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Beschlussvorlage

Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Hamm

0558/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kernverwaltung sowie ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche abbildet. Dieser Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht.

Der vorliegende Entwurf weist zum Stichtag eine Bilanzsumme von 1.846,5 Millionen Euro aus. Das Ergebnis des Geschäftsjahres zeigt einen Jahresüberschuss von 8,4 Millionen Euro, während sich das Eigenkapital zum Ende des Jahres 2018 auf 155,9 Millionen Euro beläuft.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Kenntnis nimmt. Zudem wird vorgesehen, den Entwurf zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Die Prüfung durch das Gremium dient der Feststellung, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage des Konzerns Stadt Hamm unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.

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