Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Beschlussvorlage 0495/21_ER-1 betrifft den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Aus dem Entwurf geht hervor, dass sich gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung vom 14. Oktober 2021 Veränderungen ergeben haben, die aus den Beratungen der Bezirksvertretungen resultieren.
Im Rahmen dieser Beratungen wurde festgelegt, dass jedem Bezirk ein Betrag von 100.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung steht. Die konkreten Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu diesen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Vorlage aufgeführt. Die Finanzierung dieser investiven Veränderungen soll über die Investitionspauschale der Finanzstelle erfolgen.
Zudem enthält die Vorlage einen rechtlichen Hinweis bezüglich der Gestaltung des Doppelhaushalts. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass die geltenden rechtlichen Vorschriften auch bei einem Doppelhaushalt Bestand haben. Dies ermöglicht es, für das Jahr 2023 eine Corona-Isolierung vorzunehmen. Auf dieser Grundlage kann der Haushaltsplan für die Jahre 2022 und 2023 wie geplant in Form eines Doppelhaushalts beschlossen werden. Der endgültige Beschlussvorschlag wird nach dem Abschluss der Haushaltsberatungen formuliert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen