Erwerb von Finanzanlagen für die Stadtentwicklungsgesellschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Erläuterung des Haushaltsplans Informationen über den Erwerb von Finanzanlagen durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH (SEG) angefordert. Im Fokus der Anfrage standen die Hintergründe für die Finanzierung dieser Anlagen sowie die Frage nach der Verteilung der Mittel in Höhe von insgesamt 6.675.600 Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2026. Zudem wurde nach einer möglichen weiteren Aufschlüsselung dieser Posten im Haushaltsplan gefragt.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die im städtischen Haushalt aufgeführte Finanzstelle der Stadtentwicklungsgesellschaft der beabsichtigten Mittelzuführung durch den Rat der Stadt Hamm entspricht. Diese Zuweisungen werden als jährliche Einstellung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft abgebildet. Die Projekte der Gesellschaft werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan inklusive eines mittel- und langfristigen Planungshorizonts dargestellt.
Hinsichtlich der konkreten Verwendung der Mittel wies die Verwaltung darauf hin, dass die laufenden Projektkosten im Wirtschaftsplan abgebildet werden. Neue oder zusätzliche Aufgaben werden durch Gesellschafterbeschlüsse in diesen Plan aufgenommen. Ziel der Stadtentwicklungsgesellschaft sei es, im Sinne der Stadtrendite auch kurzfristig auf Entwicklungen zu reagieren, wobei der Handlungsrahmen durch die Satzung und die Stadtentwicklungskonzepte der Stadt Hamm vorgegeben wird. Eine weitere Ausweisung dieser Mittel an anderer Stelle im Haushaltsplan sei nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2021kein Ergebnis hinterlegt
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