Freiwillige Weinachtsbeihilfe für Bezieher von ALG II
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0314/21 gestellt, der die Auszahlung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde für die Sitzung des Rates am 14. Dezember 2021 vorbereitet.
Nach den Inhalten des Antrags soll eine Beihilfe für Personen ausgezahlt werden, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen sowie Heimbewohner, die Taschengeld nach dem SGB erhalten. Die beantragte Höhe der Zahlung beläuft sich auf 100 Euro für Alleinstehende sowie auf 50 Euro für jede weitere Person innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.
Als Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die Regelsätze der genannten Sozialleistungen keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben zu Weihnachten, wie etwa für Geschenke oder Weihnachtsbaum, zulassen. Die Beihilfe soll laut Antrag ein Signal der Stadtverwaltung und des Rates an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger setzen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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