Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 – Einrichtung eines „kleinen Impfzentrums“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Fragen zur Kapazität von Auffrischungsimpfungen sowie die mögliche Einrichtung eines sogenannten „kleinen Impfzentrums“.
Die Verwaltung geht von einem hohen Bedarf an Auffrischungsimpfungen sowie an Erst- und Zweitimpfungen aus. Aktuell werden durch niedergelassene Ärzte und den öffentlichen Gesundheitsdienst wöchentlich mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Hamm geimpft. Bezüglich der Anfrage zur Nutzung der Kaufhof-Immobilie für ein Impfzentrum teilte die Verwaltung mit, dass eine Anmietung dieser Fläche aufgrund der Größe von knapp 9.000 Quadratmetern als unwirtschaftlich eingestuft wird.
Hinsichtlich des Impfmobils in Hamm erklärte die Verwaltung, dass Drittimpfungen dort aufgrund der damaligen rechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen nicht zulässig waren. Nach der Änderung der rechtlichen Grundlage durch den 8. Impferlass vom 15. November 2021 wurde dies jedoch praktisch umgesetzt. Die Stadt setzt zudem die medizinische Erforderlichkeit von Auffrischungsimpfungen bereits nach fünf Monaten um. Zur Begleitung des Impfgeschehens führt die Verwaltung weiterhin tägliche Informations- und Mobilisierungsaktivitäten über alle verfügbaren Kanäle durch.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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