Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und Behandlung des Jahresergebnisses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildeten der Prüfbericht der Kanzlei Dr. Steffen & Partner mbB sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen erteilten uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die sachgerechte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestätigten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte zuvor in einer nichtöffentlichen Sitzung empfohlen, die Prüfberichte zu übernehmen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.536.878.485,04 € auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 6.620.710,64 €. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 6.620.710,64 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Die Stadt Hamm erstellt für den Stichtag 31.12.2020 einen Gesamtabschluss gemäß den geltenden kommunalen Regelungen. In diesem Zusammenhang wurde auf die Erstellung eines Beteiligungsberichts verzichtet, da die Stadt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements nicht zur Erstellung eines solchen Berichts verpflichtet ist. Der beschlossene Jahresabschluss wird der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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