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Antrag

Arbeitsentgelte der Stadt Hamm und Tochtergesellschaften

0340/21_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0340/21 gestellt. Das Ziel des Antrags ist es, eine verbindliche Untergrenze für Arbeitsentgelte und Vergütungen in der Stadt Hamm sowie bei deren Tochtergesellschaften festzulegen. Konkret wird gefordert, dass ab sofort keine Löhne mehr gezahlt werden dürfen, die einen Stundenlohn von 12 Euro unterschreiten.

In der Begründung des Antrags wird auf die politischen Zielsetzungen der Parteien verwiesen, die an der Bildung der Bundesregierung beteiligt sind. Die Ratsgruppe führt an, dass diese Parteien bereits im Wahlkampf eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro in Aussicht gestellt haben. Da die aktuelle Ratsmehrheit in Hamm aus diesen Parteien besteht, wird die sofortige Umsetzung dieser Entlohnungsstruktur auf kommunaler Ebene beantragt. Damit soll ein laut Antrag bestehender Missstand im Handlungsbereich der Stadt Hamm behoben werden, ohne auf eine entsprechende gesetzliche Anpassung auf Bundesebene zu warten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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