Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

0512/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0512/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.101 – Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee – vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 14.000 Quadratmetern in der Gemarkung Allen, gelegen im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Kreuzung Oberster Kamp und Wilhelm-Schumacher-Allee. Das Areal umfasst die Flurstücke 132, 167, 171 und 172 und wird derzeit als weitgehend unbebaute Fläche mit einer Hofstelle, Wiesen und Gehölzstrukturen genutzt.

Anlass der Planung ist ein Antrag eines Interessenten, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans 03.062 – Oberallener Weg / Wambelner Straße – anzupassen. Ziel ist es, die Fläche für eine Büro- und Lagernutzung zu entwickeln. Im Rahmen des Verfahrens soll geprüft werden, in welchem Umfang eine solche Nutzung unter Berücksichtigung der bestehenden Grünstrukturen und einer Eingriffs-Ausgleichbilanzierung möglich ist. Da das Gebiet im Flächennutzungsplan bereits weitgehend als Gewerbefläche dargestellt ist, wird das Verfahren gemäß § 2 BauGB als Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beantragt. Diese soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen, um die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus Dezember 2021 · Archiv nach Monat