Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH und die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH im Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0541/21 beschlossen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH sowie der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft mbH jeweils eine außerplanmäßige Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtausgaben belaufen sich somit auf 2 Mio. €.
Die Kapitalzuführung an die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH dient der Deckung eines zusätzlichen Kapitalbedarfs. Dieser ergibt sich aus der Umsetzung hoher ökologischer Standards bei Bauvorhaben, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz, sowie aus konjunkturellen Steigerungen der Baukosten.
Für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm mbH ist die Bereitstellung der Mittel mit der Gründung von zwei Projektgesellschaften im Rahmen des 5-Standorte-Programms verknüpft, die in Zusammenarbeit mit der Wasserstoffallianz Westfalen und der Entwicklungsagentur Rangierbahnhof erfolgt. Zudem soll die Zuführung die Finanzierung der Eigenanteile sicherstellen und die Weiterentwicklung der Gesellschaft zur neuen IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur unterstützen.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über freie Mittel aus dem Baubereich sowie von der Feuerwehr. Es handelt sich dabei um Beträge aus Maßnahmen und Beschaffungen, die im laufenden Haushaltsjahr 2021 nicht mehr abgewickelt werden konnten und im Haushaltsplan 2022/23 neu veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
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