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Beschlussvorlage

Abfallgebührensatzung 2022

0591/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0591/21_VL die Abfallgebührensatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Rat hat die Satzung auf Grundlage einer vorliegenden Gebührenkalkulation beschlossen.

Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 17,06 Millionen Euro. Davon entfallen wesentliche Positionen auf die Entsorgung mit 7,23 Millionen Euro, die Personalkosten mit 4,55 Millionen Euro sowie die Kosten für Fahrzeuge und Maschinen mit 1,96 Millionen Euro. Nach Abzug von Verwertungserlösen und sonstigen Einnahmen in Höhe von etwa 2,83 Millionen Euro ergibt sich ein zu deckender Betrag von 14,66 Millionen Euro. Dies entspricht einer Gebührenteigerung von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Als Gründe für den höheren Gebührenbedarf werden tarifliche Lohnkostensteigerungen, ein Anstieg der Entsorgungskosten an der MVA sowie gestiegene Energiekosten bei Treibstoff und Transporten angeführt. Zudem entstehen Kosten durch Serviceverbesserungen an der Sammelstelle an den Zentralhallen sowie durch einen erhöhten Aufwand für die Reinigung öffentlicher Bereiche und Straßenpapierkörbe.

Die neue Gebührenstruktur umfasst verschiedene Behältergrößen für Restmüll und Gewerbeabfall. Die Gebühren für die verschiedenen Mülltonnen im Eigentum des Abfallentsorgungsbetriebs Hamm (ASH) wurden entsprechend angepasst. Zudem wurde die Regelung für Behälter im Eigentum der Anschlussberechtigten gestrichen, da zukünftig ausschließlich Behälter im Eigentum der Stadt Hamm eingesetzt werden sollen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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