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Stlgnahme

Baumschutzsatzung

0314/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen zum Stand der neuen Baumschutzsatzung vorgelegt. Die Verabschiedung der neuen Satzung ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2021 geplant.

Die neue Regelung gilt mit wenigen Ausnahmen für Bäume in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen sowie in den Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. Geschützt sind Laubbäume, heimische Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 cm bei einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Für die Arten Ginkgo, Eibe und Stechpalme gilt ein Schutz ab einem Stammumfang von 60 cm. Walnuss- und Obstbäume sind von der Satzung ausgenommen, sofern es sich nicht um Zier- oder Wildformen handelt. Grundsätzlich ist das Entfernen oder Beschädigen geschützter Bäume untersagt. Ausnahmen müssen schriftlich bei der Stadt beantragt werden, wobei unter bestimmten Bedingungen Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen erforderlich sein können. Für die Pflege älterer Bäume sowie für Neupflanzungen können unter Voraussetzungen Fördermittel beantragt werden.

Für die Beantragung von Maßnahmen sowie für die Begutachtung durch einen Sachverständigen fallen keine Gebühren an. Bezüglich der Frage, ob seit Dezember 2020 eine Zunahme von Baumfällungen im Stadtgebiet stattgefunden hat, teilte die Verwaltung mit, dass keine Kenntnis über eine solche Entwicklung vorliegt, da die Mehrzahl der aktuellen Fällungen nicht genehmigungspflichtig ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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