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Stlgnahme

Arbeitsentgelte der Stadt Hamm und Tochtergesellschaften

0321/21_ST

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nr. 0340/21 den Beschluss angestrebt, dass die Stadt Hamm sowie ihre Tochtergesellschaften ab sofort keine Arbeitsentgelte zahlen, die eine Untergrenze von 12 Euro pro Stunde unterschreiten. Begründet wurde das Vorhaben mit der Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns, wie sie im Rahmen des Bundeswahlkampfs von Teilen der Ratsmehrheit in Aussicht gestellt wurde, um eine entsprechende Regelung bereits auf kommunaler Ebene umzusetzen.

Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme dazu Stellung und wies darauf hin, dass die städtischen Gesellschaften für die Vergütung ihrer Mitarbeitenden sowie die Erfüllung ihrer Aufgaben eigenverantwortlich zuständig sind. Entsprechende Anträge müssten daher in den jeweiligen zuständigen Gremien gestellt werden.

Hinsichtlich der Stadtverwaltung Hamm erklärte die Verwaltung, dass diese als Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NRW an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden ist. Aufgrund dieser Tarifstruktur bestehe kein Handlungsbedarf, da bereits die niedrigste Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1, Stufe 2 des TVöD eine Vergütung von mehr als 12 Euro pro Stunde vorsieht. Aktuell befinden sich fünf Beschäftigte in der niedrigsten Entgeltgruppe, die jedoch alle in einer höheren Stufe eingestuft sind. Zudem erhalten Werkstudentinnen und Werkstudenten, die in der Stadtverwaltung tätig sind, einen Stundenlohn von 12 Euro.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.12.2021
    kein Ergebnis hinterlegt

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