Finanzierung der Stadtteilarbeit und des Mehrgenerationenhauses in freien Trägerschaften ab dem Jahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0561/21_VL sieht eine Neugestaltung der Finanzierung für die Stadtteilarbeit in freien Trägerschaften sowie für das Mehrgenerationenhaus in Hamm vor. Ab dem 1. Januar 2022 soll für die Stadtteile Mitte, Rhynern, Uentrop, Heessen, Norden, Bockum-Hövel, Pelkum und Herringen ein neues Modell angewendet werden. Dieses Modell sieht die Refinanzierung der tatsächlichen Bruttojahrespersonalkosten sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent der durchschnittlichen Personalkosten vor. Für das Mehrgenerationenhaus wird die Fortführung der Finanzierung für den Zeitraum von 2021 bis 2028 vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2022 belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 1.836.450 Euro, die als städtischer Eigenanteil im Budget des Jugendamtes vorgesehen sind. Die Kosten umfassen unter anderem Personalkosten und Sachkosten für verschiedene Stadtteilzentren. Für das Stadtteilbüro Norden sind 4,92 Vollzeitäquivalente mit Kosten von 441.550 Euro geplant. In Bockum-Hövel werden 3,46 Vollzeitäquivalente mit 2
280.900 Euro finanziert, was Sonderkosten von 5.000 Euro einschließt. Für Pelkum/Herringen sind 2,0 Vollzeitäquivalente mit 153.300 Euro vorgesehen. Das Stadtteilbüro Westen umfasst 5,5 Vollzeitäquivalente mit Gesamtkosten von 446.800 Euro, wobei die Landesförderung für 2,5 Vollzeitäquivalente nur bis Ende 2022 bewilligt ist; eine Kompensation durch kommunale Mittel soll nach Gesprächen im Jahr 2022 beschlossen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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