Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0512/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 14.000 Quadratmetern in der Gemarkung Allen, gelegen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Kreuzung Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee. Das Areal umfasst die Flurstücke 132, 167, 171 und 172 und wird derzeit als weitgehend unbebaute Fläche mit einer Hofstelle, Wiesen und Gehölzstrukturen genutzt.
Anlass der Planung ist ein Antrag eines Interessenten, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans 03.062 – Oberallener Weg / Wambelner Straße – anzupassen. Ziel ist es, die Fläche für eine Büro- und Lagernutzung zu entwickeln. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, in welchem Umfang eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen und einer Eingriffs-Ausgleichbilanzierung möglich ist. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits weitgehend als Gewerbefläche dargestellt ist, wird das Verfahren gemäß § 2 BauGB als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 18.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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