Auswirkungen des KJSG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) angefordert. Das Gesetz ist seit dem 9. Juni 2021 in Kraft und bringt Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe mit sich, die auch die Arbeit der kommunalen Jugendämter betreffen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen. Es wird nach den konkreten Veränderungen für das Jugendamt sowie nach dem Stand eines möglichen Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen gefragt. Zudem möchte die Ratsgruppe wissen, ob die Mitarbeitenden der Verwaltung zu den Auswirkungen des KJSG geschult werden und wie die Verwaltung den im Gesetz verankerten Beratungsanspruch sicherstellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Einrichtung unabhängiger und weisungsfreier Ombudsstellen gemäß § 9a KJSG sowie der Frage, wie die Verwaltung Einfluss auf deren Erreichbarkeit und Barrierefreiheit nimmt. Des Weiteren wird nach der Erwartung eines erhöhten Verwaltungsaufwands und dessen Berücksichtigung im Haushalt gefragt. Abschließend befasst sich die Anfrage mit dem Auslaufen des „Guten Kita-Gesetzes“ im Jahr 202kom2 und der Frage, wie die Finanzierung der Kindertagesbetreuung im Verhältnis zur Jugendhilfe sichergestellt wird. Zudem wird nach möglichen neuen Interpretationsspielräumen beim Leistungszugang für junge Volljährige nach der Neufassung des § 41 KJSG gefragt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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