Hamm Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Verbindliche Pflegebedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen für den Zeitraum 2021 bis 2024

0552/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0552/21 die verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Zeitraum von 2021 bis 2024 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Pflegeplätzen gemäß § 11 Abs. 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.

Die vorliegende Planung legt fest, dass im Zeitraum von 2021 bis 2024 kein weiterer Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Verwaltung geht davon aus, dass unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.

Die Bedarfsplanung basiert auf der bestehenden Regelung, die eine jährliche Fortschreibung vorsieht. Vor der Entscheidung im Rat wurde der Entwurf der neuen Planung bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden in der Vorlage nicht aufgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Alle Vorlagen aus Dezember 2021 · Archiv nach Monat