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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021

0555/21_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntags am 7. November 2021 vorgelegt. Hintergrund des Antrags ist die Durchführung eines sogenannten „Martinsmarktes“ durch die Stadtmarketing Hamm GmbH, der als Ersatzveranstaltung für den im Frühjahr ausgefallenen Mobilitätstag geplant ist. Die geplante Ladenöffnung soll im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Stadtbezirk Hamm-Mitte stattfinden.

Die Vorlage stützt sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung hat den Antrag auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Öffnung erfüllt sind. Als sachliche Gründe werden die Belebung der Innenstadt sowie der Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung angeführt. Die geltenden Obergrenzen für die Anzahl der jährlichen Sonntagsöffnungen sowie die Beschränkungen bezüglich der Adventssonntage werden eingehalten.

Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit relevanten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, statt. Die Stellungnahmen dieser Beteiligten liegen der Vorlage bei. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates erst im Dezember stattfindet, wurde die Entscheidung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Das Ordnungsamt hat die Beantragung nach Prüfung der Sachgründe bewertet und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen bestätigt.

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