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Beschlussvorlage

Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020

0506/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 14. Dezember 2021 wurde über die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 0506/21_VL) sah vor, den Oberbürgermeister für das betreffende Haushaltsjahr vorbehaltlos zu entlasten.

Die Grundlage für diesen Beschluss bildet der vorgelegte Jahresabschluss 2020 sowie die durchgeführte Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 28. September 2021 den Bericht der beauftragten Kanzlei über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beraten. Der Ausschuss schloss sich dem Ergebnis der Prüfung an und übernahm den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In einer vorangegangenen Vorlage empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.

Die Entlastung dient der Feststellung der Ratsmitglieder, dass aufgrund der Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. Da der Oberbürgermeister bei der Beschlussfassung über seine eigene Entlastung kein Stimmrecht besitzt, wurde die Entscheidung im Rat als separater Vorgang zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Jahresergebnisses behandelt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.

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