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Anfrage

Kostenheranziehung nach dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

0197/21_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die neuen Regelungen, nach denen die Kostenbeteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien auf höchstens 25 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens begrenzt ist, während zuvor in der Regel 75 Prozent abgeführt werden mussten.

Die Ratsgruppe thematisiert, dass die Kostenbeteiligung die Verselbstständigung der Betroffenen erschweren und den Aufbau von Vermögen für die eigene Wohnung verhindern könne. In der Vorlage werden konkrete Zahlen für die vergangenen fünf Jahre zur Anzahl der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie zur jährlichen Entwicklung angefragt. Zudem wird nach der Anzahl der Fälle gefragt, in denen das Jugendamt auf eine Kostenbeteiligung verzichtet oder diese ermäßigt hat.

Des Weiteren bittet die Ratsgruppe um Auskunft über die Höhe der Verwaltungskosten, die durch eine Kostenheranzetzung pro Fall entstehen können. Abschließend wird nach der Haltung des Jugendamtes zur Möglichkeit gefragt, auf die Kostenheranziehung gänzlich zu verzichten oder diese zu pauschalieren, sowie nach etwaigen Verfahrensvorschlägen durch die Landesjugendämter oder das Land Nordrhein-Westfalen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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