Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 6. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm beschlossen. Die Neuregelung basiert auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW. Laut der Verwaltung wurde in den Jahren 2016 bis 2021 eine stabile Gebührenstruktur beibehalten, wobei die aktuelle Kalkulation eine teilweise Änderung der Sätze erforderlich macht. Hintergrund ist ein verändertes Nachfrageverhalten, das durch eine Zunahme von Urnenbeisetzungen gekennzeichnet ist.
Die vorliegende Kalkulation sieht eine Senkung der Gebühren im Bereich der Nutzungsrechte um insgesamt 3,1 % vor. Im Bereich der Bestattungsgebühren ergibt sich aufgrund von Unterdeckungen aus vorangegangenen Jahren ein Mehrbedarf von etwa 6,7 %. Alle weiteren Gebührensätze der Satzung bleiben unverändert. Der Kostendeckungsgrad beläuft sich nach Abzug der Kosten für die Pflege von Vorratsflächen und öffentlichem Grün auf 99 %. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebühren im interkommunalen Vergleich im unteren Bereich liegen. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 06.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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