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Beschlussvorlage

Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2022

0590/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0590/21 die Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Rat hat der Satzung auf Grundlage der vorliegenden Gebührenberechnung zugestimmt.

Die Kalkulation basiert auf den erwarteten Kosten und Erlösen für das Wirtschaftsjahr 2022. Laut der Vorlage resultiert die Anpassung der Gebühren aus gestiegenen Betriebs- und Entsorgungskosten, die nicht durch Einsparungen ausgeglichen werden konnten. Zudem wurde eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2018 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes NRW in die Berechnung einbezogen.

Konkret erhöht sich die Gebühr für sortenreinen Grünabfall von bisher 33,00 Euro auf 45,00 Euro pro Tonne. Bei Wurzelstöcken und Stammholz steigt der Preis von 47,00 Euro auf 75,00 Euro pro Tonne. Als Gründe für diese Entwicklung nennt die Verwaltung unter anderem gestiegene Personalkosten, höhere Energiepreise für Diesel sowie steigende Kosten für Ersatzteile, Geräte und Transporte. Ein wesentlicher Faktor für die Erhöhung bei Wurzelstöcken und Stammholz ist der Einsatz externer Dienstleister für die Zerkleinerung von Material mit einem Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern, da der betriebseigene Shredder hierfür nicht ausreicht. Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushter zur eigenen Nutzung bleibt weiterhin gebührenfrei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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