Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0552/21 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Pflegeplätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung legt fest, dass im Zeitraum von 2021 bis 2024 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Bedarfsplanung basiert auf der bestehenden Regelung, die eine jährliche Fortschreibung vorsieht. Vor der Entscheidung im Rat wurde der Entwurf der neuen Planung bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 07.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2021kein Ergebnis hinterlegt
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