Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Ziel der Satzung ist eine kostendeckende Erhebung der Gebühren gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen.
Nach der vorliegenden Berechnung sieht die Neuregelung Anpassungen bei zwei Gebührenbestandteilen vor. Die Grundgebühr pro Entleerung steigt von bisher 50,67 Euro auf 60,86 Euro. Zudem erhöht sich die Arbeitsgebühr von bisher 9,70 Euro pro 0,5 Kubikmeter auf 11,81 Euro. Die Abwasserabgabe bleibt mit 17,90 Euro pro pflichtiger Person unverändert.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhungen auf der Grundlage der erwarteten Kosten und Leistungsumfänge für das Jahr 2022 erforderlich sind. Eventuelle Über- oder Unterdeckungen werden in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen, wodurch die Anpassungen haushaltsneutral bleiben. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage geprüft und keine Bedenken angemeldet. Der Rat hat der Satzung sowie der zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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