich des öffentlichen Interesses, insbesondere im Hinblick auf die Belebung des Stadtzentrums und die Stärkung des stationären Einzelhandels, als konform mit den rechtlichen Anforderungen.
Im Vorfeld der Beschlussfassung fand ein Austausch mit lokalen Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten wurden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das Ordnungsamt bestätigte nach erfolgter Prüfung, dass die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.Kreativ.Quartier Hamm.MitteZur Vorlage · 0550/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0550/21 beschlossen, die Unterstützung für den Zusammenschluss und die Projekte der lokalen Akteure im Kreativ.Quartier Hamm.Mitte fortzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, das Programm des Landes NRW „Kreativ.Quartiere Ruhr“ fest in der Stadt zu verankert und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Kreativszene zu intensivieren.
Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen der Wiederaufnahme des Landesförderprogramms die Ziele des Quartiers abschließend zu diskutieren, die Erstellung einer eigenen Homepage abzuschließen sowie regelmäßige Austauschformate wie die bisherigen RoundTables fortzuführen. Dabei sollen geeignete Projekte realisiert werden, um die Vernetzung der Akteure zu stärken.
Räumlich wird das Kreativ.Quartier Hamm.Mitte auf die Bereiche des Kernbereichs Innenstadt sowie des Freiraumbereichs Lippe/Kanal begrenzt. Die Vorlage hebt die Bedeutung der Akteure für die Innenstadt und die gesamte Stadt hervor. Durch die offizielle Definition der Innenstadt als Kreativ.Quartier sollen die Weichen für eine nachhaltige Arbeit und die Setzung neuer Impulse gestellt werden. Eine klare Zieldefinition soll dabei festlegen, welche Projekte der Kreativszene im Fokus stehen sollen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 20.Weiterführung der Maßnahme „Kleine Knirpse“ des Caritasverbandes HammZur Vorlage · 0542/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hat die Weiterführung der Maßnahme „Kleine Knirpse“ beschlossen. Das Projekt, das vom Caritasverband Hamm e. V. betrieben wird, soll ab Januar 2022 für einen Zeitraum von drei Jahren bis Ende 2024 fortgesetzt werden. Voraussetzung für die Fortführung sind die gesicherte Finanzierung sowie die Genehmigung des Haushaltsplans ab dem Jahr 2022. Die Verwaltung ist beauftragt, die Durchführung der Maßnahme zu begleiten und jährliche Zielvereinbarungen mit dem Träger abzuschließen.
Das Angebot richtet sich an Familien in Belastungssituationen mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren, wobei ein Fokus auf der Förderung von Bindungsverhalten, Alltags- und Erziehungskompetenzen liegt. Das Projekt umfasst pädagogische Gruppenangebote und dient als Teil der kommunalen Präventionskette im Bereich der Frühen Hilfen. Neben deutschen Familien werden gezielt auch Familien mit Flucht- oder Gewalterfahrung angesprochen.
Die finanziellen Aufwendungen der Stadt Hamm belaufen sich auf 125.720 Euro für das Jahr 2022, 131.850 Euro für 2023 und 136.290 Euro für 2024. Die Kosten setzen sich aus den Arbeitgeberbrutto-Personalkosten, Sachkosten sowie Pauschalen für den Overhead zusammen. Zusätzlich werden Mittel für projektbezogene Leistungen wie Miete, Nebenkosten und Verpflegung bereitgestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 21.Bedarfsplanung zu Angeboten der Frühkindlichen Bildung in der Stadt HammZur Vorlage · 0572/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0572/21_VL befasst sich mit der Bedarfsplanung zur frühkindlichen Bildung in Hamm. Unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 soll der Rat den Ausbau des Angebots beschließen. Ziel ist die Entwicklung von 14 neuen Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 56 Gruppen bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, um eine Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren von über 50 % zu erreichen. Dabei sollen bestehende Überbelegungsplätze und Übergangslösungen in die Regelstruktur überführt werden.
Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Flexibilisierungspauschale im Kinderbildungsgesetz vor, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 von aktuell 610.000 € auf 1.080.000 € steigen soll. Zudem soll die Verwaltung zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Innovationsfonds zur Förderung pädagogischer Neuerungen mit entsprechenden Förderregularien entwickeln. Für die Kindertagespflege ist eine Neugestaltung des Systems geplant, wobei der Stundensatz von 5,04 € auf 6,50 € angehoben wird.
Hinsichtlich der Kosten entstehen durch den Ausbau Brutto-Betriebskostensteigerungen in Höhe von 13,44 Mio. €, wovon 6,05 Mio. € durch kommunale Eigenmittel gedeckt werden sollen. Im Budget des Dezernats sind vorerst zwei der 14 geplanten Einrichtungen vorgesehen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, in einer Arbeitsgruppe eine Strategie zur Mobilisierung von Fachkräften zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 22.Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2024Zur Vorlage · 0552/21_VL · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0552/21 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Pflegeplätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung legt fest, dass im Zeitraum von 2021 bis 2024 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Bedarfsplanung basiert auf der bestehenden Regelung, die eine jährliche Fortschreibung vorsieht. Vor der Entscheidung im Rat wurde der Entwurf der neuen Planung bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Fortschreibung ab 2022Zur Vorlage · 0554/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Ziel der Weiterentwicklung ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie die Unterstützung des sogenannten Hammer Appells. Das Konzept basiert auf einer Evaluation, die durch den Runden Tisch gegen Rassismus und Gewalt durchgeführt wurde. Dabei wurden die bisherigen Ziele überprüft und um einen neunten Schwerpunkt ergänzt, der die Unterstützung von Betroffenen von Menschenfeindlichkeit und Gewalt durch den Ausbau von Beratungsangeboten und deren Vernetzung umfasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt zu koordinieren. Zudem soll die Finanzierung für die personelle Besetzung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“, die unter der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Hamm steht, durch die Weiterleitung von Drittmitteln gesichert werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Zuwendungen aus Bundes- und Landesprogrammen, darunter die Programme „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Der städtische Eigenanteil beläuft sich für den Zeitraum 2022 und 2023 auf insgesamt 66.750 Euro. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel sowie der Genehmigung der Haushaltssatzungen für die Jahre 2022 und 2023. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 24.11.2021 · Integrationsrat
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 24.Finanzierung der Stadtteilarbeit und des Mehrgenerationenhauses in freien Trägerschaften ab dem Jahr 2022Zur Vorlage · 0561/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0561/21_VL sieht eine Neugestaltung der Finanzierung für die Stadtteilarbeit in freien Trägerschaften sowie für das Mehrgenerationenhaus in Hamm vor. Ab dem 1. Januar 2022 soll für die Stadtteile Mitte, Rhynern, Uentrop, Heessen, Norden, Bockum-Hövel, Pelkum und Herringen ein neues Modell angewendet werden. Dieses Modell sieht die Refinanzierung der tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent der durchschnittlichen Personalkosten vor. Für das Mehrgenerationenhaus wird die Fortführung der Finanzierung für den Zeitraum von 2021 bis 2028 vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 1.836.450 Euro, die als städtischer Eigenanteil im Budget des Jugendamtes vorgesehen sind. Die Kosten umfassen unter anderem Personalkosten und Sachkosten für verschiedene Stadtteilzentren. Für das Stadtteilbüro Norden sind 4,92 Vollzeitäquivalente mit Kosten von 441.550 Euro geplant. In Bockum-Hövel werden 3,46 Vollzeitäquivalente mit 2
280.900 Euro finanziert, was Sonderkosten von 5.000 Euro einschließt. Für Pelkum/Herringen sind 2,0 Vollzeitäquivalente mit 153.300 Euro vorgesehen. Das Stadtteilbüro Westen umfasst 5,5 Vollzeitäquivalente mit Gesamtkosten von 446.800 Euro, wobei die Landesförderung für 2,5 Vollzeitäquivalente nur bis Ende 2022 bewilligt ist; eine Kompensation durch kommunale Mittel soll nach Gesprächen im Jahr 2022 beschlossen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 25.Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts und weitere Planungen zur Obdachlosen- und Drogenszene in der InnenstadtZur Vorlage · 0573/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Wohnungsnotfallhilfekonzepts sowie zu weiteren Planungen bezüglich der Obdachlosen- und Drogenszene in der Innenstadt vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Folgeerscheinungen der Obdachlosigkeit und Sucht für das öffentliche Leben in der Innenstadt zu minimieren.
Ein zentraler Bestandteil der Planung ist der Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jahre 2022 und 2023, mit einem Schwerpunkt auf dem Nordring. Zudem soll die Ordnungspartnerschaft zwischen der Stadt und der Polizei durch eine verstärkte sichtbare Präsenz in der Fußgängerzone intensiviert werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern sollen einheitliche Strukturen für den Kommunalen Ordnungsdienst, die Polizei und den Sozialbereich geschaffen werden.
Ein weiteres Vorhaben ist die Suche nach einem geeigneten Standort und Träger für einen Hygiene- und Drogenkonsumraum im Innenstadtbereich. Parallel dazu soll die Suche nach einer zentraler gelegenen Notunterkunft als Ersatz oder Ergänzung zur Einrichtung in der Dortmunder Straße intensiviert werden.
Im Bereich der Gefahrenabwehr sieht die Vorlage eine verstärkte Durchsetzung der Straßen- und Anlagenordnung vor, um das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Zudem soll aggressives sowie aufdringliches Betteln sanktioniert werden. Die Verwaltung plant zudem, private Immobilieneigentümer verstärkt anzusprechen und im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms dunkle Stellen durch zusätzliche Beleuchtung zu beseitigen. Die zuständigen Ausschüsse sollen regelmäßig über die Umsetzung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.11.2021 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 26.Kommunales Jobcenter – Planung 2022Zur Vorlage · 0582/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamm befasst sich mit der Planung 2022 des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR sowie einem Bericht zur Zielerreichung im Jahr 2021. Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung 2021 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das Jahr 2022 befürworten.
Die Planung für 2022 sieht unter anderem eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit bei Personen unter 25 Jahren um jeweils 10 % vor. Mittelfristig bis 2027 wird eine Senkung der Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe um 50 % angestrebt. Im Bereich der Fachkräfteentwicklung plant die kommunale Ausbildungsagentur die Gewinnung von mindestens 100 zusätzlichen Ausbildungsplätzen. Für die Gruppe der marktnahen Kundinnen und Kunden soll die Qualifizierung von 300 Personen erreicht werden. Zudem sollen Beratungen innerhalb von maximal 14 Tagen nach Antragstellung erfolgen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Integration von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie der Förderung von Frauen mit Fluchterfahrung durch spezialisierte Zentren und Mentoring-Programme. Die Jugendberufsagentur soll ab 2022 durch eine zentrale Beratungsstelle und Elternangebote ergänzt werden. Im Bereich der Digitalisierung ist die Ausschreibung eines eigenen Portals als Webbrowser und App für 2022 vorgesehen.
Finanziell rechnet das Kommunale Jobcenter Hamm AöR mit Eingliederungsmitteln in Höhe von etwa 17,1 Millionen Euro, was einem Rückgang von 8,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Mittel umfassen Posten für Maßnahmen zur Aktivierung, zur Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie für die berufliche Weiterbildung.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 27.Fortführung Integrationskonzept: Implementation, Durchführung sowie Weiterentwicklung des Förderkonzepts der Stadt Hamm „Förderuniversum - Lösungen zur individuellen Förderung von formalen und sozialen Kompetenzen und selbstständigem Lernen“Zur Vorlage · 0585/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0585/21 die Fortführung des Förderkonzepts „Förderuniversum“ für die Jahre 2022 und 2023 beantragt. Das Projekt, das seit 2015 besteht, zielt darauf ab, individuelle Lösungen zur Förderung von Rechtschreib-, Selbstorganisations- und Sozialkompetenzen sowie der Lernmotivation in Lerngruppen bereitzustellen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Umsetzung individueller Förderung innerhalb größerer Gruppen von bis zu zwölf Kindern.
Das Konzept ist seit 2019 als Teil des Kommunalen Integrationskonzepts der Stadt Hamm verankert und umfasst die psychologische Unterstützung der interkulturellen Schulentwicklung. Zu den bisherigen Entwicklungen gehören die Optimierung von Materialien für Lese-Rechtschreib-Schwäche, die Zusammenarbeit mit der Universität Essen sowie die Erweiterung des Angebots auf den Bereich der Rechenschwäche. Zudem werden Schulungen für Lehrkräfte und Eltern sowie Beratungsleistungen für die Integration zugewanderter Kinder durchgeführt.
Die Fortführung des Projekts soll durch die Schulpsychologie im Amt für schulische Bildung begleitet werden. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf jährlich 72.000 Euro für Personalkosten sowie 5.000 Euro für Sachkosten. Die Finanzierung ist durch die mittelfristige Finanzplanung sowie den Haushaltsplan 2022/23 gesichert. Der Rat hat den entsprechenden Beschluss gefasst.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.12.2021 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 25.11.2021 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 28.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Personal und VerwaltungsmodernisierungZur Vorlage · 0486/21_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Mitgliedern im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung vorgelegt. Der Antrag geht auf ein Ersuchen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden. Dieser übernimmt den Sitz eines Ratsmitglieds. Zudem ist vorgesehen, einen Bürgermeister als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen. Damit würde der bisherige Platz des genannten Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied neu besetzt.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 7. Dezember 2021 beraten und im Rat am 14. Dezember 2021 mit Zustimmung des Oberbürgermeisters beschlossen. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen im Ausschuss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 29.Bestellung von Mitgliedern des Behindertenbeirates der Stadt Hamm auf Vorschlag des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 0508/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0508/21 die Bestellung neuer Mitglieder für den Behindertenbeirat beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den Richtlinien über die Bildung und Tätigkeit des Behindertenbeirates der Stadt Hamm sowie auf einem Vorschlag des Seniorenbeirates.
In seiner konstituierenden Sitzung im September 2021 hatte der Seniorenbeirat zwei Personen aus seinen Reihen für die Besetzung der vakanten Positionen im Behindertenbeirat vorgeschlagen. Gemäß der geltenden Richtlinien wurde eine Person als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied für den Behindertenbeirat nominiert. Die formelle Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder erfolgte durch den Rat der Stadt Hamm.
Die Vorlage durchlief vor der endgültigen Entscheidung im Rat auch die Beratung im Hauptausschuss. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Besetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.GremienbesetzungenZur Vorlage · 0569/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 14. Dezember 2021 wurde über personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien und Gesellschaften der Stadt entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah die Neubesetzung von Vertretungen in mehreren Organen vor, die auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt.
Im Aufsichtsrat der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH wurde ein Mitglied abberufen und durch eine neue Vertretung ersetzt. Eine ähnliche Änderung wurde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Hamm GmbH vorgenommen, wobei hier ebenfalls ein Mitglied abberufen und ein Nachfolger entsandt wurde.
Darüber hinaus betraf die Vorlage die Besetzung von Beiräten bei gemeinnützigen Gesellschaften. Im Beirat der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH wurde eine personelle Veränderung beschlossen, indem ein Mitglied abberufen und ein neues Mitglied entsandt wurde. Ebenso wurde im Beirat der Tierpark Hamm gGmbH eine Abberufung sowie die Entsendung einer neuen Vertretung festgelegt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Anpassungen wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen Bestimmung von neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz und Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und RettungswesenZur Vorlage · 0594/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0594/21_VL regelt personelle Umbesetzungen in verschiedenen städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden Änderungen in der Zusammensetzung der Gremien sowie die Bestimmung neuer stellvertretender Vorsitzende festgelegt.
Im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz wird ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied nachgewählt. Zudem wird ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in diesen Ausschuss berufen. Gleichzeitig wurde ein Ratsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz bestimmt.
Für den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen erfolgt die Wahl eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied sowie eines Ratsmitglieds als stellvertretendes Mitglied. Ein Ratsmitglied wird zudem zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Ausschusses bestimmt.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für weitere Gremien. Ein Ratsmitglied wird als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung sowie in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit berufen. Ebenso wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bestimmt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 32.Umbesetzungen im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0596/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion gestellt wurde, sieht personelle Änderungen in der Zusammensetzung des Gremiums vor.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt werden, um den Platz eines anderen Ratsmitglieds einzunehmen. Zudem ist vorgesehen, ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied zu berufen, um die Position eines ausgeschiedenen Ratsmitglieds zu besetzen.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 7. Dezember 2021 beraten und im Rat am 14. Dezember 2021 mit dem entsprechenden Ergebnis behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen im Gremium werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 33.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021 – 2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · 0597/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 0597/21 liegt ein Antrag zur Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für den Zeitraum 2021 bis 2026 vor. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium.
Die CDU-Fraktion hat die Neubenennung eines Vertreters beantragt. Als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied wird ein weiteres Ratsmitglied für die Entsendung zur Verbandsversammlung vorgeschlagen. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 7. Dezember 2021 beraten und im Rat am 14. Dezember 2021 mit dem entsprechenden Beschluss verabschiedet. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 34.Gremienbesetzung BeteiligungenZur Vorlage · 0600/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2021 über die Neubesetzung von Vertretungen in zwei kommunalen Gesellschaften entschieden. Die Beschlussvorlage 0600/21 regelte die personellen Veränderungen auf den Besetzungsplätzen der AfD-Fraktion.
Im ersten Beschluss wurde der bisherige Vertreter der AfD-Fraktion aus dem Beirat der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH abberufen. An dessen Stelle wurde eine neue Person für dieses Gremium entsandt.
Der zweite Beschluss betraf die Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Auch hier wurde der bisherige Vertreter der AfD-Fraktion abberufen und durch eine neue Person ersetzt.
Die Verwaltung begründete die personellen Änderungen mit dem Wunsch der AfD-Fraktion. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzungen wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Die Vorlage wurde zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 35.Wahl eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0602/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Besetzung von zwei beratenden Positionen im Ausschuss für Soziales und Gesundheit beschlossen. Die Entscheidung basiert auf einem Beschluss des Rates vom 3. November 2020, der eine Erweiterung des Ausschusses um insgesamt drei beratende Mitglieder vorsah. Diese Erweiterung umfasst zwei Vertreter der Hammer Wohlfahrtsverbände sowie eine Vertretung des Seniorenbeirates.
Auf Vorschlag des Seniorenbeirates wurde eine Person als beratendes Mitglied in den Ausschuss gewählt. Ebenso wurde eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied für das Gremium bestimmt. Die entsprechenden Vorschläge wurden vom Seniorenbeirat nach dessen Konstituierung am 22. September 2021 unterbreitet. Mit der Beschlussfassung durch den Rat wurde die personelle Ergänzung der Ausschussbesetzung formal festgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Neubesetzung sind in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 36.7. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0418/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0418/21 sieht eine Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (6. Fortschreibung 2018) der Stadt Hamm vor. Ziel der Vorlage ist es, bislang nicht enthaltene Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept aufzunehmen, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband dient.
Die geplanten Maßnahmen umfassen verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Baubeginnen. Für den Zeitraum ab 2021 sind unter anderem der Neubau eines Mischwasserkanals im Baugebiet „Am Hallohpark“ sowie ein Erschließungs- und Entlastungskanal im Gebiet „Bebckenhege“ vorgesehen. Zudem sollen Immissionsnachweise an Einleitungsstellen im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Radbodstraße durchgeführt werden. Im Bereich der Hafenstraße Lanfer ist die Verlegung eines Mischwasserkanals für die Errichtung eines Containerterminals geplant.
Weitere Maßnahmen mit Baubeginn in den Jahren 2022 und 2023 beinhalten die Erneuerung von Kanälen in der Rembrandtstraße, am Südring sowie in der Stefanstraße. Im Baugebiet Zinzendorfstraße ist der Neubau von Schmutz- und Regenwasserkanälen sowie eines Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Ein weiteres Projekt betrifft die Anbindung von Grundstücken im Bereich Norddinker an das Druckentwässerungsnetz, um die dortige Nutzung von Kleinkläranlagen abzulösen. Auch Immissionsnachweise für die Einzugsgebiete der Kläranlage Uentrop und des Herringer Bachs sind Bestandteil der Erweiterung.
Der Rat soll den Lippeverband beauftragen, diese Maßnahmen in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen, die erforderlichen Planungen zu erstellen und gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb durchzuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 37.Neue Baumschutzsatzung und Förderrichtlinie BaumschutzZur Vorlage · 0438/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine neue Baumschutzsatzung sowie eine dazugehörige Förderrichtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel der Regelungen ist der Erhalt von Bäumen und Holzgewächsen sowie die Förderung der Durchgrünung im Stadtgebiet.
Nach der neuen Satzung unterliegen im Innenbereich und in Bebauungsplänen bestimmte Arten dem Schutz. Dazu zählen alle Laubbäume sowie die heimischen Nadelbäume Kiefer und Lärche, sofern deren Stammumfang mindestens 100 cm beträgt. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt eine Grenze von 60 cm Stammumfang. Das Entfernen, Beschädigen oder die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensfähigkeit dieser Pflanzen ist untersagt. Ausnahmen oder Befreiungen können durch das Umweltamt genehmigt werden, was unter Umständen mit der Pflicht zur Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung verbunden ist.
Die Förderrichtlinie sieht finanzielle Unterstützung für Maßnahmen des Baumschutzes vor. Im Rahmen des „Förderprogramms Altbaum“ können fachgerechte Maßnahmen an Bäumen mit einem Umfang von 300 cm oder mehr mit bis zu 50 % bezuschusst werden, wobei die Summe auf 1.000 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt ist. Zudem werden Neuanpflanzungen mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert, maximal 500 Euro pro Jahr, sofern die Pflanzen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
Die Finanzierung der Zuwendungen soll über einen zweckgebundenen Baumschutzfonds erfolgen, der zunächst durch städtische Mittel und später durch Ausgleichszahlungen gespeist wird. Für die Umsetzung sind 50.000 Euro vorgesehen. Die Verwaltung plant zudem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit durch Online-Informationen und Beratungsangebote.
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- 14.12.2021 · Rat
- 06.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 38.Umgang mit Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt HammZur Vorlage · 0460/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0460/21 das weitere Vorgehen beim Umgang mit Windenergieanlagen und Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet festgelegt.
Hinsichtlich der Windenergie wird die in der Sachdarstellung beschriebene Vorgehensweise unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zur Kenntnis genommen. Aufgrund der neuen landesgesetzlichen Regelungen, die einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden in bebauten Ortsteilen vorschreiben, wird von einer gesamtstädtischen Steuerung der Windenergie durch Konzentrationszonen abgesehen. In diesem Zusammenhang wird das Verfahren zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans eingestellt. Zudem werden der Änderungsbeschluss vom 22. November 2019 sowie die laufenden Verfahren zur 7. Änderung (Isenburg) und zu den 14. und 15. Änderungen (Weetfeld A2) aufgehoben. Die Errichtung von Windenergieanlagen erfolgt künftig auf Basis der gesetzlichen Privilegierung im Außenbereich.
Im Bereich der Freiflächenphotovoltaikanlagen wird die vorgesehene Vorgehensweise ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Stadt beabsichtigt, den Ausbau primär auf Dachflächen, Brachflächen, Aufschüttungen sowie Halden zu fördern, um den Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu gewährleisten. Die Nutzung von Flächen entlang von Bundesfernstraßen oder überregional bedeutsamer Schienenwege wird als weitere Option beibehalten. Ein erster Aufstellungsbeschluss für eine Anlage auf einer Brachfläche an der Martinstraße liegt bereits vor; zudem soll die Nutzung der Halden Humbert und Sundern geprüft werden.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 39.Klimawandelgerechte Stadtentwicklung in der BauleitplanungZur Vorlage · 0511/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0511/21_VL der Stadt Hamm befasst sich mit der Implementierung eines Handlungsprogramms zur klimawandelgerechten Stadtentwicklung innerhalb der Bauleitplanung. Basierend auf dem Klimaaktionsplan der Stadt sollen die Leitbilder „CO2-Einsparung“ und „Klimaresiliente Stadt“ durch ein System aus Handlungsfeldern und Unterzielen umgesetzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Darstellungen und Maßnahmensteckbriefe zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die definierten Standards über Festsetzungen in Bebauungsplänen anzuwenden. Abweichungen von diesen Standards sollen nur in begründeten Einzelfällen zulässig sein.
Die strategische Gliederung der Maßnahmen erfolgt nach räumlichen Ebenen, wobei zwischen verdichteten Bereichen, Gewerbe- und Industriegebieten sowie lockeren Wohngebieten unterschieden wird. In acht Maßnahmensteckbriefen, die unter anderem Themen wie Dachbegrünung, Freiflächen, Albedo und erneuerbare Energien umfassen, werden Standards für die bauleitplanerische Umsetzung definiert. Ziel ist die Integration dieser Standards als Festsetzungen in Bebauungspläne, um eine flächendeckende Umsetzung in Neubaugebieten zu erreichen. Dabei sollen Zielkonflikte, etwa zwischen städtebaulicher Dichte und Hitzeinseln oder zwischen Dachbegrünung und Photovoltaik, im Rahmen der städtebaulichen Abwägung berücksichtigt werden.
Ergänzend zur Bebauungsplanung werden städtebauliche Verträge als Instrument für Energiestandards angeführt, da die Einflussnahme auf bestehende Siedlungsstrukturen durch den Bestandsschutz begrenzt ist. Die Stadtentwicklung soll durch Nachverdichtung und die Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten klimawandelgerecht gestaltet werden. Die vorliegenden Maßnahmen dienen als erste Zusammenstellung, die auf Basis künftiger Analysen und stadtklimatischer Untersuchungen weiter konkretisiert werden muss.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 40.3. Fortschreibung des Straßen-und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0557/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur 3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), welcher Gemeinden dazu verpflichtet, ein solches Konzept zu erstellen. Dieses dient dazu, die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie die Erforderlichkeit von beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und stellt keine verbindliche Entscheidung über den tatsächlichen Ausbau dar. Die Aufstellung der Fortschreibung ist eine notwendige Voraussetzung, um an einem Förderprogramm des Landes teilzunehmen, welches die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen übernimmt und somit die Anlieger entlasten soll.
Die vorliegende 3. Fortschreibung umfasst geplante, voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung. Zudem sind beabsichtigte, voraussichtlich beitragspflichtige Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung enthalten. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 41.Neufassung der Straßen- und AnlagenordnungZur Vorlage · 0571/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Neufassung der Straßen- und Anlagenordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0571/21_VL sieht die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung vor, welche die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und in Anlagen sowie den Schutz des Stadtgebietes vor Verunreinigungen regelt. Die bisher gültige Fassung der Verordnung stammt aus dem Jahr 2013.
Nach Angaben der Verwaltung besteht an verschiedenen Stellen der bestehenden Ordnung Veränderungsbedarf. Im Bereich der Definition von Betteln wurde der Begriff „aufdringlich“ ergänzt, um Handlungen zu erfassen, die über das bisherige Kriterium des „aggressiven“ Bettelns hinausgehen. Dies soll die Beurteilung durch die Ordnungsbehörden erleichtern, wobei passives Betteln ohne zusätzliche Aktivitäten weiterhin sanktionslos geduldet bleibt. Zudem wurde auf Wunsch der Polizei ein neuer Absatz eingefügt, um das Posen auf öffentlichen Parkplätzen rechtlich erfassen zu können.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Neufassung liegt auf der Regelung zur Tierfütterung. Aufgrund der Zunahme von Fütterungen mit Lebensmittelresten an verwilderten Haustieren sowie Enten, Gänsen und Nutrias soll der Schutz vor Unrat und der damit verbundene Anstieg der Rattenpopulation durch eine Ausweitung der entsprechenden Vorschriften adressiert werden. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält die Vorlage rein redaktionelle Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Neufassung in der vorliegenden Form.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 22.11.2021 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 42.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 – Gewerbegebiet Lipperandstraße – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0311/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0311/21_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.079 für das Gewerbegebiet Lipperandstraße. Ziel der Planung ist die Schaffung von etwa acht bis elf kleinteiligen Gewerbegrundstücken auf einer Gesamtfläche von circa 39.600 Quadratmetern. Hierzu soll eine öffentliche Stichstraße ergänzt werden, was eine Umwandlung einer privaten Verkehrsfläche in eine öffentliche Fläche sowie Anpassungen der Grenzabstände zur Römerstraße, zum Rehbach und zur neuen Stichstraße vorsieht. Baurechtlich sind eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 festgelegt, wobei die Bauweise innerhalb eines Schutzstreifens einer Hochspannungsleitung auf ein Geschoss begrenzt ist.
Die Planung umfasst ökologische Festsetzungen wie eine Dachbegrünungspflicht, ein Verbot von Schottergärten sowie eine Aufforstung einer Fläche von 0,23 Hektar als Ersatzmaßnahme. Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Institutionen, darunter der Westnetz GmbH, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL-Archäologie für Westfalen, der Stadtwerke Hamm, des Lippeverbandes und der IHK berücksichtigt. Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Abstände zur 110-KV-Freileitung, den Schutz von Alleenbäumen, Ergänzungen zum Bodendenkmalschutz sowie die Berücksichtigung von Leitungsrechten. Zudem wurde auf Anregung des Lippeverbandes die Breite eines GFL-Rechts in der Nordostecke von 4,0 auf 5,0 Meter verbreitert. Der Ratsbeschluss zur Satzung war für den 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 01.12.2021 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 17.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 43.Bebauungsplan Nr. 03.092 - Auf der Helle - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur öffentlichen Auslegung 2. Abwägung vorgebrachter Anregungen zur erneuten öffentlichen Auslegung 3. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0337/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0337/21_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 03.092 „Auf der Helle“ im Stadtteil Hamm-Rhynern. Das etwa 9.520 m² große Areal, das bisher als Erweiterungsfläche für einen Friedhof diente, soll in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Die Planung umfasst ein reines Wohngebiet sowie zwei allgemeine Wohngebiete mit Einfamilien-, Doppelhaushälften- und Mehrfamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht 7.505 m² Wohnbaufläche, 1.250 m² Verkehrsfläche und 765 m² private Grünfläche vor. Zur Klimaanpassung sind Dachbegrünungen, die Reduzierung der Versiegelung sowie die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Zufahrten und Stellplätze festgesetzt.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange sowie Einwendungen berücksichtigt. Die Verwaltung nahm zu Bedenken hinsichtlich der Gebäudehöhen, der Versiegelungsrate und der Verkehrsbelastung Stellung. Während Einwender die Gefahr von Verkehrsspitzen und eine zu hohe Versiegelung thematisierten, geht die Verwaltung von etwa 140 Kfz-Fahrten pro Tag aus. Die Entwässerungssituation wurde unter Einbeziehung des Lippeverbandes geprüft; die Kapazität der Mischwasserkanäle wird als ausreichend bewertet. Auch die Kritik an möglichen Auswirkungen auf den Artenschutz wurde nach Abwägung der Belange behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans sowie der dazugehörigen Begründung als Satzung vor.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 44.Bebauungsplan Nr. 01.104 - An der Erlöserkirche II - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0476/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0476/21_VL wurde der Bebauungsplan Nr. 01.104 „An der Erlöserkirche II“ in der Stadt Hamm als Satzung verabschiedet. Das Vorhaben sieht die Schaffung von etwa 50 neuen Wohneinheiten auf einer Fläche von circa 21.600 m² vor. Die geplante Bebauung umfasst drei Eigenheime sowie mehrere Mehrfamilienhäuser unterschiedlicher Größe.
Der Bebauungsplan basiert auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Hamm und wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Zur Erreichung von Klimaschutz- und Anpassungszielen enthält der Plan Vorgaben zur städtebaulichen Dichte sowie zur Begrenzung der Flächenversiegelung, unter anderem durch ein Verbot von Kies- oder Steingärten. Zudem sind Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten festgeschrieben, wobei mindestens 50 Prozent der Vorgärten grün zu gestalten sind.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Anregungen aus der Online-Beteiligung sowie Stellungnahmen von Institutionen wie den Stadtwerken Hamm GmbH, dem Lippeverband, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe berücksichtigt. Während die Anforderungen des Lippeverbandes zu entwässerungstechnischen Ausführungen zu redaktionellen Ergänzungen in der Begründung führten, wurde am Plan selbst kein Änderungsbedarf festgestellt. Die Festsetzung einer Versickerungsmulde als Fläche für die Wasserwirtschaft entfiel zugunsten einer privaten Grünfläche. Der Rat der Stadt Hamm hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 45.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 - Nassauerstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0478/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0478/21_VL behandelt die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.013 – Nassauerstraße. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Aufstockung eines bestehenden Geschäfts- und Ärztehauses um ein Geschoss sowie die Einführung einer extensiven Dachbegrünung. Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 466 m² im Kerngebiet und umfasst die Flurstücke 914 und 46 in der Gemarkung Hamm.
Die baulichen Anpassungen sehen eine Erhöhung der zulässigen Vollgeschossanzahl von maximal drei auf maximal vier Geschosse vor, wobei für Teilflächen die Begrenzung bei drei Geschossen bestehen bleibt. Zudem wird die Dachform von einem Satteldach zu einem Flachdach geändert. Die Verwaltung führt aus, dass diese Maßnahmen der Sicherung des Unternehmensstandortes sowie der medizinischen Versorgung dienen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren vom 16. August bis 16. September 2021 äußerte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Bedenken hinsichtlich der Denkmalpflege und der Archäologie. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, diese Anregungen im Abwägungsprozess nicht zu berücksichtigen, da die Untere Denkmalbehörde die Aufstockung als nicht beeinträchtigend für das Baudenkmal „Meilenstein“ sowie für die Krankenhauskapelle bewertet. Als Beschlussvorschlag steht die Verabschiedung der Änderung als Satzung nebst der Begründung vom 8. Oktober 2021 fest. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Änderung Rechtskraft, wobei die bisherigen Festsetzungen der ersten Änderung im Geltungsbereich der neuen Regelung außer Kraft treten.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 46.Bebauungsplan Nr. 04.078 - südlich Holtkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0487/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0487/21_VL wird der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04.078 „südlich Holtkamp“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 9.857 m², die im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Hamm für die wohnbauliche Entwicklung vorgesehen ist. Die Flächennutzung gliedert sich in Wohngebiete, Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Wasserwirtschaft sowie Versorgungsflächen. Die Planung sieht die Errichtung von etwa 20 bis 25 Wohneinheiten vor, wobei die bauliche Dichte durch eine Grundflächenzahl von 0,3 und maximal zwei Vollgeschosse begrenzt wird.
Die Planung integriert ökologische und klimaschutzrelevante Maßnahmen, darunter eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen, Dachbegrünungen sowie ein Schottergartenverbot. Zudem wird eine 30-prozentige Begrünungspflicht für unbebaute Flächen festgesetzt. Die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm sowie der Unteren Naturschutzbehörde wurden berücksichtigt, was unter anderem die Festlegung einer Fläche für eine Ortsnetztrafostation und die Anpassung einer Pflanzenarten-Liste umfasst. Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. wurde zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Einwendungen gegen die Wohnbauliche Entwicklung, den Verlust landwirtschaftlicher Flächen sowie mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt, das Grundwasser und das Verkehrsaufkommen ein. Die Verwaltung hält dem den Bedarf an Wohnbauland sowie die Ergebnisse einer Artenschutzprüfung gegenüber, die keine Verbotstatbestände ergab. Ein Einwand bezüglich der Dimensionierung einer Einmündung wurde nicht berücksichtigt. Der Rat der Stadt Hamm hat die planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die Begründung als Satzung beschlossen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 47.Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0512/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0512/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 14.000 Quadratmetern in der Gemarkung Allen, gelegen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Kreuzung Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee. Das Areal umfasst die Flurstücke 132, 167, 171 und 172 und wird derzeit als weitgehend unbebaute Fläche mit einer Hofstelle, Wiesen und Gehölzstrukturen genutzt.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Interessenten, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans 03.062 – Oberallener Weg / Wambelner Straße – anzupassen. Ziel ist es, die Fläche für eine Büro- und Lagernutzung zu entwickeln. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, in welchem Umfang eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen und einer Eingriffs-Ausgleichbilanzierung möglich ist. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits weitgehend als Gewerbefläche dargestellt ist, wird das Verfahren gemäß § 2 BauGB als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- 30.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 18.11.2021 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 48.Ausübung des Vorkaufsrechtes in der Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 BauGB (Besonderes Vorkaufsrecht) RLG-Trasse zu Gunsten der Stadt Hamm in den Kaufvertrag der UR 633/21 des Notar Klaus Krüger aus Berlin vom 26.08.2021Zur Vorlage · 0533/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0533/21 den Rat angefragt, die Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts im Bereich der RLG-Trasse zu beschließen. Grundlage hierfür ist die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht im Bereich der RLG-Trasse, die der Flächenbevorratung zur Sicherung einer zukünftigen Linienbestimmung dient.
Gegenstand des Vorgangs ist ein notariell geschlossener Kaufvertrag, nach dem die E. GmbH verschiedene Grundstücke der Gemarkung Hamm (Flurstücke 256, 257, 472 und 473) an die A. GmbH veräußert. Die betroffenen Flächen sind mit einer ehemaligen Tankstelle sowie einer Kfz-Werkstatt bebaut. Während das Flurstück 257 explizit durch die Vorkaufsrechtssatzung erfasst ist, sollen aus Gründen der Nutzbarkeit auch die weiteren Flurstücke in den Erwerb einbezogen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung das Vorkaufsrecht ausübt oder einen identischen Kaufvertrag mit der Verkäuferin abschließt, sofern die Finanzierung gesichert ist. Alternativ kann die Verwaltung Abwendungsvereinbarungen treffen, um den Zugriff auf die Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern, sofern die Stadt dabei rechtlich und wirtschaftlich nicht schlechter gestellt wird. Die geschätzten Kosten für den Erwerb belaufen sich auf etwa 100.000 Euro, wobei der Kaufpreis im Vertrag mit 90.000 Euro beziffert wird. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
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- 14.12.2021 · Rat
- 07.12.2021 · Hauptausschuss
- B.Anträge
- 1.Freiwillige Weinachtsbeihilfe für Bezieher von ALG IIZur Vorlage · 0314/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0314/21 gestellt, der die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorbereitet.
Nach den Inhalten des Antrags soll eine Beihilfe für Personen ausgezahlt werden, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen sowie Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB erhalten. Die beantragte Höhe der Zahlung beläuft sich auf 100 Euro für Alleinstehende sowie auf 50 Euro für jede weitere Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
Als Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die Regelsätze der genannten Sozialleistungen keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben zu Weihnachten, wie etwa für Geschenke oder Weihnachtsbaum, zulassen. Die Beihilfe soll laut Antrag ein Signal der Stadtverwaltung und des Rates an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger setzen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 2.Schließung Gustav-Lübcke-MuseumZur Vorlage · 0334/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag mit der Nummer 0334/21 gestellt, der die Schließung des Gustav-Lübcke-Museums vorsieht. Die Fraktion beantragt, das Museum aus Kostengründen zu schließen und die Verwaltung anzuweisen, das Grundstück dem Landesarbeitsgericht als neuen Standort anzubieten. Zudem soll das Grundstück veräußert werden, wobei der Erlös der Schuldentilgung zugutekommen soll, um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Zusatzschulden zu reduzieren.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass das Museum aufgrund der ursprünglichen Finanzierung durch Landesmittel zu groß dimensioniert worden sei und die jährlichen Folgekosten bei etwa drei Millionen Euro lägen. Die Besucherzahlen seien im Vergleich zur Größe des Hauses niedrig und lagen im Jahr 2020 unter 15.000 Personen. Die Fraktion weist zudem auf die Kosten für Sonderausstellungen sowie auf notwendige Nachinvestitionen, wie etwa den Einbau einer Klimaanlage, hin. Mit dem Antrag wird die Verpflichtung angeführt, die Verschuldung der Stadt gegenüber künftigen Generationen zu minimieren.
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- 14.12.2021 · Rat
- 3.Trimodalität fördern, Querung der Hafenbahn über die Hafenstraße neu planenZur Vorlage · 0335/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Neuplanung der Hafenbahn-Querung über die Hafenstraße zu beauftragen. Ziel der Anfrage ist es, die Trimodalität im Bereich des Hafens zu fördern und den Knotenpunkt zu entzerren.
Hintergrund der Initiative ist die Entwicklung des Maxi Terminal Hamm sowie die geplante Reaktivierung des Rangierbahnhofs zum sogenannten MULTI HUB WESTFALEN. Durch diese Entwicklungen wird eine Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene angestrebt. Die Fraktion weist darauf hin, dass durch die zunehmende Nutzung der Hafenbahn häufigere Querungen der Hafenstraße stattfinden werden, was bereits jetzt zu Rückstauungen im Straßenverkehr führt. Ein weiterer Aspekt der Begründung ist die Nähe der Hauptwache der Feuerwehr Hamm zum betreffenden Bereich. Es soll sichergestellt werden, dass die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr im Alarmfall auch künftig gewährleistet bleibt.
Die Planung soll verschiedene technische Lösungen berücksichtigen, darunter Überführungen oder Unterführungen durch Brücken oder Tunnel sowie moderne Logistiklösungen. Der Antrag sieht vor, dass die Planungskosten im Haushalt für die Jahre 2022/2023 einzukalkulieren sind. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit zur Akquise von Fördermitteln auf EU-, Bundes- und Landesebene zu prüfen. Die Aufnahme der Planung soll kurzfristig erfolgen.
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- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.12.2021 · Rat
- 4.Arbeitsentgelte der Stadt Hamm und TochtergesellschaftenZur Vorlage · 0340/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0340/21 gestellt. Das Ziel des Antrags ist es, eine verbindliche Untergrenze für Arbeitsentgelte und Vergütungen in der Stadt Hamm sowie bei deren Tochtergesellschaften festzulegen. Konkret wird gefordert, dass ab sofort keine Löhne mehr gezahlt werden dürfen, die einen Stundenlohn von 12 Euro unterschreiten.
In der Begründung des Antrags wird auf die politischen Zielsetzungen der Parteien verwiesen, die an der Bildung der Bundesregierung beteiligt sind. Die Ratsgruppe führt an, dass diese Parteien bereits im Wahlkampf eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro in Aussicht gestellt haben. Da die aktuelle Ratsmehrheit in Hamm aus diesen Parteien besteht, wird die sofortige Umsetzung dieser Entlohnungsstruktur auf kommunaler Ebene beantragt. Damit soll ein laut Antrag bestehender Missstand im Handlungsbereich der Stadt Hamm behoben werden, ohne auf eine entsprechende gesetzliche Anpassung auf Bundesebene zu warten.
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- 14.12.2021 · Rat
- Arbeitsentgelte der Stadt Hamm und TochtergesellschaftenZur Vorlage · 0321/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0340/21 den Beschluss angestrebt, dass die Stadt Hamm sowie ihre Tochtergesellschaften ab sofort keine Arbeitsentgelte zahlen, die eine Untergrenze von 12 Euro pro Stunde unterschreiten. Begründet wurde das Vorhaben mit der Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns, wie sie im Rahmen des Bundeswahlkampfs von Teilen der Ratsmehrheit in Aussicht gestellt wurde, um eine entsprechende Regelung bereits auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und wies darauf hin, dass die städtischen Gesellschaften für die Vergütung ihrer Mitarbeitenden sowie die Erfüllung ihrer Aufgaben eigenverantwortlich zuständig sind. Entsprechende Anträge müssten daher in den jeweiligen zuständigen Gremien gestellt werden.
Hinsichtlich der Stadtverwaltung Hamm erklärte die Verwaltung, dass diese als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NRW an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden ist. Aufgrund dieser Tarifstruktur bestehe kein Handlungsbedarf, da bereits die niedrigste Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1, Stufe 2 des TVöD eine Vergütung von mehr als 12 Euro pro Stunde vorsieht. Aktuell befinden sich fünf Beschäftigte in der niedrigsten Entgeltgruppe, die jedoch alle in einer höheren Stufe eingestuft sind. Zudem erhalten Werkstudentinnen und Werkstudenten, die in der Stadtverwaltung tätig sind, einen Stundenlohn von 12 Euro.
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- 14.12.2021 · Rat
- 5.Grundsteuer senkenZur Vorlage · 0341/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag gestellt, die Grundsteuer B zu senken. Konkret wird vorgeschlagen, den Hebesatz von 600 % auf 500 % zu reduzieren.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die Finanzierung städtischer Maßnahmen zur Beseitigung von Bausubstanz in der Waldenburger Straße. Laut dem Antrag wurden Häuser in diesem Bereich von der Stadt erworben und abgerissen, um eine Ansiedlung bestimmter Personengruppen zu verhindern. Da für weitere Abrissmaßnahmen keine ausreichenden Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung standen, wurde durch die Ratsmehrheit aus CDU und SPD eine Grundsteuererhöhung beschlossen. Die daraus resultierenden Einnahmen sollten einem neuen städtischen Betrieb zugeführt werden, der mit dem Erwerb und dem Abriss von Immobilien beauftragt war. Die Fraktion führt an, dass die durch die Steuererhöhung verringerte Kaufkraft der Bürger die wirtschaftliche Situation in Hamm beeinflusst.
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- 14.12.2021 · Rat
- 6.Westfälischer AnzeigerZur Vorlage · 0342/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0342/21_AT einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Hamm für die Veröffentlichung ihrer amtlichen Bekanntmachungen ein eigenes Druckwerk einrichtet und dieses an alle Haushalte der Stadt verteilt.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die amtlichen Bekanntmachungen derzeit im Westfälischen Anzeiger veröffentlicht werden. Nach Ansicht der Antragstellerin erreichen die Bekanntmachungen über diesen Weg aufgrund der Entwicklung neuer Medien nicht mehr die Mehrheit der Bevölkerung in Hamm. Die sinkenden Abonnementzahlen des Westfälischen Anzeigers werden als Indikator für eine verringerte Reichweite angeführt. Ziel des Antrags ist es, durch die direkte Verteilung eines eigenen Druckwerks die Erreichbarkeit der amtlichen Informationen sicherzustellen.
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- 14.12.2021 · Rat
- Westfälischer AnzeigerZur Vorlage · 0331/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nr. 0342/21 den Vorschlag eingebracht, für die amtlichen Bekanntmachungen ein eigenes Druckwerk der Stadt zu erstellen und dieses an alle Haushalte in Hamm zu verteilen. Die Begründung der Fraktion beruht auf der Annahme, dass die aktuelle Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen im Westfälischen Anzeiger aufgrund veränderter Mediennutzung und sinkender Abonnementzahlen die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr ausreichend erreiche.
In der Stellungnahme der Verwaltung zur vorliegenden Vorlage (0331/21_ST) wird der Antrag abgelehnt. Die Stadtverwaltung hält fest, dass die Stadt Hamm nicht beabsichtigt, ein eigenes Druckwerk in der von der Fraktion vorgeschlagenen Form herauszugeben. Der Antrag war für die Ratssitzung am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 7.Gewerbesteuer senkenZur Vorlage · 0344/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag gestellt, den Gewerbesteuerhebesatz der Stadt zu senken. Konkret wird vorgeschlagen, den aktuellen Hebesatz von 465 % auf 400 % zu reduzieren.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die steuerliche Behandlung der Gewerbesteuer als Anteil der Körperschaftsteuer. Laut der Vorlage ist eine Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Körperschaftsteuer nur bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % zulässig. Bei dem derzeit geltenden Satz von 465 % entsteht für die in Hamm ansässigen Gewerbebetriebe eine zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von 65 Prozentpunkten.
Des Weiteren führt die Fraktion an, dass der höhere Hebesatz in Hamm dazu führt, dass die Stadt anteilig mehr Gewerbesteuerumlage an andere Gemeinden abführen muss. Durch die Senkung des Hebesatzes auf 400 % soll laut Antrag die Steuerbelastung der lokalen Unternehmen angepasst und die Abflüsse über die Gewerbesteuerumlage an andere Kommunen reduziert werden.
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- 14.12.2021 · Rat
- 8.Konzessionsabgebe auf Strom und Gas aussetzenZur Vorlage · 0345/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 einen Antrag gestellt, die Konzessionsabgabe auf Strom- und Gaslieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auszusetzen. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorbereitet.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Konzessionsgebühren für Strom und Gas in der Stadt Hamm jährlich etwa 10 Millionen Euro zuzüglich 1,9 Millionen Euro Umsatzsteuer betragen. In der Begründung wird angeführt, dass die Stadtwerke Hamm GmbH zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt stehen und mit jährlichen Gewinnausschüttungen in Höhe von 10 Millionen Euro zu rechnen sei.
Zudem führt die Fraktion an, dass die Kosten für die Energiewende zu einem überproportionalen Anstieg der Netzgebühren geführt haben und die Beschaffungskosten für Strom und Gas in den vorangegangenen Monaten stark gestiegen seien. Es wird eine Kostensteigerung von mehr als 100 Prozent prognostiziert. Die Aussetzung der Abgaben wird mit dem Ziel begründet, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm zu stärken.
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- 14.12.2021 · Rat
- 9.Attraktivität Freibad Süd erhöhen – Kleinkindbereich aufwertenZur Vorlage · 0346/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, um die Attraktivität des Freibads Süd zu steigern. Ziel des Antrags ist eine Aufwertung der für Kleinkinder vorgesehenen Bereiche und Becken.
Mit Verweis auf die bereits erfolgte Erneuerung des Kinderbereichs im Freibad Selbachpark fordert die Fraktion eine entsprechende Verbesserung des Planschbereichs im Freibad Süd. Eine solche Maßnahme soll dazu beitragen, das Angebot für Familien mit Kleinkindern zu erweitern.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm GmbH dazu aufgefordert wird, die Aufwertung der Kleinkindbereiche in die Planung einzubeziehen und die Umsetzung zeitnah zu realisieren. Der Antrag wurde am 29. November 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 27.09.2022 · Rat
- 21.06.2022 · Rat
- 14.12.2021 · Rat
- Attraktivität Freibad Süd erhöhen – Kleinkindbereich aufwertenZur Vorlage · 0333/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags die Aufwertung des Kleinkindbereichs im Freibad Süd beantragt. Ziel der Initiative ist es, den Planschbereich für Kleinkinder zu verbessern, um die Attraktivität der Anlage für Familien mit kleinen Kindern zu steigern. Als Referenz für die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird die bereits erfolgte Erneuerung des Kinderbereichs im Freibad Selbachpark angeführt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm die Stadtwerke Hamm GmbH dazu auffordert, die geplanten Aufwertungen der für Kleinkinder vorgesehenen Becken und Bereiche in ihre Planung aufzunehmen und zeitnah umzusetzen.
Die Verwaltung hat zur vorliegenden Vorlage Stellung bezogen und teilt mit, dass der Antrag zur weiteren Beratung an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Hamm GmbH weitergeleitet wird.
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- 14.12.2021 · Rat
- 10.Waldbewirtschaftungskonzept der Stadt HammZur Vorlage · 0351/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Waldbewirtschaftungskonzepts für die Stadtgebiete zu beauftragen. Ziel des Vorhabens ist die Förderung von naturnahen, strukturreichen und klimastabilen Waldökosystemen sowie die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen.
Das Konzept soll laut Antrag sowohl die Entwicklung städtischer Waldflächen fördern als auch private Waldbesitzer durch Beratung und Hilfestellung zu einer effektiven Bewirtschaftung motivieren. Dabei wird auf die Vorbereitungen verwiesen, die im Rahmen eines Beschlusses des Deutschen Bundestages zur Unterstützung der Waldbewirtschaftung möglich wurden.
Um die Umsetzung des Konzepts zu gewährleisten, sieht der Antrag die Schaffung personeller Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung vor. Zudem wird die Bereitstellung eines jährlichen Haushaltsansatzes in Höhe von 25.000 Euro beantragt, um Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und vergleichbare Maßnahmen für diese Aufgabe zu sichern.
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- 14.12.2021 · Rat
- Waldbewirtschaftungskonzept der Stadt HammZur Vorlage · 0325/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit dem Antrag Nr. 0351/21 die Erstellung eines Waldbewirtschaftungskonzepts für die Stadt Hamm beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, den Umbau der Wälder zu naturnahen, strukturreichen und klimastabilen Ökosystemen voranzutreiben. Das Konzept soll sowohl die Entwicklung städtischer Waldflächen fördern als auch private Waldbesitzer durch Beratung und Hilfestellung bei der Bewirtschaftung unterstützen. Zur Umsetzung sieht die Fraktion die Schaffung personeller Ressourcen in der Stadtverwaltung sowie die Bereitstellung eines jährlichen Haushaltsansatzes in Höhe von 25.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit vor.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Stadt Hamm Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Hamm/Unna ist. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW den Zuschlag für die Beförsterung erhalten. Ab dem 1. Januar 2022 übernimmt dieser Betrieb unter anderem die Erstellung der jährlichen Forstbewirtschaftungspläne für die Stadt Hamm. Der erste dieser Pläne soll bis zum Herbst 2022 fertiggestellt und dem Rat vorgelegt werden. Die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, etwa in Form von Exkursionen, wird ebenfalls durch den Landesbetrieb durchgeführt. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Erstellung der Forsteinrichtungswerke, die als Grundlage der Beförsterung dienen, im zehnjährigen Rhythmus erfolgt und die Koordination hierfür ebenfalls durch den Landesbetrieb erfolgt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 11.Entwicklung Wohnen und Sport am LippeparkZur Vorlage · 0352/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Entwicklung von Wohn- und Sportflächen im Bereich zwischen dem Lippepark und der Fritz-Husemann-Straße gestellt. Das Vorhaben bezieht sich auf ein Areal, das derzeit durch Sportstätten geprägt ist und in dem im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Flächen für die Schaffung von Wohnraum identifiziert wurden.
Der Antrag verweist auf den Sanierungsbedarf bestehender Sportanlagen, unter anderem der Tennisanlage, sowie auf laufende Überlegungen zur Errichtung einer Sport-Kita und einer neuen Halle im Glückauf Sportzentrum. Zudem wird die Erstellung eines Kunstrasenplatzes für den SVF Herringen angeführt. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung moderner Sportstätten und die Schaffung von Wohnraum ergänzend gestaltet werden können.
Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines abgestimmten Sportstättenentwicklungskonzepts zu beauftragen. Dieses soll die Bereiche Schachtstraße, Am Jugendheim, Heinrich-Schmitt-Straße, Im Querschlag sowie Teile des Lippeparks umfassen und die Entwicklung von Wohnbauland beinhalten. Zudem wird gefordert, die entsprechenden Planungskosten in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 vorzusehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 12.Bildungskooperation zwischen Freiherr-vom-Stein Gymnasium – Bezirksbücherei im Stadtbezirk Uentrop.Zur Vorlage · 0353/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit der Prüfung und Umsetzung einer Bildungskooperation am Standort des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums zu beauftragen. Ziel dieser Maßnahme ist die Etablierung einer Kooperation zwischen der Schule und der Bezirksbücherei im Stadtbezirk Uentrop.
Hintergrund des Antrags ist das Ziel der Stadtbücherei, die Bezirksbüchereien als sogenannte „dritte Orte“ für Lernen, Begegnung und Veranstaltungen weiterzuentwickeln. Da der Stadtbezirk Uentrop derzeit über keine eigene Bezirksbücherei verfügt, soll ein Modell geschaffen werden, das die Funktionen der Bibliothek in den schulischen Kontext integriert. Als Referenz dient dabei ein bereits bestehendes Pilotprojekt im Stadtbezirk Pelkum, bei dem eine Kooperation zwischen der Bezirksbücherei und dem Märkischen Gymnasium im Hammer Westen realisiert wurde.
Die Fraktion verweist darauf, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Zusammenarbeit im Stadtbezirk Uentrop gegeben seien, da die grundsätzliche Bereitschaft der beteiligten Akteure sowie des Ehrenamts vorhanden sei. Die Verwaltung soll nun untersuchen, wie die Einrichtung dieser Bildungskooperation am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium konkret umgesetzt werden kann.
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- 15.06.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 14.12.2021 · Rat
- 13.Verkehrskonzept für die südliche InnenstadtZur Vorlage · 0357/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0357/21 gestellt, der die Entwicklung eines neuen Verkehrskonzepts für die südliche Innenstadt von Hamm fordert. Hintergrund der Anfrage ist die Sperrung der Südstraße für den Kfz-Verkehr. Laut dem Antrag führt diese Maßnahme dazu, dass der Santa-Monica-Platz aus südlicher Richtung nicht mehr direkt angefahren werden kann, da die Widumstraße und die Königsstraße als Einbahnstraßen nur in östliche Richtung führen. Dies erschwere die Erreichbarkeit von Parkmöglichkeiten für Kunden des Einzelhandels und der Gastronomie.
Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zu beauftragen, das die Verkehrsführung so anpasst, dass der Santa-Monica-Platz wieder als zentraler Parkplatz erreichbar ist. Als eine mögliche Maßnahme wird die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Königsstraße angeführt.
Darüber hinaus soll das Konzept Maßnahmen enthalten, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der südlichen Innenstadt, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden in der Sternstraße, zu unterbinden. Hierzu werden die Installation oder Versetzung stationärer Verkehrsüberwachung, die Anpassung der Ampelschaltungen an der Sternstraße sowie die Durchführung regelmäßiger Fahrzeugkontrollen als Optionen genannt. Ziel der beantragten Maßnahmen ist laut Antrag die Stärkung des Wirtschaftsstandortes sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Sicherheit für Anwohner und Besucher.
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- 14.12.2021 · Rat
- Verkehrskonzept für die südliche InnenstadtZur Vorlage · 0334/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Stadtrat einen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines neuen Verkehrskonzepts für die südliche Innenstadt fordert. Hintergrund ist die Sperrung der Südstraße für den Kfz-Verkehr. Die Fraktion führt an, dass dadurch die Erreichbarkeit des Santa-Monica-Platzes erschwert werde, was zu Suchverkehren und Schwierigkeiten für den Einzelhandel sowie die Gastronomie führe. Zudem wird auf Verkehrsbehinderungen durch überhöhte Geschwindigkeiten in der Sternstraße hingewiesen. Als Maßnahmen schlägt die Fraktion vor, die Verkehrsführung so anzupassen, dass der Parkplatz wieder besser erreichbar ist – etwa durch eine Umkehr der Einbahnstraßenregelung in der Königsstraße – und durch verstärkte Kontrollen oder technische Anpassungen der Ampelschaltungen an der Sternstraße die Verkehrsberuhigung zu fördern.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und empfiehlt, die derzeitige Verkehrsregelung beizubehalten. Ein neues Konzept sei nicht erforderlich, da der Santa-Monica-Platz über die Königsstraße weiterhin gut erreichbar sei und das vorhandene Parkleitsystem die Auslastung steuere. Eine Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Königsstraße wird abgelehnt, da dies die Busumfahrung bei Veranstaltungen beeinträchtigen und durch Rückstau auf der vorfahrtberechtigten Sternstraße die Zufahrt zum Parkplatz erschweren könnte. Hinsichtlich der Problematik überhöhter Geschwindigkeiten führt die Verwaltung aus, dass die geltenden Höchstgeschwindigkeiten von maximal Tempo 50 eingehalten werden und ein Austausch mit der Polizei stattfinde. Eine stationäre Verkehrsüberwachung sei bislang nicht notwendig, da die Ampelsteuerungen den Verkehrsfluss der Bundesstraße bereits regulieren.
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- 14.12.2021 · Rat
- 14.Entwicklung Digitaler RoutenplanerZur Vorlage · 0358/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Entwicklung eines digitalen Routenplaners für den Radverkehr gestellt. Ziel der Initiative ist es, die Attraktivität des Radfahrens in der Stadt zu steigern. Ein solches digitales Angebot soll den Nutzern ermöglichen, zwischen verschiedenen Streckenoptionen zu wählen, wie etwa einer schnellen Verbindung durch das Stadtgebiet oder einer Route abseits der Hauptverkehrsstraßen. Zudem wird ein Mehrwert für den Radtourismus angeführt.
Mit der Begründung des Antrags wird auf das Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) der Landesregierung verwiesen, welches neue Fördermöglichkeiten geschaffen hat. Die Ratsfraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Planung und Entwicklung eines digitalen Routenplaners für den Radverkehr zu beauftragen. Zudem wird gefordert, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsplan für die Jahre 2022/2023 bereitzustellen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 15.Sichere Radwege von den Stadtbezirken in die Innenstadt – Bau getrennter Rad- und Fußwege entlang der Dortmunder Straße – Gefahrenpunkte ermitteln und beseitigenZur Vorlage · 0359/21_AT · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0359/21 gestellt, der die Planung und den Bau von getrennten Rad- und Fußwegen entlang der Dortmunder Straße zum Gegenstand hat. Konkret wird die Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Bereich zwischen der Schachtstraße und dem Hammer Waschpark gefordert. Ziel des Antrags ist es, die Sicherheit für Radfahrer auf dieser Strecke zu erhöhen, indem die derzeit teilweise nur farblich markierten Mehrzweckstreifen durch baulich getrennte Wege ersetzt werden sollen.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt, Gefahrenpunkte auf weiteren Hauptverkehrsrouten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. Der Antrag verweist auf die Möglichkeiten des Gesetzes zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG), durch das sich die Fördersätze für Radvorrangrouten auf bis zu 85 Prozent erhöht haben. Die CDU-Ratsfraktion fordert zudem, dass die erforderlichen finanziellen Mittel für die Planung und die Durchführung dieser Bauvorhaben in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt werden.
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- 14.12.2021 · Rat
- 16.Standortwerbegemeinschaften: Stadtteilmarketing stärkenZur Vorlage · 0360/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat einen Antrag gestellt, die finanziellen Zuschüsse für die Standortwerbegemeinschaften der Stadtbezirke zu erhöhen. In der Vorlage 0360/21_AT wird darauf verwiesen, dass diese Gemeinschaften durch Aktivitäten wie Marktfeste und andere Veranstaltungen zur kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Stadtteilzentren beitragen. Die Finanzierung dieser Gemeinschaften erfolgt derzeit durch Mitgliedsbeiträge, Sponsoring sowie einen jährlichen Zuschuss der Stadt Hamm, der sich seit über zehn Jahren auf etwa 2.400 Euro pro Jahr beläuft.
Die Antragsteller begründen die Forderung mit gestiegenen Kosten für Veranstaltungen, Gebühren, Versicherungen und Energiekosten, die durch aktuelle Preissteigerungen zugenommen haben. Um die Durchführung attraktiver Veranstaltungen in den Stadtbezirken auch künftig zu ermöglichen, wird eine Anpassung der Zuschüsse beantragt. Konkret fordert die Fraktion, den Zuschuss für aktive Standortgemeinschaften auf einen Betrag von maximal 7.500 Euro pro Jahr und Stadtbezirk anzuheben. Der Antrag wurde am 3. Dezember 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 17.Schulentwicklungsplan fortschreibenZur Vorlage · 0361/21_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Zeitraum von 2023 bis 2028 zu beauftragen. Der letzte Schulentwicklungsplan wurde im Mai 2017 mit einer Laufzeit bis zum Schuljahr 2022/23 beschlossen.
Nach Angaben der Fraktion besteht die Absicht der Stadt als Schulträger, bislang lediglich einen neuen Plan für die städtischen Förderschulen aufzustellen. Der Antrag begründet die Notwendigkeit einer umfassenderen Planung mit dem Auslaufen der aktuellen Planung sowie veränderten Rahmenbedingungen in den Bereichen Inklusion und Integration. Es wird darauf verwiesen, dass sich dadurch die Schülerzahlen und das Anmeldeverhalten der Eltern, insbesondere an den Haupt- und Realschulen in Hamm, verändert haben. Ein künftiger Plan solle unter anderem die notwendige bauliche Ertüchtigung der Schulgebäude berücksichtigen.
Zudem fordert die Fraktion, die für die Erstellung des Schulentwicklungsplans erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltspläne für die Jahre 2022 und 2023 einzustellen. Die Vorlage liegt dem Oberbürgermeister zur Behandlung in der Sitzung des Rates vor.
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- 14.12.2021 · Rat
- C.Anfragen
- 1.BaumschutzsatzungZur Vorlage · 0176/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der neuen Baumschutzsatzung für die Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Tatsache, dass die derzeit gültige Satzung aus den späten 1980er Jahren stammt. Nachdem der Rat im Dezember 2020 den Auftrag an die Verwaltung erteilt hatte, eine Überarbeitung zu erarbeiten, wird nun nach dem geplanten Zeitpunkt für die Verabschiedung der neuen Regelung gefragt.
Zudem bittet die Ratsgruppe um die Bekanntgabe von Eckpunkten der neuen Satzung, die bereits an die Öffentlichkeit kommuniziert werden können. Ein weiterer Punkt der Anfrage bezieht sich auf die Kostenstruktur: Es wird nach den Gebühren gefragt, die entstehen würden, wenn im Rahmen des neuen Verfahrens ein städtischer Sachverständiger eine Begutachtung vor Ort vornimmt. Abschließend möchte die Ratsgruppe erfahren, ob die Verwaltung die Wahrnehmung von Bürgerinnen und Bürgern teilt, dass seit Dezember 2020 eine Zunahme von Baumfällungen im Stadtgebiet stattgefunden hat.
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- 14.12.2021 · Rat
- BaumschutzsatzungZur Vorlage · 0314/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen zum Stand der neuen Baumschutzsatzung vorgelegt. Die Verabschiedung der neuen Satzung ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2021 geplant.
Die neue Regelung gilt mit wenigen Ausnahmen für Bäume in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen sowie in den Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. Geschützt sind Laubbäume, heimische Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 cm bei einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt ein Schutz ab einem Stammumfang von 60 cm. Walnuss- und Obstbäume sind von der Satzung ausgenommen, sofern es sich nicht um Zier- oder Wildformen handelt. Grundsätzlich ist das Entfernen oder Beschädigen geschützter Bäume untersagt. Ausnahmen müssen schriftlich bei der Stadt beantragt werden, wobei unter bestimmten Bedingungen Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erforderlich sein können. Für die Pflege älterer Bäume sowie für Neupflanzungen können unter Voraussetzungen Fördermittel beantragt werden.
Für die Beantragung von Maßnahmen sowie für die Begutachtung durch einen Sachverständigen fallen keine Gebühren an. Bezüglich der Frage, ob seit Dezember 2020 eine Zunahme von Baumfällungen im Stadtgebiet stattgefunden hat, teilte die Verwaltung mit, dass keine Kenntnis über eine solche Entwicklung vorliegt, da die Mehrzahl der aktuellen Fällungen nicht genehmigungspflichtig ist.
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- 14.12.2021 · Rat
- 2.Anfrage SozialisierungZur Vorlage · 0183/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Thema Sozialisierung und zur Erstellung von Täterprofilen durch die Polizei angefordert. Die Anfrage, die unter der Nummer 0183/21_AF geführt wird, befasst sich mit der methodischen Vorgehensweise bei der Profilbildung durch die Sicherheitsbehörden.
Konkret werden drei Fragen zur Erstellung und Nutzung von Täterprofilen gestellt. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Polizei Täterprofile erstellt und unter welchen Voraussetzungen Merkmale, die in solchen Profilen enthalten sind, veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird gefragt, ob in diesen Profilen spezifische Verhaltensweisen, wie beispielsweise die gesellschaftliche Sozialisierung oder vergleichbare Aspekte, dokumentiert werden. Sollten solche Informationen Bestandteil der Profile sein, wurde um eine detaillierte Aufschlüsselung der entsprechenden Inhalte gebeten. Die Anfrage wurde am 29. November 2021 gestellt und war für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- Anfrage SozialisierungZur Vorlage · 0316/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0183/21 Fragen zur Erstellung und zum Inhalt von Täterprofilen durch die Polizei sowie zu den Bedingungen für deren Veröffentlichung gestellt. Die Anfrage bezog sich zudem auf die Frage, ob in diesen Profilen Verhaltensweisen, wie etwa die gesellschaftliche Sozialisierung, festgehalten werden und falls ja, in welcher Form eine Aufschlüsselung dieser Merkmale erfolgt.
In der Stellungnahme der Verwaltung vom 8. Dezember 2021 wurde auf die inhaltlichen Fragen der Fraktion reagiert. Die Verwaltung gab an, für die Beantwortung der gestellten Fragen nicht zuständig zu sein. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 behandelt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 3.Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 – Einrichtung eines „kleinen Impfzentrums“Zur Vorlage · 0189/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 sowie zur Einrichtung eines sogenannten „kleinen Impfzentrums“ angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die Vorgaben des sechsten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine Ergänzung der Impfangebote in Arztpraxen durch öffentliche Maßnahmen vorsieht, um die Durchführung von Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um eine Einschätzung des täglichen Bedarfs an erforderlichen Drittimpfungen. Zudem wird gefragt, ab wann, in welchem Umfang, an welchem Ort und zu welchen festen Zeiten die Einrichtung eines stationären Impfzentrums durch die Stadtverwaltung als möglich erachtet wird. Dabei werden als potenzielle Standorte die Kaufhof-Immobilie oder eine Container-Lösung in der Nähe des Hammer Weihnachtsmarktes angefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob das bestehende Impfmobil der Stadt Hamm die Durchführung von Drittimpfungen für alle Impfwilligen ermöglicht oder ab welchem Zeitpunkt dies realisierbar ist. Abschließend wird die Stadtverwaltung gefragt, ob die Durchführung einer begleitenden Informations- und Motivationskampagne zum Impfgeschehen geplant ist.
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- 14.12.2021 · Rat
- Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 – Einrichtung eines „kleinen Impfzentrums“Zur Vorlage · 0307/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Fragen zur Kapazität von Auffrischungsimpfungen sowie die mögliche Einrichtung eines sogenannten „kleinen Impfzentrums“.
Die Verwaltung geht von einem hohen Bedarf an Auffrischungsimpfungen sowie an Erst- und Zweitimpfungen aus. Aktuell werden durch niedergelassene Ärzte und den öffentlichen Gesundheitsdienst wöchentlich mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Hamm geimpft. Bezüglich der Anfrage zur Nutzung der Kaufhof-Immobilie für ein Impfzentrum teilte die Verwaltung mit, dass eine Anmietung dieser Fläche aufgrund der Größe von knapp 9.000 Quadratmetern als unwirtschaftlich eingestuft wird.
Hinsichtlich des Impfmobils in Hamm erklärte die Verwaltung, dass Drittimpfungen dort aufgrund der damaligen rechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zulässig waren. Nach der Änderung der rechtlichen Grundlage durch den 8. Impferlass vom 15. November 2021 wurde dies jedoch praktisch umgesetzt. Die Stadt setzt zudem die medizinische Erforderlichkeit von Auffrischungsimpfungen bereits nach fünf Monaten um. Zur Begleitung des Impfgeschehens führt die Verwaltung weiterhin tägliche Informations- und Mobilisierungsaktivitäten über alle verfügbaren Kanäle durch.
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- 14.12.2021 · Rat
- 4.Kostenheranziehung nach dem neuen Kinder- und JugendstärkungsgesetzZur Vorlage · 0197/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die neuen Regelungen, nach denen die Kostenbeteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien auf höchstens 25 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens begrenzt ist, während zuvor in der Regel 75 Prozent abgeführt werden mussten.
Die Ratsgruppe thematisiert, dass die Kostenbeteiligung die Verselbstständigung der Betroffenen erschweren und den Aufbau von Vermögen für die eigene Wohnung verhindern könne. In der Vorlage werden konkrete Zahlen für die vergangenen fünf Jahre zur Anzahl der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie zur jährlichen Entwicklung angefragt. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen das Jugendamt auf eine Kostenbeteiligung verzichtet oder diese ermäßigt hat.
Des Weiteren bittet die Ratsgruppe um Auskunft über die Höhe der Verwaltungskosten, die durch eine Kostenheranzetzung pro Fall entstehen können. Abschließend wird nach der Haltung des Jugendamtes zur Möglichkeit gefragt, auf die Kostenheranziehung gänzlich zu verzichten oder diese zu pauschalieren, sowie nach etwaigen Verfahrensvorschlägen durch die Landesjugendämter oder das Land Nordrhein-Westfalen.
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- 14.12.2021 · Rat
- Kostenheranziehung nach dem neuen Kinder- und JugendstärkungsgesetzZur Vorlage · 0308/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe Die Linke zur Kostenheranziehung nach dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die Frage, wie sich die gesetzlichen Änderungen seit dem 10. Juni 2021 auf die Einkommensbeteiligung junger Menschen in der stationären Jugendhilfe und in Pflegefamilien auswirken.
Nach Angaben der Verwaltung sind junge Menschen in diesen Einrichtungen gemäß SGB VIII verpflichtet, einen Beitrag zu den anfallenden Kosten zu leisten, sofern sie durch eine betriebliche Ausbildung ein Erwerbseinkommen erzielen. Während bis zum 9. Juni 2021 ein Freibetrag von 25 Prozent des Einkommens galt, beträgt dieser seit dem Inkrafttreten des KJSG ein fester Betrag von 150 Euro. Bei einer schulischen Ausbildung, bei der BAföG oder BAB bezogen wird, besteht kein gesetzlicher Freibetrag, sodass die Leistungen vollständig an das Jugendamt abgeführt werden. Um die Differenz zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung auszugleichen, hat die Stadt Hamm die sogenannte Motivationsbeihilfe für die betriebliche Ausbildung zum 1. Januar 2022 auf 150 Euro erhöht. Im Durchschnitt sind in beiden Ausbildungsbereichen jeweils etwa 25 junge Menschen betroffen.
Ermäßigungen von Kostenbeiträgen erfolgen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen, etwa bei besonderer Härte oder zur Sicherung von Zielen wie dem Führerschein oder der Erstausstattung einer Wohnung. Eine statistische Erfassung der Verwaltungskosten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen findet nicht statt. Bezüglich einer Pauschalierung der Kostenbeteiligung weist die Verwaltung daraufweise, dass eine solche gegenüber jungen Menschen die Regelung der Einkommensgruppen ausschließt. Die Stadt Hamm wendet die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter an.
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- 14.12.2021 · Rat
- 5.Auswirkungen des KJSGZur Vorlage · 0198/21_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) angefordert. Das Gesetz ist seit dem 9. Juni 2021 in Kraft und bringt Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe mit sich, die auch die Arbeit der kommunalen Jugendämter betreffen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen. Es wird nach den konkreten Veränderungen für das Jugendamt sowie nach dem Stand eines möglichen Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gefragt. Zudem möchte die Ratsgruppe wissen, ob die Mitarbeitenden der Verwaltung zu den Auswirkungen des KJSG geschult werden und wie die Verwaltung den im Gesetz verankerten Beratungsanspruch sicherstellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Einrichtung unabhängiger und weisungsfreier Ombudsstellen gemäß § 9a KJSG sowie der Frage, wie die Verwaltung Einfluss auf deren Erreichbarkeit und Barrierefreiheit nimmt. Des Weiteren wird nach der Erwartung eines erhöhten Verwaltungsaufwands und dessen Berücksichtigung im Haushalt gefragt. Abschließend befasst sich die Anfrage mit dem Auslaufen des „Guten Kita-Gesetzes“ im Jahr 202kom2 und der Frage, wie die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Verhältnis zur Jugendhilfe sichergestellt wird. Zudem wird nach möglichen neuen Interpretationsspielräumen beim Leistungszugang für junge Volljährige nach der Neufassung des § 41 KJSG gefragt.
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- 14.12.2021 · Rat
- Auswirkungen des KJSGZur Vorlage · 0299/21_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke zu den Auswirkungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) Stellung bezogen. In der vorliegenden Vorlage wird erläutert, dass die Prozesse und Strukturen in den Abteilungen des Jugendamtes bereits überprüft und angepasst wurden. So nimmt die Verwaltung beispielsweise am Projekt „FosterCare“ des LWL teil und hat die Teilnahme am Förderprogramm „Gelingendes Aufwachsen-Netzwerke für Kinder“ beschlossen. Zudem wurden die Lotsendienste in Kinderarztpraxen und der Geburtsklinik des Evangelischen Krankenhauses Hamm erweitert sowie Motivationsbeihilfen für junge Volljährige verabschiedet.
Hinsichtlich der personellen Vorbereitung gibt die Verwaltung an, dass Mitarbeiter bereits durch Fortbildungen geschult wurden und bei Bedarf weitere Schwerpunktschulungen erfolgen. Die Beratungsangebote werden in bestehenden, niederschwelligen Strukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt. Bezüglich der Einrichtung von Ombudsstellen prüft die Verwaltung derzeit eine mögliche Kooperationsvereinbarung mit dem Anbieter Ombudschaft-NRW.
Ein konkreter Termin für ein landesseitiges Ausführungsgesetz in Nordrhein-Westfalen ist der Verwaltung nicht bekannt, ein Entwurf zum Landeskinderschutzgesetz soll jedoch voraussichtlich im Sommer 2022 in Kraft treten. Die finanziellen Auswirkungen des KJSG wurden im Haushalt pauschal berücksichtigt. Zum Ende des „Guten Kita Gesetzes“ stellt die Verwaltung fest, dass keine finanziellen Auswirkungen auf die Jugendhilfe durch die Bereitstellung der Kindertagesbetreuung ersichtlich sind, da die Infrastruktur durch das Kinderbildungsgesetz NRW abgesichert ist.
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- 14.12.2021 · Rat
- 6.Anfrage AufwandsentschädigungZur Vorlage · 0200/21_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0200/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage sind Informationen zur Zusammensetzung und zur Vergütung der Mitglieder kommunaler Gremien in der Stadt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Vertreter der verschiedenen Fraktionen und Gruppen in den kommunalen Gremien der Stadt Hamm vertreten sind. Darüber hinaus werden Informationen zur Höhe der Aufwandsentschädigungen angefordert, die die Mitglieder der jeweiligen Gremien für die Teilnahme an den Sitzungen erhalten.
Zusätzlich wird die Verwaltung gefragt, ob über die regulären Aufwandsentschädigungen hinaus weitere Leistungen für die Mitglieder der Gremien gezahlt werden. Dies betrifft insbesondere die Frage nach zusätzlichen Vergütungen für Vorsitzende der Gremien. Die Anfrage verlangt eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Leistungen, sortiert nach den einzelnen Gremien.
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- 14.12.2021 · Rat
- Anfrage AufwandsentschädigungZur Vorlage · 0315/21_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm vom 29. November 2021 reagiert. Gegenstand der Anfrage waren Informationen zur Zusammensetzung der kommunalen Gremien sowie zur Höhe und Art der gewährten Aufwandsentschädigungen und sonstigen Leistungen für die Mitglieder dieser Gremien.
Hinsichtlich der Anzahl der Vertreter der Fraktionen und Gruppen in den kommunalen Gremien der Stadt Hamm verweist die Verwaltung auf das Handbuch des Rates der Stadt Hamm, in welchem die entsprechenden Mitgliederlisten aufgeführt sind.
Bezüglich der Fragen nach der Höhe der Aufwandsentschädigungen pro Sitzung sowie nach etwaigen zusätzlichen Leistungen, etwa für die Vorsitzenden der Gremien, gibt die Verwaltung an, dass die entsprechenden Regelungen in der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen nach einzelnen Gremien wurde in der Stellungnahme nicht vorgenommen, sondern auf die übergeordnete Landesverordnung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- 7.Kontrollmechanismen SozialindustrieZur Vorlage · 0201/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0201/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, in der die Kontrollmechanismen bei der Beauftragung sozialer Dienstleister thematisiert werden. Hintergrund der Anfrage sind die finanziellen Mittel, die die Stadt Hamm für verschiedene Programme an freie Träger wie die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, den Katholischen Sozialdienst und die Friedrich-Wilhelm-Stiftung bereitstellt. Als Beispiele werden hierbei die Beschlüsse zur Weiterführung der Hammer Hausbesuche sowie zur Fortsetzung und Erweiterung der Sprach- und Familienbildungsprogramme „Griffbereit“ und „Rucksack“ angeführt, die ein Gesamtvolumen von über 1,2 Millionen Euro umfassen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Stadt Hamm grundsätzlich die zweckmäßige Verwendung der bereitgestellten Gelder überprüft und ob hierfür ein systemischer Ansatz bei den Arbeitsabläufen existiert. Zudem wird gefragt, wie die Überprüfung der zweckmäßigen Mittelverwendung konkret gestaltet ist oder warum gegebenenfalls kein systemischer Ansatz verfolgt wird. Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, ob der Stadt Hamm Fälle von Veruntreuung im Zusammenhang mit kommunalen Finanzen bekannt sind und welche Konsequenzen die Stadt aus den in der Anfrage erwähnten Vorfällen bei anderen Trägern für die künftige Zusammenarbeit gezogen hat.
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- 14.12.2021 · Rat
- Kontrollmechanismen SozialindustrieZur Vorlage · 0317/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0201/21 Fragen zu den Kontrollmechanismen bei der Beauftragung externer Anbieter sozialer Dienstleistungen gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Finanzierung von Programmen wie den „Hammer Hausbesuchen“ sowie den Sprach- und Familienbildungsprogrammen „Griffbereit“ und „Rucksack“ durch freie Träger. Die Fraktion bezog sich dabei auf Berichte über finanzielle Unregelmäßigkeiten bei anderen Organisationen und erkundigte sich nach der Überprüfung der zweckmäßigen Mittelverwendung sowie nach etwaigen bekannten Fällen von Veruntreuung im Zusammenhang mit kommunalen Finanzen in Hamm.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme Stellung dazu, dass die Zusammenarbeit mit Trägern aus dem freigemeinnützigen Bereich dem Subsidiaritätsprinzip folgt. Die Verwaltung weist die in der Anfrage enthaltenen Verdächtigungen gegen die in Hamm tätigen Kooperationspartner zurück und stellt klar, dass die Beauftragungen geprüft und unbeanstandet sind.
Hinsichtlich der Kontrollmechanismen bestätigt die Verwaltung, dass für die bereitgestellten Mittel ein Verwendungsnachweis zu erbringen ist und dieser auch überprüft wird. Fälle von Veruntreuung im Zusammenhang mit kommunalen Finanzen sind der Verwaltung außer einem bereits bekannten und durch die Vorlage 0465/21 neu strukturierten Projekt, bei dem es sich nicht um einen freigemeinnützigen Träger handelte, nicht bekannt. In diesem speziellen Fall wurden alle Geschäftsbeziehungen umgehend beendet.
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- 14.12.2021 · Rat
- 8.Drittes GeschlechtZur Vorlage · 0202/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0202/21_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der statistischen Erfassung des Geschlechtseintrags „divers“ in der Stadt bezieht. Hintergrund der Anfrage ist die im Dezember 2018 durch den Deutschen Bundestag eingeführte dritte Geschlechtsoption neben männlich und weiblich.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft zu drei spezifischen Punkten. Zunächst wird nach der aktuellen Anzahl der Einwohner in Hamm gefragt, die den Geschlechtseintrag „divers“ besitzen. Hierbei wird eine Aufschlüsselung nach Stadtbezirken sowie die Angabe von absoluten und prozentualen Zahlen gefordert.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Personen in Hamm seit dem Jahr 2018 den Geschlechtseintrag „divers“ gewählt haben, wobei auch hier eine Differenzierung nach Stadtbezirken erwünscht ist. Abschließend wird die Frage gestellt, wie viele Neugeborene in der Stadt seit 2018 mit dem Geschlechtseintrag „divers“ registriert wurden. Die Anfrage wurde am 29. November 2021 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- Drittes GeschlechtZur Vorlage · 0320/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0202/21 Informationen zur Anzahl der Einwohner mit dem Geschlechtseintrag „divers“ in Hamm angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die seit Dezember 2018 im deutschen Personenstand verfügbare dritte Geschlechtsoption. Die Fraktion bat um eine detaillierte Aufschlüsselung der aktuellen Anzahl der Betroffenen nach Stadtbezirken sowie um absolute und prozentuale Zahlen. Zudem wurde gefragt, wie viele Personen in Hamm seit 2018 den Eintrag „divers“ gewählt haben und wie viele Neugeborene in der Stadt seit diesem Zeitraum mit diesem Geschlecht registriert wurden.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme vom 8. Dezember 2021 erklärt, dass eine Beantwortung der Fragen nicht möglich ist. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass aufgrund der äußerst geringen Fallzahlen der Anonymisierungsgrundsatz des Datenschutzes nicht ausreichend gewahrt werden könne. Eine statistische Auswertung der Daten nach Stadtbezirken oder in absoluten Zahlen ist somit nicht möglich.
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- 14.12.2021 · Rat
- 9.Sexualisierte GewaltZur Vorlage · 0203/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Thema sexualisierte Gewalt und zum Schutz von Frauen in der Stadt Hamm angefordert. Bezugspunkt der Anfrage ist die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die verbindliche Rechtsnormen zum Schutz von Frauen und zur Bereitstellung von Unterstützungsangeboten vorsieht.
Die Anfrage umfasst eine Reihe von statistischen und sachbezogenen Fragen zur Situation in den örtlichen Frauenhäusern. Die Verwaltung wird gebeten, die Entwicklung der jährlichen Aufnahmezahlen seit dem Jahr 2017 darzulegen sowie die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Frauen in den Einrichtungen zu benennen. Zudem wird nach der Entwicklung der Auslastung der Frauenhäuser im selben Zeitraum gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Anzahl der Ablehnungen von Aufnahmen seit 2017 sowie den häufigsten Gründen für diese Ablehnungen. Dabei soll geklärt werden, ob diese Ablehnungen auch Frauen betrafen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Darüber hinaus bittet die Ratsgruppe um Auskunft über aktuelle präventive Maßnahmen der Stadt zur Vermeidung von Gewalt gegen Frauen sowie über mögliche Pläne zur Ausweitung dieser Maßnahmen. Abschließend wird nach der aktuellen Unterstützung der Stadt für Organisationen oder Vereine gefragt, die sich mit dieser Thematik befassen, und um Details zur Art dieser Unterstützung gebeten.
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- 14.12.2021 · Rat
- Sexualisierte GewaltZur Vorlage · 0328/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Dezember 2021 eine Anfrage zur Situation sexualisierter Gewalt und zum Schutz von Frauen in Hamm gestellt. Die Fragen bezogen sich unter anderem auf die Entwicklung der Aufnahmezahlen, die Auslastung und die Ablehnungsgründe in Frauenhäusern sowie auf die präventiven Maßnahmen der Stadt.
Die Verwaltung nahm in einer Stellungnahme Bezug auf das Frauenhaus Hamm, das von der Diakonie-Ruhr-Hellweg e.V. getragen wird. Für den Zeitraum von 2017 bis 2020 wurden für diese Einrichtung folgende Zahlen der aufgenommenen Frauen übermittelt: 56 Frauen im Jahr 2017, 75 im Jahr 2018, 69 im Jahr 2019 und 57 im Jahr 2020. Die durchschnittliche Verweildauer betrug vier Monate, wobei die Anzahl der Frauen, die sechs Monate oder länger verblieben, auf etwa vier bis acht Personen anstieg. Die Auslastung lag im genannten Zeitraum zwischen 99 % und 121 %.
An Zahl der Ablehnungen wurde ein Anstieg verzeichnet: von 61 Fällen im Jahr 2017 auf 149 Fälle im Jahr 2020. Als Gründe für Ablehnungen wurden Überbelegung, Aufenthaltstitel, psychische Erkrankungen, Obdachlosigkeit sowie Behinderungen angeführt. Da das Frauenhaus als Anlaufstelle für Gewaltbetroffene dient, betreffen diese Ablehnungen die entsprechende Zielgruppe.
Als bestehende Maßnahmen nannte die Verwaltung den seit 2003 bestehenden Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt Hamm, das Kommunale Integrationskonzept sowie die finanzielle Unterstützung verschiedener Beratungsstellen freier Träger. Eine Weiterentwicklung der Maßnahmen soll durch Evaluationen und Bedarfsanalysen im Rahmen der Istanbul-Konvention erfolgen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 10.Digitalisierung in Hamm – quo vadis?Zur Vorlage · 0204/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Digitalisierung in der Stadt Hamm angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach dem Fortschritt des digitalen Ausbaus sowie der Identifizierung von Gebieten ohne ausreichenden Internetempfang. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, ob der Ausbau planmäßig verläuft, wann etwaige Versorgungslücken geschlossen werden sollen und welche durchschnittliche Internetgeschwindigkeit städtisch angestrebt wird.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Ausstattung der Schulen. Die Ratsgruppe bezieht sich auf die im Haushaltsplan aufgeführte Maßnahme für Neuanschaffungen im Rahmen des Digitalpakts. Hierzu werden Details zur Art und Menge der geplanten Anschaffungen sowie zur Verteilung von Tablets an die Schulen erfragt. Es wird nachgefragt, ob eine flächendeckende Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler vorgesehen ist, ob die dafür bereitgestellten Finanzmittel ausreichen und ob eine Kostenbeteiligung der Eltern vorgesehen ist. Zudem wird die Frage nach der Art der Beschaffung gestellt, insbesondere ob die Geräte über Leasing-Verträge oder durch Kaufverträge erworben werden sollen.
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- 14.12.2021 · Rat
- Digitalisierung in Hamm – quo vadis?Zur Vorlage · 0326/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat über die Digitalisierung in Hamm Fragen zum Stand des Breitbandausbaus sowie zur Ausstattung der Schulen gestellt. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass der Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ mit Glasfaseranschlüssen zu rund 85 Prozent abgeschlossen sei und planmäßig verläuft. Aktuell können 96 Prozent der Adressen in Hamm mindestens 100 Mbit/s erreichen, während rund 45 Prozent über Gigabitanschlüsse verfügen. Für 370 identifizierte Adressen mit geringer Bandbreite ist ein Anschluss bis Ende Juni 2022 vorgesehen. Langfristig wird eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 1 Gbit/s sowie der Übergang zu reinen Glasfaseranschlüssen angestrebt.
Hinsichtlich der schulischen Digitalisierung erläutert die Verwaltung, dass für den Medienentwicklungsplan insgesamt rund 11,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Durch zusätzliche kommunale Mittel werden Endgeräte, Software und Support finanziert. Derzeit stehen den Schülerinnen und Schülern insgesamt 9.108 Tablets und 747 Notebooks zur Verfügung, was einer Ausstattung von 1:2 entspricht. Für Lehrkräfte ist eine 1:1-Ausstattung mit Tablets und Notebooks realisiert. Eine vollständige 1:1-Ausstattung für alle Schülerinnen und Schüler sei finanziell nicht darstellbar, da die Kosten auf mindestens 17,6 Millionen Euro geschätzt werden. Die konkrete Ausstattung der Schulen erfolgt bedarfsorientiert nach schulischen Konzepten. Die Beschaffung der Geräte erfolgt über einen Rahmenvertrag mit der Firma Citeq; ein Leasing für städtische Geräte ist nicht vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 11.Erwerb von Finanzanlagen für die StadtentwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 0205/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Erwerb von Finanzanlagen durch die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Maßnahme „240_0902013010 Stadtentwicklungsgesellschaft“ im aktuellen Haushaltsplan, durch die der Erwerb von Finanzanlagen vorgesehen ist und dem städtischen Haushalt in Rechnung gestellt wird.
Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass in der Erläuterung zum Stadtamt 24, dem Amt für Konzernsteuerung und Sport, keine Details zu dieser Maßnahme aufgeführt sind. Im Zuge der Anfrage werden drei spezifische Fragen an die Stadtverwaltung gestellt. Zunächst wird nach der Begründung für eine zusätzliche Bezuschussung der Stadtentwicklungsgesellschaft aus dem städtischen Haushalt gefragt, da die Gesellschaft über einen eigenen Haushalt verfüge. Des Weiteren wird um Auskunft darüber gebeten, um welche Arten von Finanzanlagen es sich handelt, für die im Zeitraum von 2022 bis 2026 insgesamt 6.675.600 Euro eingeplant sind. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, ob eine detaillierte Aufschlüsselung dieser Mittel an anderer Stelle im Haushaltsplan enthalten ist und falls ja, an welcher Stelle diese zu finden ist.
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- 14.12.2021 · Rat
- Erwerb von Finanzanlagen für die StadtentwicklungsgesellschaftZur Vorlage · 0318/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Erläuterung des Haushaltsplans Informationen über den Erwerb von Finanzanlagen durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH (SEG) angefordert. Im Fokus der Anfrage standen die Hintergründe für die Finanzierung dieser Anlagen sowie die Frage nach der Verteilung der Mittel in Höhe von insgesamt 6.675.600 Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2026. Zudem wurde nach einer möglichen weiteren Aufschlüsselung dieser Posten im Haushaltsplan gefragt.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die im städtischen Haushalt aufgeführte Finanzstelle der Stadtentwicklungsgesellschaft der beabsichtigten Mittelzuführung durch den Rat der Stadt Hamm entspricht. Diese Zuweisungen werden als jährliche Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft abgebildet. Die Projekte der Gesellschaft werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan inklusive eines mittel- und langfristigen Planungshorizonts dargestellt.
Hinsichtlich der konkreten Verwendung der Mittel wies die Verwaltung darauf hin, dass die laufenden Projektkosten im Wirtschaftsplan abgebildet werden. Neue oder zusätzliche Aufgaben werden durch Gesellschafterbeschlüsse in diesen Plan aufgenommen. Ziel der Stadtentwicklungsgesellschaft sei es, im Sinne der Stadtrendite auch kurzfristig auf Entwicklungen zu reagieren, wobei der Handlungsrahmen durch die Satzung und die Stadtentwicklungskonzepte der Stadt Hamm vorgegeben wird. Eine weitere Ausweisung dieser Mittel an anderer Stelle im Haushaltsplan sei nicht vorgesehen.
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- 14.12.2021 · Rat
- 12.FördermittelakquiseZur Vorlage · 0206/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Struktur und Arbeitsweise des städtischen Fördermittelmanagements angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Bedeutung von Bezuschussungen durch EU-, Bundes- und Landesmittel für die Umsetzung städtischer Projekte und die damit verbundene Verantwortung bei der Recherche, Auswahl und Beantragung dieser Mittel.
Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die Fördermittelakquise konkret gestaltet ist, welche städtischen Abteilungen in den Prozess involviert sind und wer die jeweiligen Entscheidungsträger sind. Zudem wird gefragt, ob ein Amt existiert, das ausschließlich für die Fördermittelakquise zuständig ist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Transparenz und Information der Gremien. Es wird angefragt, ob die zuständige Stelle eine digital verfügbare und aktualisierte Liste aller möglichen Fördermittel bereitstellen kann, aus der hervorgeht, welche Mittel bereits beantragt wurden oder beantragt werden sollen. Des Weiteren wird die Möglichkeit erfragt, ob sich interessierte Bürger über die beantragten Fördermittel informieren können und falls ja, auf welchem Weg dies geschieht.
Abschließend erkundigt sich die Ratsgruppe, ob die Stadt Hamm selbst als Initiator von Fördertöpfen auftritt, indem sie Anregungen an Landes- oder Bundesebene adressiert, und ob durch solche Bemühungen bereits Fördertöpfe ermöglicht wurden.
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- 14.12.2021 · Rat
- FördermittelakquiseZur Vorlage · 0324/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0206/21 Fragen zur Struktur und Arbeitsweise des Fördermittelmanagements der Stadt Hamm gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Bedeutung von Fördermitteln des Bundes, der Länder und der EU für die Umsetzung städtischer Projekte sowie die Transparenz der Akquise-Prozesse. Die Ratsgruppe erkundigte sich nach dem konkreten Ablauf der Fördermittelakquise, den beteiligten Abteilungen und den Entscheidungsträgern sowie nach der Existenz eines zentralen Amtes, das ausschließlich für diese Aufgabe zuständig ist. Zudem wurde angefragt, ob eine digitale Liste über verfügbare und beantragte Fördermittel für Gremien und Ausschüsse bereitgestellt werden kann und wie sich Bürger über beantragte Mittel informieren können. Des Weiteren wurde die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Hamm aktiv eigene Fördertöpfe auf Landes- oder Bundesebene initiiert.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und erklärte, dass die Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln dezentral durch die jeweiligen Fachämter erfolgt, da es sich meist um fachspezifische Töpfe handelt. Ein zentrales Amt, das allein für die Fördermittelakquise verantwortlich ist, existiert nicht. Eine digitale Liste für Gremien wird nicht zur Verfügung gestellt. Informationen über beantragte Fördermittel können Bürger über gezielte Anfragen bei der Verwaltung einholen, die dann durch die zuständigen Ämter beantwortet werden. Bezüglich der Initiative eigener Fördertöpfe gab die Verwaltung an, dass darüber keine Informationen vorliegen und solche Bemühungen grundsätzlich als wenig erfolgversprechend eingeschätzt werden.
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- 14.12.2021 · Rat
- 13.Absage der Veranstaltungen des Arbeitskreises „60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei“Zur Vorlage · 0207/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Absage von geplanten Veranstaltungen des Arbeitskreises „60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei“ angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Klärung, ob eine Bilderausstellung im Rathaus sowie eine Hauptveranstaltung auf dem Bergwerk Heinrich Robert, die für den Zeitraum Ende Oktober bis Anfang November 2021 vorgesehen waren, abgesagt wurden.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, ob eine oder beide Veranstaltungen nicht stattgefunden haben und welche Gründe für eine etwaige Absage angeführt wurden. Zudem wird gefragt, wann die Mitglieder des Integrationsrats sowie des Arbeitskreises über den Verzicht auf die Durchführung informiert wurden und ob der Integrationsrat in den Entscheidungsprozess einbezogen war. Des Weiteren wird nach der Information der Öffentlichkeit über die Absage sowie nach der ursprünglichen Finanzierung der Maßnahmen gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Prüfung von Informationen, wonach die Stadtverwaltung die Durchführung aufgrund der Berichterstattung im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen ehemaligen Amtsleiter des Amts für Soziale Integration kritisch gesehen haben soll. Abschließend wird die Stadtverwaltung gefragt, welche weiteren städtischen Veranstaltungen im Kontext des Jubiläumsjahres durchgeführt wurden und ob für die Zukunft noch weitere Aktionen geplant sind.
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- 14.12.2021 · Rat
- Absage der Veranstaltungen des Arbeitskreises „60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei“Zur Vorlage · 0319/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Durchführung von Veranstaltungen zum 60. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens Informationen von der Stadtverwaltung angefordert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, warum eine geplante Bilderausstellung im Rathaus sowie eine Hauptveranstaltung auf dem Bergwerk Heinrich Robert nicht stattgefunden haben. Die Ratsgruppe erkundigte sich zudem nach den Beweggründen für die Absage, dem Zeitpunkt der Information von Gremien, der Finanzierung der Vorhaben sowie nach weiteren geplanten Aktionen im Rahmen des Jubiläumsjahres. Des Weiteren wurden Informationen hinterfragt, wonach die Verwaltung die Durchführung aufgrund möglicher negativer medialer Berichterstattung im Kontext anderer städtischer Themen kritisch gesehen haben soll.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Stellungnahme, dass sich die Überlegungen zu den Veranstaltungen bis zuletzt in einem Planungsstadium befanden und die Planungen aus organisatorischen Gründen nicht weiterverfolgt wurden. Zu den vorgebrachten Mutmaßungen über eine kritische Haltung der Verwaltung gab die Behörde keine Stellungnahme ab. Als im Kontext des Jubiläums durch die Stadt unterstützte Maßnahme wurde die Veranstaltung „Fortgehen und Ankommen – 60 Jahre Migration nach Hamm“ angeführt, die im Rahmen der Interkulturellen Woche stattfand. Für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2021 sind aufgrund der pandemischen Situation keine weiteren Aktionen geplant.
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- 14.12.2021 · Rat
- 14.Öffnung der Stadtbücherei an SonntagenZur Vorlage · 0208/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister die Prüfung einer Sonntagsöffnung der Stadtbücherei angeregt. Mit dem Vorhaben wird darauf verwiesen, dass die Stadtbücherei durch ihre Bildungsangebote eine Unterstützung für Familien bieten kann, insbesondere im Kontext der durch die Pandemie entstandenen Herausforderungen im Schulunterricht. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten soll laut der Anfrage die Attraktivität des Angebots steigern und die Förderung des Lesens fördern.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen an die Stadtverwaltung. Es wird um eine Stellungnahme zur grundsätzlichen Haltung der Verwaltung zu einer möglichen Sonntagsöffnung sowie zu den damit verbundenen Vor- und Nachteilen gebeten. Zudem soll die Verwaltung die Auswirkungen auf den Bildungsmehrwert und die Attraktivitätssteigerung bewerten. Des Weiteren wird gefragt, welche Hindernisse einer solchen Öffnung entgegenstehen könnten und ob diese Hürden überwindbar sind. Abschließend bittet die Ratsgruppe um Auskunft über die zu erwartenden Kosten sowie über den aktuellen Stand der Personalplanung im Stellenplan für die Jahre 2022 und 2023 im Hinblick auf zusätzliches Personal.
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- 14.12.2021 · Rat
- Öffnung der Stadtbücherei an SonntagenZur Vorlage · 0322/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Dezember 2021 eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, die eine mögliche Öffnung der Stadtbücherei an Sonntagen zum Gegenstand hat. Die Antragsteller begründen das Anliegen mit der Unterstützung der Bildungsarbeit und der Bereitstellung von Hilfen für Familien, insbesondere im Kontext der durch die Pandemie bedingten Schulschließungen. Ziel der Anfrage ist es, die Attraktivität der Stadtbücherei zu steigern und das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu erweitern.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Vor- und Nachteile einer Sonntagsöffnung sowie den potenziellen Bildungsmehrwert zu bewerten. Zudem sollten mögliche Hindernisse für eine solche Regelung und deren Überwindbarkeit untersucht werden. Darüber hinaus wurden Informationen zu den zu erwartenden Kosten sowie zum aktuellen Stand der Personalplanung für die Jahre 2022 und 2023 angefordert.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass die Leitung der Stadtbüchereien bereits in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaften mündlich zu den Fragen sowie zum aktuellen Stand der Untersuchung zur Sonntagsöffnung berichtet hat.
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- 14.12.2021 · Rat
- 15.Qualitätsoffensive Fußgängerzone bereits vorbei?Zur Vorlage · 0209/21_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat eine Anfrage zur Situation der Hamm-Innenstadt und zur Umsetzung der sogenannten Qualitätsoffensive für die Fußgängerzone eingereicht. In der Vorlage 0209/21_AF wird auf die wirtschaftlichen Herausforderungen des Einzelhandels verwiesen, die durch verändertes Kaufverhalten und die Auswirkungen der Pandemie entstanden sind.
Die Ratsgruppe thematisiert dabei die geplante Verknüpfung des Allee-Centers mit der Fußgängerzone als einen ersten Schritt, weist jedoch darauf hin, dass im Haushaltsplan für die kommenden Jahre keine finanziellen Mittel für die eigentliche Qualitätsoffensive vorgesehen sind.
Im Rahmen der Anfrage werden die Verwaltung und der Oberbürgermeister um die Beantwortung spezifischer Fragen gebeten. Es wird nach den Gründen für das Fehlen weiterer finanzieller Mittel im Haushaltsplan sowie nach der Zufriedenheit der Stadtverwaltung mit dem aktuellen Stand der Maßnahmen gefragt. Zudem wird angefragt, ob andere Positionen im Haushaltsplan die Qualitätsoffensive unterstützen sollen und welche konkreten Punkte dies betreffen könnten. Des Weiteren wird die Einschätzung der Verwaltung zur Gefahr einer weiteren Verödung der Fußgängerzone erfragt. Abschließend wird die Beteiligung der Stadt am BMI-Fördermittelaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sowie der Grund für eine etwaige Nicht-Beteiligung thematisiert.
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- 14.12.2021 · Rat
- Qualitätsoffensive Fußgängerzone bereits vorbei?Zur Vorlage · 0332/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Dezember 2021 eine Anfrage zur Situation der Hamm-Fußgängerzone gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, warum im Haushaltsplan keine weiteren finanziellen Mittel für die sogenannte Qualitätsoffensive der Fußgängerzone vorgesehen sind und wie die Stadtverwaltung der möglichen Verödung des Einzelhandels, insbesondere durch die Auswirkungen der Pandemie, begegnet. Zudem wurde nach der Beteiligung an dem Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefragt.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die Maßnahmen der Qualitätsoffensive, welche die Möblierung, Baumpflanzungen und Spielgeräte umfassen, im Jahr 2021 unter Beteiligung der Anlieger abgeschlossen wurden. Die Innenstadt bleibe weiterhin Gegenstand planerischer Überlegungen. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022/23 seien weitere Projekte wie die Umgestaltung des Westentors, der Museumsstraße sowie der Ausbau der Stadthausstraße und die Verknüpfung der Fußgängerzone mit dem Allee-Center vorgesehen.
Zusätzlich seien Mittel für das Fassaden- und Hofflächenprogramm sowie für das Sofortprogramm Innenstadt eingeplant. Die Stadtverwaltung verwies zudem auf Neubaumaßnahmen und die Arbeit des Büros Innenstadt. Bezüglich der Förderprogramme gab die Verwaltung an, dass bereits Mittel aus dem Landesprogramm „Sofortprogramm Innenstadt“ bezogen werden und sich die Stadt am dritten Aufruf dieses Programms beteiligt habe. Ein Antrag im Rahmen des Fördermittelaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wurde für den Bereich Pelkum-Wiescherhöfen gestellt.
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- 14.12.2021 · Rat
- 16.Geflüchtete an der polnisch-belarussischen GrenzeZur Vorlage · 0210/21_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur möglichen Aufnahme von Geflüchteten von der polnisch-belarussischen Grenze angefordert. Bezugnehmend auf die seit Juli 2019 bestehende Mitgliedschaft der Stadt Hamm im Bündnis „Sicherer Hafen“ werden die Bereitschaft der Stadt sowie konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Menschen thematisiert.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an die Stadtverwaltung. Es wird erfragt, ob die Stadt Hamm bereits gegenüber dem Land oder dem Bund Signale gesendet hat, um ihre Bereitschaft zur Aufnahme der Menschen zu verdeutlichen, oder ob entsprechende Planungen bereits aufgenommen wurden. Sollten bereits Planungen existieren, bittet die Ratsgruppe um detaillierte Informationen zu deren Inhalt.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, wie zeitnah die Stadt Hamm Hilfe anbieten könnte und welche maximale Anzahl an Personen kurzfristig in Hamm untergebracht und erstversorgt werden könnte. Die Anfrage zielt darauf ab, die Kapazitäten und die strategische Ausrichtung der Stadtverwaltung in Bezug auf die Situation an der Grenze zu klären.
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- 14.12.2021 · Rat
- Geflüchtete an der polnisch-belarussischen GrenzeZur Vorlage · 0323/21_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Dezember 2021 eine Anfrage zur Situation von Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze gestellt. Die Fraktion erkundigte sich im Rahmen der Anfrage, ob die Stadt Hamm bereits Bestrebungen oder Planungen unternommen hat, um gegenüber dem Land oder dem Bund die Bereitschaft zur Aufnahme dieser Menschen zu signalisieren. Zudem wurden Fragen zur zeitlichen Verfügbarkeit von Hilfsangeboten sowie zur maximal möglichen Kapazität für eine adäquate Unterbringung und Erstversorgung gestellt.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und wies darauf hin, dass die grundsätzliche Entscheidung über die Aufnahme von Flüchtlingen aus Belarus in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Es wurde angeführt, dass die Bundesregierung am 22. November 2021 mitgeteilt habe, keine Flüchtlinge aus Belarus aufzunehmen. Die Verwaltung erklärte jedoch, dass die Stadt Hamm bereit wäre, kurzfristig 50 Personen aufzunehmen, sofern sich die Haltung der Bundesregierung ändere und damit die notwendige Grundlage für eine weitere Aufnahme geschaffen würde.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021 · Rat
- D.Verschiedenes