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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Eröffnung der Sitzung
- 2.Beschlüsse
- 2.150 Jahre Großstadt Hamm im Jahr 2025Zur Vorlage · BV-1694/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Planungen zum Jubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ im Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Anlass ist das 50-jährige Bestehen des Status als Großstadt, der durch die Gebietsreform von 1975 nach dem Münster/Hamm-Gesetz erreicht wurde. Unter dem Motto „Hamm – EINE Stadt der Vielfalt“ soll eine dezentrale Veranstaltungsreihe die verschiedenen Stadtbezirke in den Fokus rücken.
Die geplanten Aktionen erstrecken sich über das Jahr 2025 und beginnen am 10. Mai im Stadtbezirk Uentrop. Weitere Termine sind für die Bezirke Bockum-Hövel, Pelkum, Herringen und Heessen zwischen Mai und Juli vorgesehen. Die Veranstaltungsreihe endet am 30. August in den Stadtbezirken Mitte und Rhynern. Ein gemeinsamer Festakt im November 2025 soll den Abschluss bilden und den Übergang zu den Feierlichkeiten zum 800-jährigen Bestehen der Stadt markieren.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 70.000 Euro, wobei ein städtischer Eigenanteil von 35.000 Euro vorgesehen ist. Die Mittel werden im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung des Dezernates I bereitgestellt. Bei der Durchführung legt die Verwaltung zudem Wert auf regionale Produkte beim Catering sowie auf die Nutzung umweltfreundlicher Anreisemöglichkeiten wie den öffentlichen Personennahverkehr oder das Fahrrad.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.2Kommunaler IntegrationsplanZur Vorlage · BV-1574/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Kommunalen Integrationsplan für die Jahre 2024 bis 2029 beschließen. Dieser Plan ersetzt das bisherige Integrationskonzept und dient der Darstellung eines kommunalen Integrationsmanagements. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen des Fünfjahreszeitraums jährliche Workshops mit Beteiligten aus der freien Wohlfahrtspflege sowie Migrantenselbstorganisationen durchzuführen. Im Jahr 2029 soll eine Fortschreibung des Plans erfolgen.
Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an drei Zieldimensionen. Die erste Dimension umfasst Themen wie Spracherwerb, Bildung, Gesundheit und Wohnen für Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise. Die zweite Dimension fokussiert auf die nachhaltige Integration in Regelsysteme, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Gesundheitsversorgung. Die dritte Dimension befasst sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe sowie transkulturellen Wertesystemen.
Zudem wird der Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) thematisiert, dessen formale Umsetzung für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Die Stadt beabsichtigt, den zehnpunktigen Aktionsplan der Koalition in ihre Strategien und Programme zu integrieren. Während die Erstellung des Integrationsplans als Querschnittsaufgabe keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat, werden die Kosten für die einzelnen Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Stadtämter getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 27.11.2024 · Integrationsrat
- 2.3Konzept Steuerung von StadtteilarbeitZur Vorlage · BV-1598/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept zur Steuerung der Stadtteilarbeit beschließen und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Die Beschlussvorlage BV-1598/2024 sieht eine einheitliche Gremien- und Steuerungsstruktur vor, um die verschiedenen Entwicklungsbedarfe in den Sozialräumen zu koordinieren. Dabei werden bisherige Einzelkonzeptionen in einem gemeinsamen Rahmenwerk zusammengeführt.
Zur Umsetzung der Ziele soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Stadtteilarbeit gebildet werden, dem die zuständigen Ämter und Abteilungen angehören. Die operative Arbeit erfolgt über Arbeitskreise sowie Koordinierungsrunden in den neun Sozialräumen. Ein Bestandteil des Konzepts ist die Regelung der Beteiligung der Bezirksvertretungen. Diese sollen einheitlich in die Ausgestaltung des Jahresplans einbezogen werden, welcher die Aktivitäten der Fachdienste auf Basis stadtweiter Ziele auflistet.
Als Instrument zur Förderung der politischen Partizipation und des Informationsaustauschs ist zudem die Stadtteilkonferenz vorgesehen. Diese soll als offenes Forum für Bewohnerinnen, Bewohner und Akteure im Sozialraum dienen. Durch die neue Struktur sollen die Transparenz und Effizienz der Stadtteilarbeit gesteigert sowie die Rückbindung an die politischen Gremien, insbesondere auf Ebene der Bezirke, gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.4Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbHZur Vorlage · BV-1742/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm plant die Verschmelzung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH auf die Hamm.Invest GmbH mit Wirkung zum 1. Januar 2025. Mit diesem Vorhaben ist auch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hamm.Invest GmbH verbunden. Die kommunalen Vertreter sollen angewiesen werden, dem Verschmelzungsvertrag in den zuständigen Gremien zuzustimmen und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.
Ziel der Zusammenführung ist es, Synergien zwischen beiden Gesellschaften zu nutzen, ohne die bisherigen Geschäftsfelder aufzugeben. Während die Hamm.Invest GmbH Aufgaben der Projektentwicklung sowie der Errichtung und Unterhaltung kommunaler Hochbauten übernimmt, umfasst das Spektrum der SEG die Grundstückserwerbe, die Vermögensverwaltung sowie die Sanierung und Veräußerung von Immobilien in bestimmten Quartieren. Die inhaltliche und finanzielle Trennung der Aufgabenbereiche soll künftig über eine Spartenrechnung erfolgen.
Im Bereich der Geschäftsführung sieht die Vorlage die Bestellung eines weiteren Geschäftsführers für die Hamm.Invest GmbH vor, sodass die Gesellschaft künftig von zwei Personen im Nebenamt vertreten wird. Bestehende personelle Strukturen, bei denen Mitarbeiter aus der Querschnittsverwaltung und dem Baubereich über Dienstleistungsverträge eingebunden sind, sollen beibehalten werden, um die Fachexpertise der Bauverwaltung weiterhin zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.5Änderung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbHZur Vorlage · BV-1729/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH sowie der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist das 3. NKFWG NRW, welches zum 5. März 2024 Änderungen im Kommunalrecht bewirkt hat. Diese Neuerungen ermöglichen Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform.
Um diese Vereinfachungen für die WestfalenTarif GmbH und die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Da beide Gesellschaften als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden können, sollen die administrativen Prozesse angepasst werden. Die Stadt Hamm hält an beiden Unternehmen mittelbare Beteiligungen.
Durch die Umsetzung der Änderungen wird eine Reduzierung des Aufstellungs- und Prüfungsaufwandes angestrebt, was zu Einsparungen bei den internen sowie externen Kosten innerhalb der Gesellschaften führen kann. Der Rat soll den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH anweisen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Mandatierung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.6Anpassung von Regelungen zu Jahresabschluss und Lagebericht bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbHZur Vorlage · BV-1730/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge verschiedener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Trianel GmbH entscheiden. Hintergrund ist eine Änderung des Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen, durch die die Anforderungen an den Jahresabschluss und den Lagebericht nun an die tatsächliche Größe der Unternehmen gekoppelt sind. Bisher mussten kommunale Unternehmen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Konzernsteuerung sieht vor, die Regelungen in den Gesellschaftsverträgen so zu ändern, dass die neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Differenzierung nach Größenklassen des Handelsgesetzbuches genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere kleinere Unternehmen, bei denen die bisherigen Anforderungen zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und höheren Kosten führten, etwa im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Anpassungen gelten für jene Gesellschaften, die nicht als große Kapital- oder Personengesellschaften einzustufen sind. Für Unternehmen, die weiterhin als große Kapitalgesellschaften gelten – wie die Trianel GmbH selbst sowie bestimmte Kraftwerksgesellschaften –, bleiben die bisherigen strengeren Anforderungen bestehen. Ziel der Maßnahme ist es, den bürokratischen Aufwand für kleinere Beteiligungen zu reduzieren und eine Angleichung an die Regelungen privater Unternehmen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.7Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt HammZur Vorlage · BV-1740/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Grundlage für diese Aktualisierung bildet ein Gutachten aus dem Jahr 2022, welches die Standorte der Rettungswachen, die Vorhaltung von Rettungsmitteln sowie den Personalbedarf untersucht hat. Eine gesetzliche Verpflichtung sieht eine regelmäßige Überprüfung des Plans spätestens alle fünf Jahre vor.
Aufgrund der Entwicklung der Einsatzzahlen sieht die neue Planung zusätzliche Ressourcen vor. Dies umfasst einen weiteren Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb sowie drei zusätzliche Fahrzeuge im Tagesbetrieb. Im Bereich des Krankentransports ist die Inbetriebnahme eines Akuttransportwagens im 24-Stunden-Dienst vorgesehen, wodurch die Anzahl der Krankentransportwagen von fünf auf vier reduziert werden kann. Perspektivisch sind zudem zwei zusätzliche Rettungswachen geplant. Für die Notarzt-Einsatzfahrzeuge wird die bestehende Versorgung durch zwei Fahrzeuge im 24-Stunden-Dienst als ausreichend bewertet.
Neben der Erweiterung des Fahrzeugparks ergibt sich ein erhöhter Personalbedarf, der durch die zusätzlichen Rettungsmittel sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen bedingt ist. Die Verwaltung hat den Entwurf mit den Verbänden der Krankenkassen sowie dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgestimmt, wobei die entsprechenden Stellen ihr Einvernehmen mit der Fortschreibung erklärt haben.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 25.11.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.8Deutschland-Ticket: 1. Fortführung in 2025 2. Erlass einer ‚Allgemeinen Vorschrift‘ für die VerkehrsunternehmenZur Vorlage · BV-1739/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, das Deutschlandticket bis zum 31. Dezember 2025 fortzuführen, sofern die entsprechenden Fördermittel von Bund und Land zur Deckung der Mehraufwendungen der Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen. Als Voraussetzung für die Weiterleitung dieser Mittel soll eine Allgemeine Vorschrift erlassen werden, die das Deutschlandticket als Höchsttarif für in Hamm tätige Verkehrsunternehmen festlegt. Damit sollen die Anforderungen des Beihilferechts erfüllt werden.
Die Regelungen zur Tarifanwendung sollen zudem in den bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Verkehrsbetrieb Hamm GmbH aufgenommen werden. Die Stadt Hamm übernimmt dabei keine Eigenbeteiligung an den Kosten, da die Ausgleichszahlungen vollständig aus Bundes- und Landesmitteln refinanziert werden sollen. Für den Fall, dass die Fördermittel nicht mehr ausreichen oder wegfallen, wird die Verwaltung einen Beschluss zur Aufhebung der Allgemeinen Vorschrift vorbereiten, um eine finanzielle Belastung der Stadt sowie der Verkehrsunternehmen abzuwenden. Dies gilt gleichermaßen, falls das Deutschlandticket aufgrund regionaler Beschlüsse nicht mehr in den WestfalenTarif integriert bleibt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.9Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - Beraterausschreibung und SachstandZur Vorlage · BV-1727/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm bereitet die Umstellung des Rechnungswesens auf das System S/4 HANA vor. Mit der Beschlussvorlage BV-1727/2024 wird beantragt, die externe Beratungsleistung für dieses Vorhaben gemeinsam mit der Stadt Münster zu vergeben. Als beauftragtes Unternehmen ist die best practice consulting AG vorgesehen, die im Rahmen eines Kooperationsangebots auch die Unternehmen BTC AG und in4MD service GmbH einbindet. Darüber hinaus soll die Verwaltung beauftragt werden, für die Projektumsetzung notwendige zusätzliche Werkzeuge über den IT-Dienstleister citeq zu beschaffen.
Die technische Umstellung ist erforderlich, da die aktuelle SAP-Systemversion ab dem 1. Januar 2028 nicht mehr unterstützt wird. Das Projekt umfasst neben der Kernverwaltung auch die Tochtergesellschaften KJC AöR und ASH. Die Städte Hamm und Münster führen das Vorhaben als Gemeinschaftsprojekt durch, wobei eine Kostenaufteilung von 40 zu 60 Prozent zwischen den Kommunen vereinbart wurde. Ein entsprechender Projektvertrag wurde bereits im April 2024 geschlossen. Der Beginn der Beratungsleistungen ist für Januar 2025 geplant. Die Umsetzung umfasst neben der Lizenzkonvertierung auch die Bereitstellung zusätzlicher IT-Tools sowie eine personelle Begleitung durch den IT-Dienstleister citeq.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.10Kommunales Jobcenter - Planung 2025Zur Vorlage · BV-1689/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2025 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten. Die Vorlage umfasst einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse sowie die strategische Ausrichtung der Institution.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine Erwerbstätigenquote geprägt, die unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Im Jahr 2023 befanden sich durchschnittlich 18.208 Personen im SGB II-Leistungsbezug. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über das letzte Jahrzehnt rückläufig war, führten internationale Bewegungen zu kurzfristigen Anstiegen. Die wirtschaftliche Struktur der Stadt wird durch das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel sowie den Logistiksektor bestimmt.
Finanziell basieren die Planungen auf vorläufigen Zuweisungen des Bundes in Höhe von 32,65 Millionen Euro. Davon sind 14,06 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Da ab dem 1. Januar 2025 die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitation auf die Agentur für Arbeit übergeht, ist eine Umschichtung von 2,8 Millionen Euro vom Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für das Arbeitsmarktprogramm 11,25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sicherstellung der Beratungsstrukturen, insbesondere für Erziehende sowie für zugewanderte Menschen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 2.11Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2024 - 2027Zur Vorlage · BV-1681/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2024 bis 2027. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird an dem Grundsatz festgehalten, die Förderung von stationären Plätzen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an den gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die aktuelle Planung für den Zeitraum 2024 bis 2027 sieht keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Durch dieses Instrument der Bedarfsplanung kann die Stadt die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur steuern. Besteht kein weiterer Bedarf, unterliegen Investitionen in neue Pflegeplätze einem höheren wirtschaftlichen Risiko, da die Refinanzierung von Investitionskosten über das Pflegewohngeld entfällt. Die vorliegende Planung wurde bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 2.12Lärmaktionsplan Stufe 4 - 2024Zur Vorlage · BV-1675/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vierte Lärmaktionsplan 2024 wird als Rahmenplan für die Lärmminderung in der Stadt Hamm vorgeschlagen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Fortführung des Programms zum passiven Lärmschutz, das sogenannte Fensterprogramm, für die kommenden fünf Jahre. Zudem soll das Programm zur lärmarmen Optimierung von Straßen, etwa durch den Einsatz von lärmminderndem Asphalt oder Temporeduzierungen, unter Vorbehalt der technischen Voraussetzungen und der gesicherten Finanzierung weitergeführt werden.
Die Planung basiert auf dem neuen EU-weiten Berechnungsverfahren CNOSSOS, welches die Vergleichbarkeit von Lärmkarten auf europäischer Ebene ermöglichen soll. Durch diese neue Methodik und die angepasste Einteilung der Schallpegelklassen sind die Ergebnisse der vierten Stufe nicht direkt mit den vorangegangenen Planungsstufen vergleichbar. Während das gesamte Straßennetz der Stadt untersucht wird, liegt die Zuständigkeit für die Eisenbahnstrecken beim Eisenbahnbundesamt.
Die Verwaltung nimmt die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie bestehende Maßnahmenprogramme zur Kenntnis. Für das Jahr 2025 sind städtische Ausgaben in Höhe von 5.151 Euro vorgesehen. Die Aktualisierung der Lärmaktionspläne erfolgt grundsätzlich in einem fünfjährigen Rhythmus, wobei die Fristen für die vierte Stufe aufgrund der Corona-Pandemie einmalig angepasst wurden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.13Masterplan Mobilität 2024: 1. Abschluss des Beteiligungsverfahrens 2. BeschlussfassungZur Vorlage · BV-1658/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage BV-1658/2024 wird der Abschluss des Beteiligungsverfahrens zum Masterplan Mobilität 2024 sowie dessen Verabschiedung vorbereitet. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses, der verschiedene Formate wie Online-Befragungen und öffentliche Auslegungen umfasste, gingen insgesamt über 2.100 Eingaben ein. Die Ergebnisse zeigen eine hohe Zustimmung zur Förderung des Umweltverbunds, insbesondere für den Ausbau von Rad- und Fußverkehr sowie des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei Maßnahmen, welche die Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs betreffen, liegt die Akzeptanz laut der Auswertung niedriger.
Der Masterplan umfasst konkrete Handlungsschwerpunkte. Dazu gehören die Schaffung eines engmaschigen Radwegenetzes, die Modernisierung von Haltestellen und die Anbindung weiterer Stadtbezirke an das Metrobus-Netz sowie die Umgestaltung von Straßenräumen zur Steigerung der Sicherheit und Begrünung. Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise in separaten Planungsverfahren erfolgen und durch ein Monitoring begleitet werden, welches den Fortschritt sowie Veränderungen bei der Verkehrsmittelwahl erfasst.
Mit dem Beschluss sind keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen verbunden; für die spätere Umsetzung sollen Fördermittel beantragt und Haushaltsmittel eingeplant werden. Der Masterplan dient als Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Hamm, wonach bis 2035 eine Reduktion der Treibhausgase im Verkehrssektor um 40 Prozent angestrebt wird. Eine Fortschreibung des Plans ist spätestens für das Jahr 2035 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.14Stellplatzsatzung der Stadt Hamm: 1. FortschreibungZur Vorlage · BV-1670/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage BV-1670/2024 die erste Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, die Anforderungen an den Nachweis von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben anzupassen und dabei die Mobilitätsentwicklung sowie ein flächensparendes Bauen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Erleichterung von Nutzungsänderungen an Gebäuden. Künftig soll lediglich der eventuelle Mehrbedarf an Stellplätzen gegenüber der vorherigen Nutzung nachgewiesen oder durch Ablösebeträge ausgeglichen werden müssen. Zudem werden die Abschläge für Bauvorhaben in Gebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erhöht, insbesondere im Korridor der geplanten MetroBuslinien sowie im Umfeld des Haltepunkts Westtünnen. Ergänzend dazu können zusätzliche Reduzierungen der Stellplatzverpflichtung durch konkrete Mobilitätskonzepte, etwa durch die Einbindung von Car-Sharing oder E-Scooter-Angeboten, erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Anpassung im Stadtzentrum. Die maximale Ablösesumme für nicht realisierte Stellplätze soll in der Innenstadt von bisher 6.000 Euro auf 3.000 Euro pro Stellplatz begrenzt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine sprachliche Klarstellung der Regelungsinhalte vor, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Begriffe innerhalb der Satzung zu verbessern.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.15Satzungsänderung des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL):Zur Vorlage · BV-1651/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als ersten Schritt einer Neustrukturierung vor. Ziel der Reform ist es, die Entscheidungsstrukturen des Verbandes anzupassen und die Kreise sowie kreisfreien Städte direkter an den Prozessen zur Planung, Finanzierung und Organisation des Schienen-Nahverkehrs zu beteiligen. Künftig sollen die Kommunen ihre Vertreter direkt in die Verbandsversammlung entsenden, statt dies über die Altverbände wie den Zweckverband Regionaler Verkehr (ZRL) abzuwickeln.
Die vorgeschlagene Änderung umfasst unter anderem die Einführung eines hauptamtlichen Verbandsvorstehers sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Diese soll als Tochtergesellschaft operative Aufgaben, wie etwa die Tarifgestaltung oder die Betriebsfinanzierung, eigenverantwortlich übernehmen, um die politische Ebene von der operativen Regie zu trennen. Weitere Anpassungen betreffen die Ermöglichung digitaler Sitzungen und die formelle Regelung von Fraktionsbildungen innerhalb der Verbandsversammlung.
Es wird beantragt, der Satzungsänderung zuzustimmen und die Vertreter der Stadt Hamm in den Gremien des ZRL und des NWL zu mandatieren. Zudem soll die Verwaltung Vertreter in Fachgremien entsenden, um die weitere Strukturreform vorzubereiten. Der Abschluss der Neustrukturierung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.16Dritte Änderung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm – Friedhofssatzung – für das Jahr 2025Zur Vorlage · BV-1523/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die dritte Änderung der Satzung für die kommunalen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2025. Mit der Beschlussvorlage BV-1523/2024 des Tiefbauamtes soll am Friedhof Birkenallee eine neue Bestattungsform in Form von Baumgrabstätten für Särge eingeführt werden. Diese Erweiterung des Angebots an pflegefreien Erdgräbern nutzt neu gepflanzte Ginkgo-Bäume mit Pfahlwurzeln.
Die Gestaltung der Grabstätten sieht vor, dass die Wahlgräber, die einzeln oder zu zweit genutzt werden können, kreisförmig um sieben Ginkgo-Bäume angeordnet sind, orientiert an den Ziffern einer Uhr. Im Zentrum dieser Anlage befindet sich ein befestigter Platz mit einem blauen Podest für Grabschmuck sowie eine Stele aus Anröchter Grabstein zur Nennung der Namen der Bestatteten. Die Nutzung dieser Gräber ist ausschließlich auf Sargbestattungen beschränkt.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 9. Dezember 2024 vor, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet. Laut den Unterlagen ergeben sich aus dieser Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.17Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2025Zur Vorlage · BV-1627/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Beschlussvorlage BV-1627/2024 die 9. Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen in Hamm für das Jahr 2025 vor. Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer aktuellen Kalkulation, die eine kostendeckende Erhebung nach dem Kommunalabgabengesetz NRW vorsieht.
Aufgrund von Überdeckungen aus den Vorjahren in Höhe von etwa 118.867 Euro können die Gebühren für Nutzungsrechte im Durchschnitt um 2,9 Prozent gesenkt werden. Auch bei den Bestattungsgebühren ist ein durchschnittlicher Rückgang von 2,6 Prozent vorgesehen. Dieser Effekt resultiert aus steigenden Bestattungszahlen, welche die tarifbedingten Lohnkostensteigerungen kompensieren.
Ein Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung einer neuen Bestattungsform auf dem Friedhof Birkenalle, der sogenannten „Baumbestattung in Särgen“, um das Angebot an pflegefreien Erdgräbern zu erweitern. Die Gebührenentwicklung variiert je nach Bestattungsart: Während beispielsweise die Kosten für Wahlgrabstätten und Stele-Urnen sinken, ist bei anonymen Urnengräbern eine leichte Erhöhung der Gebühr zu verzeichnen. Die Anpassungen sind haushaltsneutral gestaltet, da etwaige Differenzen zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Folgejahren ausgeglichen werden.
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- 2.18Feststellung des Wirtschaftsplans 2025 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)Zur Vorlage · BV-1682/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll den Wirtschaftsplan 2025 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschließen. Der Aufgabenbereich des Betriebes umfasst die Straßenreinigung, die Abfallsammlung sowie den Betrieb der städtischen Deponie und der Kompostierungsanlage. Zudem führt der ASH verschiedene gewerbliche Tätigkeiten durch, darunter Entsorgungsdienstleistungen, die Bereitstellung alternativer Energien, Werkstattleistungen für Dritte sowie Jobradleasing.
Der vorliegende Wirtschaftsplan umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2025 auch eine Mittelfristplanung für den Zeitraum von 2024 bis 2028 sowie einen Vermögens- und Finanzplan. Die größten Aufwendungen im Bereich der Personalkosten belaufen sich auf etwa 12.864 T€, während die Kosten für die Entsorgung rund 10.416 T€ betragen. Die Erlöse resultieren primär aus Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Deponiebetrieb sowie aus den gewerblichen Zweigen.
Für das Jahr 2025 sind Investitionen in Höhe von 10.385 T€ vorgesehen, die unter anderem Neubauten sowie den Ersatz von Fahrzeugen und technischen Anlagen umfassen. Zur Finanzierung dieser Vorhaben ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6.500 T€ geplant. Zudem wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026 bis 2028 veranschlagt, um künftige Ersatzbeschaffungen und Investitionen flexibel realisieren zu können. Die Stellenübersicht sieht vor, dass tariflich Beschäftigte aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleitet werden, während Beamtenstellen weiterhin im Stellenplan der Stadt geführt werden.
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- 2.1910. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-1693/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen für das Landesprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits). In diesem Rahmen wird die Durchführung von Instrumentalunterricht in Gruppen von 30 bis 45 Minuten sowie Einzelunterricht von 22,5 Minuten ermöglicht. Zudem wird festgelegt, dass der JeKits-Unterricht nach Beendigung der Grundschulzeit endet und für eine Fortsetzung eine Anmeldung zum Fachunterricht erforderlich ist.
Die Satzung regelt zudem die Gewährung von Förderfreistellen, die zusätzliche gebührenfreie Unterrichtszeiten beinhalten können. Die Entscheidung über diese Freistellungen sowie deren Dauer obliegt der Schulleitung in Abstimmung mit der Fachgruppenkoordination und den Lehrkräften.
Ein weiterer Punkt ist die Präzisierung der Gebührenermäßigungen für Familien. Als Kinder einer Familie gelten alle Geschwister und Kinder im selben Haushalt, für die dieselbe Person oder deren Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner zum Empfang von Kindergeld berechtigt sind. Hierfür kann die Musikschule einen Nachweis bei Kindern und Jugendlichen anfordern. Ergänzend werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, darunter die Ersetzung des Begriffs „Arbeitslosengeld II“ durch „Bürgergeld“ sowie die Änderung der Bezeichnung „Gebührenbescheid“ zu „Bewilligungsbescheid“.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
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- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 2.206. Änderung zur Satzung für die Städtische Musikschule HammZur Vorlage · BV-1703/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die sechste Änderungssatzung zur Satzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 202<0xC2>5 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage (BV-1703/2024) sieht verschiedene Anpassungen in den Regelungen der Musikschule vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Umgang mit ausgeliehenen Instrumenten. Um Engpässe bei der Instrumentenausgabe zu vermeiden, soll die Musikschule die Möglichkeit erhalten, die Rückgabe von Instrumenten verstärkt durchzusetzen. Zudem werden Nutzer verpflichtet, Verluste, Beschädigungen oder verspätete Rückgaben unverzüglich anzuzeigen und für daraus resultierende Schäden aufzukommen.
Im Bereich der Gebührenforderungen werden die Regelungen zur Haftung angepasst, um sie an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Bei Minderjährigen müssen Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen; zudem sollen mehrere Erziehungsberechtigte bei Gebühren- und Schadensersatzforderungen gesamtschuldnerisch haften.
Des Weiteren wird der Bereich des Elementaren Musizierens und Tanzens in die Regelungen zur Probezeit aufgenommen. Zudem werden die Gründe für einen Ausschluss aus dem Musikschulbetrieb erweitert, indem wiederholte Verstöße gegen die satzungsgemäßen Pflichten als Grundlage für einen Ausschluss ergänzt werden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
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- 2.21Abwassergebührensatzung 2025 der Stadt HammZur Vorlage · BV-1724/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird über die Neufassung der Abwassergebührensatzung sowie die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2025 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht eine Änderung aller Gebührentatbestände vor.
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2025 ist im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1,4 Millionen Euro gestiegen, was einem Zuwachs von 3,8 Prozent entspricht. Als maßgebliche Faktoren werden Kostensteigerungen bei der Verbandsumlage in Höhe von 1,6 Millionen Euro genannt, die primär durch steigende Energiepreise verursacht werden. Demgegenüber stehen Kostenreduzierungen beim Netzbetrieb in Höhe von 0,3 Millionen Euro. Zudem erhöht sich der städtische Gebührenbedarf um 0,9 Millionen Euro, da im laufenden Jahr keine Entnahme aus dem Sonderposten Stadt mehr zur Kostensenkung erfolgt.
Die Kalkulation führt zu veränderten Sätzen für die Entwässerung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer bebauten Fläche von 130 m² erhöhen sich die jährlichen Gebühren von 572,80 Euro auf 608,60 Euro. Dies entspricht einer Steigerung der Gesamtkosten um 35,80 Euro pro Jahr bzw. um etwa 6,25 Prozent.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.22Grundsteuerreform: Erlass einer HebesatzsatzungZur Vorlage · BV-1732/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Umsetzung der Grundsteuerreform gemäß den Vorgaben des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen beschließen. Die Verwaltung erhält dabei den Auftrag, die Umsetzung haushaltsneutral zu gestalten. Im Rahmen dieses Vorhabens wird eine neue Hebesatzsatzung für die Realsteuern der Stadt vorgeschlagen, welche differenzierte Hebesätze im Bereich der Grundsteuer B vorsieht.
Die Reform folgt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz eingestuft hat. Das neue Modell unterscheidet bei der Wertermittlung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. Durch das in Nordrhein-Westfalen eingeführte Grundsteuerhebesatzgesetz haben Kommunen nun die Möglichkeit, statt eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Sätze festzulegen: einen für Wohngrundstücke sowie einen für Nichtwohngrundstücke.
Ziel der Umsetzung ist die Aufkommensneutralität, sodass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Stadt Hamm stabil bleibt. Die jährlichen Erträge aus der Grundsteuer B belaufen sich aktuell auf rund 35,4 Millionen Euro. Während das Gesamtaufkommen unverändert bleiben soll, kann es bei einzelnen Steuerpflichtigen zu Verschiebungen in der individuellen Belastung kommen. Die neuen Grundsteuerwerte werden ab dem 1. Januar 2025 verbindlich angewendet.
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- 2.238. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 04.09.2001Zur Vorlage · BV-1745/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die achte Änderung der Entgeltordnung beschließen, die seit dem Jahr 2001 gültig ist. Die Vorlage sieht vor, dass die neue Fassung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Hintergrund der Anpassung sind veränderte Rahmenbedingungen sowie Kostenentwicklungen, die eine Aktualisierung einzelner Tarife und Tatbestände erforderlich machen. Ziel der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung ist es, Möglichkeiten zur Einnahmensteigerung und Ausgabenreduzierung zu nutzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Bereich der Pharmazeutisch-Technischen Lehranstalt. Auf Empfehlung der Bezirksregierung wurde eine Ergänzung vorgenommen, die die Abrechnung von Nebenkosten sowie mögliche jährliche Erhöhungen des Grundbetrages ermöglicht.
Finanziell wird durch die Neuregelung mit Einnahmen in Höhe von rund 86.000 Euro gerechnet, die verschiedenen Stadtämtern über Leistungsentgelte zufließen sollen. Die Vorlage enthält sowohl die neue Fassung der Entgeltordnung als auch einen detaillierten Vergleich zur bisherigen Regelung.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.248. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001Zur Vorlage · BV-1746/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die 8. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung bestehender Gebührentarife sowie die Neuregelung einzelner Tatbestände vor.
Im Stadtplanungsamt werden die Gebühren für die Förderung des Wohnungsbaus aufgrund veränderter Rahmenbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen und gestiegener Personalkosten angepasst. Zudem wird ein neuer Gebührentarif für die Bewilligung von Fördermitteln zur Modernisierung von Wohnraum im Bestand eingeführt, um der erwarteten Nachfrage und den aktualisierten Förderrichtlinien Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung liegt im Vermessungs- und Katasteramt. Dort wird die Bauaktenauskunft neu strukturiert, um dem laufenden Digitalisierungsprozess der Bauaktenarchive gerecht zu werden. Die Anpassung berücksichtigt dabei sowohl die bereits vorhandenen digitalen Akten als auch die verbleibende Papierdokumentation.
Durch die Änderungen werden für verschiedene Stadtämter Einnahmen in Höhe von rund 67.000 Euro erwartet. Die Vorlage wird im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.25Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1750/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant ab dem 1. Januar 2025 eine Anpassung der Gebührensätze im Rettungsdienst. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Erhöhungen für Krankentransport, Rettungstransport und Notarzteinsatz vor. So soll der Preis für einen Krankentransport von 232,00 Euro auf 296,50 Euro steigen. Beim Rettungstransport erhöht sich der Satz von 755,50 Euro auf 930,00 Euro, und die Gebühr für Notarzteinsätze soll von 846,00 Euro auf 1.276,50 Euro angehoben werden. Die Kilometergebühr für Fahrten außerhalb des Stadtgebiets bleibt bei 3,00 Euro bestehen.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit gestiegenen Kosten im Bereich der Personal- und Sachmittel sowie der medizinischen Ausstattung. Zudem wird ein zusätzlicher Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb eingesetzt. Die Anpassung dient der Sicherstellung der gesetzlich geforderten Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Hinsichtlich der Abrechnung von Einsätzen ohne Transport besteht derzeit Klärungsbedarf mit den Krankenkassenverbänden. Da rechtliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW zu der Frage anhängig sind, ob solche Einsätze über die Gebühren refinanziert werden können, wurde eine einvernehmliche Regelung getroffen. Die Stadt und die Verbände warten das Ergebnis der Verfahren oder eine mögliche Änderung des Rettungsgesetzes ab. Bis zur endgültigen Klärung werden die Gebühren in voller Höhe durch die Krankenkassen übernommen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 25.11.2024 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 2.26Hamm wird assistenzhundfreundliche KommuneZur Vorlage · BV-1695/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm beabsichtigt, sich als assistenzhundfreundliche Kommune zu erklären. Gemäß der Beschlussvorlage BV-1695/2024 soll die Verwaltung Maßnahmen umsetzen, um den Zutritt von Assistenzhunden zu allen öffentlich zugänglichen städtischen Gebäuden zu gewährleisten und diese in den Räumlichkeiten willkommen zu heißen.
Die Grundlage hierfür bilden bundesrechtliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung, die den Begleitstatus dieser Hunde rechtlich absichern. Da es jedoch weiterhin zu Verweigerungen des Zutritts kommen kann, soll durch die Initiative Barrieren abgebaut werden. In Anlehnung an die Kampagne „Assistenzhund willkommen“ des Vereins Pfotenpiloten e.V. wird eine verstärkte Aufklärungsarbeit angestrebt, um das Verständnis für die betroffenen Personen zu stärken.
Die geplanten Maßnahmen der Verwaltung umfassen die Information der Mitarbeitenden über die geltenden Zutrittsrechte sowie die Anpassung der Hausordnungen in städtischen Gebäuden, damit Assistenzhunde explizit von etwaigen Hundeverboten ausgenommen sind. Zudem sollen die Gebäude mit entsprechenden Aufklebern ausgestattet werden, die vom Verein Pfotenpiloten e.V. bereitgestellt werden. Ergänzend dazu ist eine Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Ein vorangegangener Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022 ermöglicht bereits die Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde auf Antrag.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 26.11.2024 · Behindertenbeirat
- 2.27Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt HammZur Vorlage · BV-1716/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine Änderung der Wochenmarktsatzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungsamtes sieht Anpassungen der bestehenden Regelungen für die städtischen Wochenmärkte vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Verkürzung der Marktzeiten um 30 Minuten an allen drei Markttagen. Diese Maßnahme basiert auf einer Umfrage unter den Markthändlern im September 2024, bei der sich eine Mehrheit für diese Anpassung aussprach, um den wirtschaftlichen Anforderungen und gestiegenen Personalkosten zu begegnen. Zudem soll es Kunden künftig ermöglicht werden, Fahrräder als Transportmittel für Einkäufe auf die Marktfläche mitzunehmen, wobei das Befahren der Fläche aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt bleibt.
Ein weiterer Punkt der Satzungsänderung betrifft die Mitnahme von Hunden. Auf Wunsch von Kunden und mit Unterstützung der Markthändlerschaft sollen Hunde an kurzer Leine erlaubt sein, sofern die Lebensmittelüberwachung keine Bedenken hinsichtlich der Hygiene sieht. Die Anpassung soll die Attraktivität des Wochenmarktes fördern. Darüber hinaus umfasst die Vorlage eine rechtliche Anpassung des Paragrafen 6 aufgrund geänderter Rechtslagen sowie eine entsprechende Korrektur in den Bestimmungen zu den Marktregeln.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.28Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · BV-1633/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Hamm plant die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die weiterführenden Schulen. Auf Grundlage eines Gutachtens und der Stellungnahmen der beteiligten Schulen sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, sofern die entsprechende Finanzierung gesichert ist. Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die Erweiterung der Kapazitäten an den Realschulen von 17 auf 18 Züge sowie die Einleitung notwendiger Schritte zur Ermöglichung von Mehrklassenunterricht.
Im Kontext der Rückkehr zum G9-Modell sollen die Planungen für bauliche Veränderungen und Umnutzungen an der Friedrich-Ebert-Realschule sowie am Beisenkamp-Gymnasium fortgeführt werden. An der Friedrich-Ebert-Realschule steht dabei der Ersatz von Räumlichkeiten im Fokus, die derzeit im Gebäude des Märkischen Gymnasiums genutzt werden. Zudem soll die Verwaltung die notwendigen Schritte für eine mögliche Vierzügigkeit an der Konrad-Adenauer-Realschule prüfen und einleiten.
Für den Bereich der Hauptschulen besteht laut Gutachten kein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Änderung der Schulform, jedoch wurden Raumbedarfe in Fachräumen und der Verwaltung identifiziert. Die Umsetzung des Bildungszentrums Nord wird als Empfehlung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit angeführt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Maßnahmenplanung in Abhängigkeit von der künftigen Schülerzahlenentwicklung fortzuführen und bei Bedarf neue Beschlussvorlagen vorzulegen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 28.11.2024 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.29Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen in 2025 in der Hammer InnenstadtZur Vorlage · BV-1718/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über eine ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden, die das Offenhalten von Verkaufsstellen an vier Sonntagen im Jahr 2025 in der Hammer Innenstadt ermöglicht. Grundlage für den Beschlussvorschlag sind Anträge der IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH plant Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen zwischen 13:00 und 18:00 Uhr. Betroffen sind der 5. Mobilitätstag am 6. April, das 8. Hammer GenussFest am 28. September, der 25. Hamms Bunter Herbst am 26. Oktober sowie die Familien-Weihnacht am 14. Dezember 2025.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Basis des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen geprüft und dabei Kriterien wie die Belebung der Innenstadt als erfüllt bewertet. Im Vorfeld fand ein runder Tisch mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer statt, um Stellungnahmen einzuholen. Das Ordnungsamt sieht die Voraussetzungen für die beantragten Sonntagsöffnungen als erfüllt an, da die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der zulässigen Öffnungstage und zum Ausschluss bestimmter Feiertage eingehalten werden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.30KRiS-Förderprogramm für den Gestaltungsraum Hammer-NordenZur Vorlage · BV-1697/2024 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm soll das Konzept für den Gestaltungsraum im Hammer-Norden im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung den entsprechenden Gestaltungsraum beim Fördergeber anmeldet und anschließend die Fördermittel beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Klimafolgenanpassung im Stadtteil zu fördern, indem Retentionsflächen geschaffen, versiegelte Flächen reduziert und die Verdunstungsrate erhöht werden.
Das Projekt basiert auf Analysen, die im Hammer-Norden Bereiche mit einer Verschlechterung der thermischen Situation sowie der Hochwassergefahr durch Starkregen identifiziert haben. Ursächlich hierfür sind versiegelte Siedlungsbereiche und ein Mangel an Grünflächen in diesen Gebieten. Durch die Abkopplung von befestigten Flächen vom Mischwasserkanal soll die Belastung der Kanalisation verringert werden. Die Umsetzung des Konzepts umfasst die Integration von blau-grüner Infrastruktur, um den Überflutungsschutz zu verbessern. Für kommunale Maßnahmen im Rahmen dieses Programms ist eine Förderquote von 100 Prozent vorgesehen, sodass kein städtischer Eigenanteil anfällt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.3143. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in HannoverZur Vorlage · BV-1733/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm bereitet die Benennung von Delegierten für die 43. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vor. Die Veranstaltung findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover statt und steht unter dem Motto „Zusammen sind wir Stadt“.
Aufgrund der Einwohnerzahl ist die Stadt Hamm berechtigt, zwei stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte dieser Delegierten aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen soll. Bei der Auswahl wird zudem eine Berücksichtigung des Frauenanteils angestrebt, der dem Anteil an Sitzen in den Vertretungskörperschaften entsprechen soll. Neben den stimmberechtigten Delegierten können darüber hinaus weitere Personen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsandt werden.
Die Beratung der Vorlage erfolgt im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 in vorberatender Funktion, bevor im Rat am 10. Dezember 2024 die abschließende Entscheidung getroffen wird.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.32Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbHZur Vorlage · BV-1731/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant einen Wechsel in der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH. Laut der Beschlussvorlage BV-1731/2024 soll der bisherige Geschäftsführer zum 31. Dezember 2024 abberufen werden. Zum 1. Januar 2025 ist die Bestellung eines neuen Geschäftsführers vorgesehen.
Der Aufsichtsrat der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH hat die Nachfolge in seiner Sitzung am 8. November 2024 einstimmig beschlossen. Da gemäß dem Gesellschaftsvertrag der HGB die Bestellung der Geschäftsführung die Zustimmung des Rates der Stadt Hamm erfordert, wird das Vorhaben zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beratungsablauf sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 27. November 2024 sowie im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vor. Die endgültige Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 10. Dezember 2024 vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.33Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · BV-1741/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BSW hat eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz vorgelegt. Mit der Vorlage BV-1741/2024 wird beantragt, eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied in das betreffende Gremium zu wählen. Diese personelle Änderung soll die Nachfolge eines bisherigen Mitglieds des Ausschusses regeln.
Der Entscheidungsprozess ist für den Dezember terminiert. Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt. Im Anschluss daran steht der Beschlussvorschlag dem Rat am 10. Dezember 2024 zur abschließenden Beratung und Entscheidung vor. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder eine besondere Klimarelevanz entstehen. Die Federführung für das Dokument liegt beim Referat für Rats- und Protokollangelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.34Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe hier: Wahl eines beratenden und stellvertretenden beratenden MitgliedesZur Vorlage · BV-1747/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Hamm soll die personelle Besetzung der beratenden Mitgliedschaften angepasst werden. Auf Vorschlag des Jugendamtselternbeirates wird vorgeschlagen, eine neue Vertreterin als beratendes Mitglied sowie eine neue Stellvertreterin als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss zu berufen.
Diese Neubesetzung ist die Folge der durchgeführten Neuwahlen im Jugendamtselternbeirat. Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass dem Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe ein Vertreter oder eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied angehört, wobei zusätzlich eine stellvertretende Besetzung zu bestellen ist. Mit der neuen Benennung werden die bisherigen Vertreter des Jugendamtselternbeirats abgelöst.
Die Vorlage wird im Hauptausschuss am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt und dem Rat am 10. Dezember 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Es entstehen durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.35Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · BV-1752/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage BV-1752/2024 behandelt eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft der Stadt Hamm. Auf Antrag der Ratsgruppe Pro Hamm soll ein neues stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss gewählt werden. Die Neubesetzung sieht vor, dass eine Bürgervertreterin der Ratsgruppe Pro Hamm als stellvertretendes Mitglied nachrückt und damit die Position eines bisherigen Bürgervertreters übernimmt.
Der vorgeschlagene Beschluss durchläuft die festgelegte Beratungsfolge. Eine Vorberatung ist für den 9. Dezember 2024 im Hauptausschuss angesetzt, während die abschließende Entscheidung im Rat am 10. Dezember 2024 erfolgen soll. Mit der personellen Änderung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevante Konsequenzen verbunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.36Umbesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbHZur Vorlage · BV-1737/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über eine personelle Neubesetzung in der Gesellschafterversammlung sowie in der Geschäftsführung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 abzuberafen und ab dem 1. Januar 2025 ein neues Mitglied zu entsenden. Parallel dazu sollen die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den bisherigen Geschäftsführer zum Jahresende aus seinem Amt zu entlassen und eine neue Geschäftsführerin mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu bestellen.
Die Begründung für diese personellen Veränderungen stützt sich auf Erfahrungen aus dem Jahr 2019. Es wird angeführt, dass eine enge Verbindung zwischen der Geschäftsführung und der Leitung der Sportabteilung erforderlich sei, um kurze Entscheidungswege in der Kooperation zwischen der Gesellschaft, der Sportverwaltung und dem Westfälischen Turnerbund zu gewährleisten. Durch die Zusammenlegung dieser Funktionen sollen Synergieeffekte für das operative Geschäft sowie für weitere Projekte genutzt werden können. Der bisherige Geschäftsführer bleibt durch seine Entsendung in die Gesellschafterversammlung weiterhin in wesentliche Entscheidungsprozesse der Gesellschaft eingebunden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 2.37Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung des Vertrages mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht eine Erweiterung der bisherigen finanziellen Beteiligung vor. Ein Bestandteil ist die vertragliche Regelung der städtischen Kostenbeteiligung für eine zusätzliche Fachkraftstelle, die sich auf die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen konzentriert. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation mit dem Jugendamt sowie Schulen und die Durchführung pädagogischer Angebote für die Kinder.
Darüber hinaus umfasst der Vorschlag die finanzielle Beteiligung an einem Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen. Zudem soll die Finanzierung einer Vernetzungs- und Informationsstelle für diese Zielgruppe über einen Zuwendungsbescheid geregelt werden. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm belaufen sich auf einen Eigenanteil von 178.617 Euro. Während für die neue Fachkraftstelle landesgeförderte Mittel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt wurden, soll die verbleibende Kostenlast über den Vertrag zur Unterhaltung des Frauenhauses abgedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 02.12.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 2.37.1Weiterführung des Vertrages zwischen der Stadt Hamm und dem Träger des Frauenhauses in Hamm, des Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., einschließlich Erweiterung zum 01.01.2025Zur Vorlage · BV-1680/2024 1. Ergänzung · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Weiterführung und Erweiterung der finanziellen Zusammenarbeit mit dem Träger des Frauenhauses, der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V., ab dem 1. Januar 2025 entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, die städtische Beteiligung an einer zusätzlichen Fachkraftstelle für die Arbeit mit den im Frauenhaus lebenden Mädchen und Jungen vertraglich zu regeln. Ziel dieser Stelle ist die Verbesserung der Kooperation zwischen dem Frauenhaus, dem Jugendamt und Schulen sowie die Durchführung pädagogischer Angebote für Kinder.
Zudem soll die Stadt Hamm die Finanzierung des Projekts „Beratungs- und Begleitangebot für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen“ vertraglich absichern. Ein weiteres Projekt, die „Vernetzungs- und Informationsstelle für Hilfeangebote für von Gewalt betroffene, geflüchtete und zugewanderte Frauen in Hamm“, soll zunächst über einen Zuwendungsbescheid finanziert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf 178.617 Euro.
Die Verwaltung erläuterte zur unterschiedlichen Finanzierungsform, dass die ersten beiden Maßnahmen dem Zweck der Unterhaltung des Frauenhauses zugeordnet werden können, während die Vernetzungsstelle als übergeordnete Vermittlungsstelle eine separate Regelung erfordert. Ein Teil der Kosten für die neue Fachkraftstelle wird durch Landesmittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe getragen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 2.38Umsetzung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hier: Mittelweiterleitung an den Kirchenkreis HammZur Vorlage · BV-1676/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzierung der „Werkstadt für Demokratie und Toleranz“ (WDT) unter der Trägerschaft des Kirchenkreises Hamm fortzuführen. Ziel ist die Umsetzung des kommunalen Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die geplante Förderung umfasst die Weiterführung von Stellenanteilen sowie die Durchführung von Projekten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2032, sofern die Finanzierung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gesichert ist.
Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 154.000 Euro. Davon entfallen maximal 140.000 Euro pro Jahr auf Zuschüsse aus dem Bundesprogramm und 14.000 Euro auf den städtischen Eigenanteil. Über die gesamte Laufzeit bis Ende 2032 ergibt sich ein Gesamtauszahlungsbetrag von 1.232.000 Euro.
Da es aufgrund des zweistufigen Antragsverfahrens zu Verzögerungen bei der Erteilung des Förderbescheids kommen kann, sieht die Vorlage eine dreimonatige Überbrückungsfinanzierung vor. Um den nahtlosen Übergang der Personalstellen und Projekte zu gewährleisten, sollen im Bedarfsfall 38.500 Euro aus dem Jahresetat zur Verfügung gestellt werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der Genehmigung zukünftiger Haushalte.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 28.11.2024 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 2.392. Wertstoffhof auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1686/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm wird um einen Beschluss zur Errichtung eines zweiten Wertstoffhofs auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz gebeten. Die Vorlage sieht vor, den Bau des Standorts unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung und des Bebauungsplanbeschlusses zu autorisieren. Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) soll mit der weiteren Konkretisierung der Planung, der Beantragung erforderlicher Genehmigungen sowie der baulichen Umsetzung und dem späteren Betrieb beauftragt werden.
Die Investitionskosten werden auf 4,5 Millionen Euro geschätzt und sollen vollständig über die Abfallgebühren aus dem Wirtschaftsplan des ASH gedeckt werden.
Der neue Wertstoffhof ist für die Annahme verschiedener Abfallfraktionen von Privatpersonen vorgesehen, darunter Elektroschrott, Sperrmüll, Altholz sowie Grünabfälle. Gewerbliche Anlieferungen sind nicht Teil des Konzepts. Die Planung sieht vor, den Betrieb klimaneutral zu gestalten, unter anderem durch Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen, die Nutzung von Wärmepumpen und die Integration elektrischer Fahrzeuge im Fuhrpark. Die Anlage umfasst einen überdachten Annahmebereich, verschiedene Sammelstellen sowie ein zweigeschossiges Betriebsgebäude, das auch als Schulungsraum für die Umweltbildung dienen kann. Eine Annahme von Hausmüll oder gefährlichen Abfällen ist am Standort nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.40Fassadensanierung der Musikschule HammZur Vorlage · BV-1725/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fassadensanierung der Musikschule Hamm ist Gegenstand einer Beschlussvorlage des Immobilienmanagements. Die geplante Maßnahme umfasst die Errichtung einer hinterlüfteten Putzfassade sowie die Verbesserung des Sonnenschutzes. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Hintergrund der Sanierung ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund zur Mängelbeseitigung. Hieraus resultierten bereits Zahlungen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro durch eine Versicherung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 2,52 Millionen Euro. Während ein Teil der Kosten durch Versicherungsleistungen gedeckt wird, trägt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von circa 1,36 Millionen Euro. Dieser Anteil umfasst Maßnahmen, die nicht durch das Urteil abgedeckt sind, wie etwa die Erneuerung von Deckenuntersichten sowie Anpassungen im Bereich des Brandschutzes und des Taubenschutzes.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Februar 2025 vor, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mitte Dezember 2025 geplant ist. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen, wobei lärmintensive Tätigkeiten vorrangig vormittags durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen zu begrenzen. Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 20
Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 2025 erfolgen, müssten die bereits erhaltenen Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 2.41Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1668/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.42Bebauungsplan Nr. 01.166 - Am Maximare - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1655/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.166 mit dem Titel „Am Maximare“. Das etwa 3.280 m² große Plangebiet liegt im Sportzentrum Hamm-Ost an der Jürgen-Graef-Allee, nördlich des Schwimmbades Maximare. Anlass für die Planung ist das Vorhaben eines Investors, auf diesem Areal ein Hotel zu errichten.
Das geplante Gebäude soll viergeschossig sein und etwa 100 Hotelzimmer sowie eine Tiefgarage umfassen. Als ganzjährig betriebenes Wellness- und Konferenzhaus soll die Anlage die bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen des Sportzentrums Hamm-Ost funktional ergänzen. Die Standortfestlegung orientiert sich an der im März 2024 vom Rat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung „Rietzgartenviertel - Sportzentrum Ost - westlicher Kurpark“. Das Vorhaben soll Synergien mit dem Schwimmbad Maximare sowie nahegelegenen Gesundheitseinrichtungen nutzen.
Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Sondergebiets für die Fremdenbeherbergung vor. Dabei sollen auch Aspekte der klimagerechten Quartiersentwicklung berücksichtigt werden, wie etwa Vorgaben zur Begrünung oder Maßnahmen zur Vermeidung von hitzeerhöhenden Elementen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.43Unnaer Straße 15, Umbau und Sanierung des Gebäudes zur Stadtteilbücherei, BaubeschlussZur Vorlage · BV-1666/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die Übertragung des Projekts zur Umgestaltung der Unterne Straße 15 in eine Stadtteilbücherei an die Hamm.Invest GmbH. Im Rahmen dieses Vorhabens soll im Gegenzug die Sanierung der Glückauf-Halle aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Die erforderlichen Grundstücke sollen der Hamm.Invest GmbH als Kapitaleinlage zum Buchwert zur Verfügung gestellt werden.
Die bauliche Planung umfasst eine Aufstockung des Dachstuhls, um die nutzbare Fläche im Dachgeschoss zu erweitern, wobei historische Elemente wie die Treppe und die Dielen erhalten bleiben sollen. Das Gebäude soll nach dem Standard eines Effizienzhauses 70 saniert werden. Geplant ist der Einsatz einer Luftwärmepumpe sowie die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien. Weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung beinhalten den Erhalt eines Baumes auf dem Grundstück, die Reduzierung der Bodenversiegelung und die Prüfung von Photovoltaik-Anlagen sowie einer Dachbegrünung. Ein kleiner Anbau soll künftig als Lesecafé dienen.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen Auszahlungen in Höhe von etwa 57.300 Euro für das Jahr 2025 und rund 97.975 Euro für 2026. Ab dem Jahr 2026 werden jährliche Aufwendungen für Miete in Höhe von circa 130.000 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 04.12.2024 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 27.11.2024 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 2.441. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 - Südlich Soosmanns Kamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · BV-1649/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.060 – Südlich Soosmanns Kamp – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Verkaufsfläche eines Lebensmitteldiscounters an der Kamener Straße von derzeit maximal 900 m² auf bis zu 1.275 m². Durch diese Maßnahme soll die Nahversorgung im Stadtteilzentrum Pelkum-Wiescherhöfen langfristig gesichert und der Einzelhandelsstandort gestärkt werden.
Die vorliegende Änderung sieht neben der Vergrößerung der Fläche auch eine Anpassung der überbaubaren Flächen sowie die Berücksichtigung aktueller baulicher Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur energetischen Nutzung und die Einhaltung der städtischen Klimastandards, wie etwa die Begrünung von Dachflächen. Zudem ist die Einleitung von Regenwasser in eine bestehende Mulde zur Rückhaltung vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Stellungnahme eines Einwenders aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm wird gebeten, die Änderung des Bebauungsplans als Satzung sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht zu beschließen. Die Planung umfasst Flächen in der Gemarkung Pelkum, die unter anderem Flurstücke an der Kamener Straße einschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 2.45Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01.165 - Nassauerstraße / Am alten Kino - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · BV-1662/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01.165 für die Grundstücksflächen der Nassauerstraße 20 bis 24 vorgelegt. Das Areal, auf dem sich das ehemalige Atrium-Kino sowie ein Hindutempel befinden, soll im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB neu entwickelt werden.
Das geplante Bauvorhaben sieht die Errichtung von bis zu 37 Wohneinheiten für Ein- und Zweipersonenhaushalte vor, ergänzt durch eine Wohngruppe mit etwa zehn Zimmern. Im Erdgeschoss entlang der Nassauerstraße sind zudem gewerbliche Flächen vorgesehen, etwa für ein Büro eines Kulturvereins sowie eine Bäckerei. Die städtebauliche Planung sieht ein Gebäude in U-Form vor, das an der Nassauerstraße vier Geschosse erreicht und im Innenbereich drei Geschosse aufweist. Ein Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines Innenhofs sowie eines Dachgartens mit hohem Grünanteil zur Klimaanpassung.
Das Projekt zielt darauf ab, den Wohnungsbedarf in der Innenstadt zu decken und die bauliche Struktur im Martin-Luther-Viertel zu verdichten. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Mobilitätskonzept erarbeitet werden, um den Verzicht auf Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück auszugleichen. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 2.46Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 07.095 - Heessener Straße / Afyonring – 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12.04.2011. 2. Aufstellungsbeschluss 3. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGBZur Vorlage · BV-1644/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage BV-1644/2024 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 12. April 2011 für das Gebiet Heessener Straße / Afyonring in Heessen. Stattdessen soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauwendungplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2.321 Quadratmeter im Bereich der Flur 21 der Gemarkung Heessen.
Das Vorhaben sieht eine wohnbauliche Nutzung des südlichen Drittels der Fläche vor, wobei ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten entstehen soll. Im Gegensatz zur früheren Planung, die eine Mischnutzung inklusive einer Kfz-Werkstatt vorsah, liegt der Fokus nun auf dem Wohnen. Die nördlichen zwei Drittel des Grundstücks sollen als private Grünfläche erhalten bleiben. Damit wird das bestehende Gehölz dauerhaft gesichert und als Teil des „Grünen Ringes um Hamm“ in den städtischen Freiraum integriert.
Die Neuausrichtung der Planung ist auf einen Eigentümerwechsel zurückzuführen, da der neue Vorhabenträger eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung anstrebt. Das Verfahren soll als beschleunigtes Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 2.47Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · BV-1714/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neudefinition des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Verkleinerung des ursprünglichen Planungsgebiets vor. Dies begründet sich durch Anpassungen im Planungskonzept, die zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme führen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis genommen und die Veröffentlichung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschlossen werden.
Das rund 3,26 Hektar große Gebiet im Stadtteil Braam-Ostwennemar soll die Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ bilden, welches Teil der Internationalen Gartenausstellung 2027 ist. Die Planung umfasst die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen sowie die Sicherung einer Verkehrsfläche für die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“. Im Zuge der Überarbeitung wurde von der ursprünglichen Planung einer größeren Stellplatzanlage abgesehen, da eine solche Konflikte mit dem Artenschutz und der verkehrlichen Anbindung mit sich bringen könnte. Die vorliegende Planung berücksichtigt zudem Ergebnisse aus artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie Umweltprüfungen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 09.12.2024 · Hauptausschuss
- 03.12.2024 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 03.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 3.Anträge
- 3.1Stadtratssitzung als Internet-Live-StreamZur Vorlage · 0613/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags 0613/23_AT den Oberbürgermeister dazu aufgefordert, die Stadtverwaltung mit der Umsetzung von Maßnahmen zur digitalen Übertragung von Stadtratssitzungen zu beauftragen. Der Antrag sieht vor, dass der öffentliche Teil der Sitzungen künftig als audiovisueller Live-Stream im Internet übertragen wird. Darüber hinaus sollen Aufzeichnungen dieser öffentlichen Sitzungen in einer Mediathek auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Als Begründung für dieses Vorhaben führt die Ratsgruppe an, dass eine solche Übertragung die Transparenz und das Vertrauen in die politische Arbeit fördern könne. Das Angebot solle zudem Bürgern ermöglichen, die aufgrund körperlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht vor Ort teilnehmen können, das politische Geschehen zu verfolgen. Mit der Bereitstellung eines Live-Streams und einer Mediathek sollen die politische Partizipation sowie die Bürgerkommunikation gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 26.09.2023 · Rat
- 20.06.2023 · Rat
- 3.1.1Stadtratssitzung als Internet-Live-StreamZur Vorlage · AT-843/2024 · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen des Antrags AT-843/2024 die Durchführung von Live-Übertragungen der öffentlichen Stadtratssitzungen der Stadt Hamm beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, die Sitzungen audiovisuell ins Internet zu übertragen und die Aufzeichnungen des öffentlichen Teils in einer Mediathek auf der städtischen Homepage zur Verfügung zu stellen.
In einer Stellungnahme nimmt die Verwaltung zu diesem Anliegen Stellung. Nach Angaben der zuständigen Stelle erfordert die Einführung einer solchen Live-Übertragung eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Hamm, deren Änderung durch den Rat beschlossen werden muss. Ein solcher Beschluss kann frühestens in der Sitzung im April erfolgen. Im Anschluss an die rechtliche Grundlage wäre zudem eine Ausschreibung der erforderlichen Dienstleistungen notwendig.
Da in der laufenden Wahlperiode lediglich noch zwei Sitzungen des Rates angesetzt sind, empfiehlt die Verwaltung, die Entscheidung über die künftige Live-Übertragung der Sitzungen dem neu gewählten Rat nach der Kommunalwahl zu überlassen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.2Mit Sicherheit: Mehr Licht in die Stadt Smart-Home-Steuerung der Stadtbeleuchtung als Instrument aktiver Sicherheitspolitik & GefahrenabwehrZur Vorlage · AT-817/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-817/2024 den Antrag „Mit Sicherheit: Mehr Licht in die Stadt“ eingebracht. Das Vorhaben sieht die Einführung eines Systems zur Smart-Home-Steuerung der Stadtbeleuchtung vor, um die Straßenbeleuchtung als Instrument der aktiven Sicherheitspolitik und Gefahrenabwehr zu nutzen. Die Entwicklung des Programms soll in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr sowie dem kommunalen Ordnungsdienst erfolgen, wobei eine enge Vernetzung mit den Leitstellen der ordnungsbehördlichen Videobeobachtung und Gefahrenabwehr sichergestellt werden soll.
Die neue Technik soll Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des kommunalen Ordnungsdienstes zur Verfügung stehen. Die Steuerung soll sowohl aus den Einsatzzentralen als auch durch die Einsatzkräfte vor Ort möglich sein, um im Bedarfsfall oder präventiv eine Erhöhung der Lichtintensität in bestimmten Straßen oder Bereichen zu ermöglichen. Als erster Schwerpunkt für die technische Ausstattung wird die Innenstadt vorgesehen; weitere Gebiete sollen nachfolgend identifiziert und ausgestattet werden. Der Antrag bezieht sich auf ein Modell aus Düsseldorf, bei dem die Steuerung der Straßenbeleuchtung zur Verbrechensbekämpfung und Kriminalprävention eingesetzt wird.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.2.1Mit Sicherheit: Mehr Licht in die Stadt Smart-Home-Steuerung der Stadtbeleuchtung als Instrument aktiver Sicherheitspolitik & GefahrenabwehrZur Vorlage · AT-817/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-817/2024-ST das Programm „Mehr Licht in die Stadt“ vorgeschlagen. Dieses soll eine Smart-Home-Steuerung der Stadtbeleuchtung als Instrument zur aktiven Sicherheitspolitik und Gefahrenabwehr etablieren. Die Entwicklung des Systems ist in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr sowie dem kommunalen Ordnungsdienst vorgesehen, wobei eine Vernetzung mit den Leitstellen der ordnungsbehördlichen Videobeobachtung sichergestellt werden soll. Der Einsatz der Technik soll zunächst auf die Innenstadt konzentriert werden, bevor weitere Gebiete als Schwerpunktbereiche ausgewiesen werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Inhalte des Antrags bereits seit Beginn des Jahres mit den Anliegern des Bahnhofsquartiers abgestimmt wurden. Aktuell finden zudem Abstimmungen mit der örtlichen Polizeibehörde und den Stadtwerken statt, um eine technisch tragfähige Lösung zu erarbeiten. Sobald eine effektive und gegen Manipulation geschützte technische Möglichkeit feststeht, wird den zuständigen Gremien ein konkreter Umsetzungsvorschlag vorgelegt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.3Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere TransferleistungsbeziehendeZur Vorlage · AT-836/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-836/2024 eine freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten, beantragt.
Der Antrag sieht vor, dass Alleinstehende eine Beihilfe in Höhe von 200 Euro und jede weitere Person einer Bedarfsgemeinschaft 100 Euro erhalten sollen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine rechtliche Konstruktion zu erarbeiten, die sicherstellt, dass diese Weihnachtsbeihilfe bei den jeweiligen Leistungsempfängern anrechnungsfrei bleibt. Als Orientierung dienen hierbei bereits in anderen Kommunen praktizierte Lösungen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und weist darauf hin, dass die aktuellen Leistungen keine zusätzlichen Ausgaben für Weihnachtsbräuche wie Geschenke oder Feierlichkeiten abdecken können. Der Sprecher der Fraktion BSW führt aus, dass die Maßnahme ein Signal gegen die bestehende Armut darstellen soll.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.3.1Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere TransferleistungsbeziehendeZur Vorlage · AT-836/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Hamm liegt ein Antrag der Fraktion BSW vor, der die Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorsieht. Die Antragsteller fordern eine Zahlung in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine rechtliche Konstruktion zu erarbeiten, die sicherstellt, dass diese Beihilfe bei den Leistungsempfängern anrechnungsfrei bleibt. Dies soll auch für Heimbewohner gelten, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten.
In einer Stellungnahme des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege zur Vorlage AT-836/2024-ST wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Regelung für die Gewährung einer solchen Beihilfe als anrechnungsfreier Zuschuss gibt. Ein Weihnachtszuschuss müsste nach geltender Rechtslage als Einkommen betrachtet werden. Dies würde dazu führen, dass der Betrag im Monat des Zuflusses bedarfsmindernd auf die Leistungen angerechnet wird. In der Folge würde eine solche Zahlung nicht zu einer Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Leistungsberechtigten führen, sondern lediglich eine Entlastung des Bundeshaushalts bewirken.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.4Aufhebung klimapolitischer Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus in HammZur Vorlage · AT-837/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit dem Antrag AT-837/2024 die Aufhebung mehrerer klimapolitischer Maßnahmen beantragt. Dies umfasst den Klimanotstand, das Klimafolgenanpassungskonzept vom März 2021 sowie den Klimaplan 2020–2025. Ebenfalls sollen die Klimastandards gemäß dem Beschluss „Klimagerechte Stadtentwicklung in der Bauleitplanung“ und alle entsprechenden Bezüge im Masterplan Wohnen aufgehoben werden.
Die Begründung des Antrags sieht vor, dass diese Aufhebung dazu dienen soll, Investoren für den Wohnungsbau in Hamm zu gewinnen. Die Kombination aus bestehenden Bauauflagen und inflationsbedingt gestiegenen Baukosten erschwere die Errichtung von Neubauten zu Preisen, die eine erschwingliche Vermietung oder einen Verkauf ermöglichen. Laut Antrag gefährden die aktuellen Vorgaben die Zielsetzungen des Masterplans Wohnen, insbesondere das jährliche Ziel von 300 neuen Wohnungen sowie das Gesamtziel von 3830 Wohnungen bis zum Jahr 2035. Darüber hinaus wird angeführt, dass durch den Antrag die individuelle Gestaltungsmöglichkeit von Eigentümern beim Bau neuer Wohnungen gestärkt werde.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.5Entschuldigung und Richtigstellung falscher Behauptungen durch den OberbürgermeisterZur Vorlage · AT-838/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-838/2024 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Darin wird eine öffentliche Entschuldigung für eine E-Mail gefordert, die am 22. Januar 2024 an verschiedene Verteilerlisten der Stadt versandt wurde. Zudem verlangt die Fraktion die Rücknahme bestimmter Aussagen aus dieser Mitteilung, insbesondere hinsichtlich der Gleichsetzung der Fraktion mit der Zeit des Nationalsozialismus sowie der Kritik an Forderungen nach Abschiebungen von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung.
Der Antrag beinhaltet ferner die Aufforderung, dass künftige öffentliche Äußerungen und Handlungen des Oberbürgermeisters die Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung wahren sollen. Dies schließt den Verzicht auf politisch motivierte Aufforderungen an städtische Beschäftigte ein. Die Fraktion begründet ihr Vorhaben damit, dass die in der E-Mail enthaltenen Behauptungen rechtlich als unrechtmäßig eingestuft worden seien und die Neutralitätspflicht durch die Mobilisierung von Mitarbeitern für Demonstrationen beeinträchtigt werde. Ziel des Antrags ist laut Begründung die Wiederherstellung des Vertrauens in die Unparteilichkeit der Verwaltung.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.6Begrenzung des Tempolimits 30km/h der Adenauerallee auf Schultage in NRWZur Vorlage · AT-839/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat mit der Vorlage AT-839/2024 einen Antrag eingereicht, der eine Anpassung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Adenauerallee vorsieht. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, die Verwaltung anzuweisen, das bestehende Tempolimit von 30 km/h teilweise aufzuheben und zeitlich zu begrenzen.
Nach dem vorliegenden Dokument soll die Geschwindigkeitsbeschränkung künftig nur noch an Schultagen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum zwischen 07:00 und 16:00 Uhr gelten. Die Begründung für diesen Vorschlag ist die angestrebte Verbesserung des Verkehrsflusses innerhalb der Innenstadt. Das aktuelle Tempolimit wurde nach der Erneuerung der Fahrbahn auf der Adenauerallee zum Schutz von Schülerinnen und Schülern eingeführt. Der Rat der Stadt Hamm soll über die Umsetzung dieser zeitlichen Beschränkung entscheiden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.6.1Begrenzung des Tempolimits 30km/h der Adenauerallee auf Schultage in NRWZur Vorlage · AT-839/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag AT-839/2024-ST hat die AfD-Fraktion Hamm eine teilweise Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Adenauerallee beantragt. Die Fraktion fordert, dass das Tempolimit nach der Erneuerung der Fahrbahn nur noch an Schultagen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 7:00 bis 16:00 Uhr gilt.
Die Verwaltung hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt und weist darauf hin, dass der Rat für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen nicht zuständig ist. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sind zwischen Haupt- und Nebenzeiten zu unterscheiden. Das aktuelle Zeitintervall der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde auf Basis der vom Schulamt angegebenen Betriebszeiten festgelegt. In die Anordnung wurden zudem die Nutzungszeiten der Sporthalle einbezogen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.7Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · AT-840/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) haben mit dem Antrag AT-840/2024 die Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Bereich Hammer Norden/Heessen beantragt. Die Antragsteller fordern den Rat der Stadt auf, der Stadtverwaltung den Auftrag zu erteilen, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Gründung dieser Schulform zu realisieren. Dies soll als Ergänzung zur Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen erfolgen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die aktuelle Planung der Stadtverwaltung primär die räumliche Erweiterung von Realschulen vorsieht, dabei jedoch das Thema einer Gesamtschule nicht berücksichtige. Es wird auf die Einschätzung einer Gutachterin verwiesen, wonach eine Mehrklassenbildung zur Deckung des Bedarfs an Gesamtschulplätzen eine Option darstelle, was in der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung nicht enthalten sei. Die Antragsteller argumentieren, dass im nördlichen Stadtgebiet ein Bedarf an einem integrativen Schulangebot mit Oberstufe bestehe. Zudem wird auf die Bedeutung eines gemeinsamen Lernens zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit sowie auf die Erfahrungen mit bereits bestehenden Gesamtschulen in Hamm verwiesen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.7.1Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · AT-840/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm und das Bündnis Sahra Wagenknecht haben im Rahmen des Antrags AT-840/2024-ST die Errichtung einer weiteren Gesamtschule im Hammer Norden bzw. Heessen beantragt. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm auf, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Gründung dieser Schulform ergänzend zur bestehenden Schulentwicklungsplanung (BV-1633/2024) voranzutreiben.
Die Antragsteller führen an, dass die aktuelle Schulentwicklungsplanung primär eine räumliche Erweiterung der Realschulen vorsieht, dabei jedoch die Thematik der Zukunft der Gesamtschule sowie den Vorschlag einer Mehrklassenbildung zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs nicht berücksichtige. Nach Ansicht der Antragsteller besteht ein Bedarf an einem integrativen Schulsystem mit Oberstufe in den nördlichen Stadtbezirken, um Bildungsungleichheiten abzubauen und steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden. Als Beispiel für ein Modell, das von der Elternschaft angenommen wird, wird die Arnold-Freymuth-Gesamtschule in Herringen angeführt.
Die Stellungnahme der Verwaltung verweist zur Beantwortung des Antrags auf die erste Ergänzung der Beschlussvorlage BV 1633/24 sowie auf eine frühere Stellungnahme zum Thema der Errichtung einer weiteren Gesamtschule aus dem Jahr 2022.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.8Eisenbahnunterführungen sicherer machen Mehr Licht: Unterführung Wilhelmstraße bleibt AngstraumZur Vorlage · AT-841/2024 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AT-841/2024 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Lichtverhältnisse in der Eisenbahnunterführung auf der Wilhelmstraße zu verbessern. Der Antrag sieht die Installation einer effektiven und zeitgemäßen Beleuchtung vor.
In der Begründung wird ausgeführt, dass solche Unterführungen oft als Angsträume wahrgenommen werden und ein Gefühl der Unsicherheit vermitteln können. Zwar wurden die Wände der Unterführung an der Wilhelmstraße bereits im Rahmen eines früheren Antrags der Fraktion farblich aufgewertet und neu gestrichen, jedoch wird angeführt, dass diese Maßnahme allein nicht ausreicht. Die Fraktion fordert eine Verbesserung der Lichtsituation, um die Sicherheit in diesem Bereich zu erhöhen. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates am 10. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgesehen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 3.8.1Eisenbahnunterführungen sicherer machen Mehr Licht: Unterführung Wilhelmstraße bleibt AngstraumZur Vorlage · AT-841/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag AT-841/2024-ST die Installation einer effektiven und zeitgemäßen Beleuchtung in der Bahnunterführung auf der Wilhelmstraße beantragt. Mit diesem Vorhaben wird eine Verbesserung der Lichtverhältnisse in diesem Bereich der Unterführung angestrebt. Der Antrag bezieht sich dabei konkret auf die technische Ausstattung der Anlage im Bereich der Wilhelmstraße.
In einer Stellungnahme des Tiefbauamtes zur vorliegenden Vorlage führt die Verwaltung aus, dass die derzeitigen Leuchten in der Unterführung ihre Lebensdauer erreicht haben. Ein Austausch dieser Beleuchtungseinrichtungen ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit den Stadtwerken eine Optimierung der Lichtsituation geplant, um die technische Ausstattung zu aktualisieren und die Beleuchtung dauerhaft zu verbessern.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.Anfragen
- 4.1Sicherheitsmaßnahmen an Schulen in HammZur Vorlage · AF-937/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage mit dem Aktenzeichen AF-937/2024 an den Oberbürgermeister gerichtet, um Informationen über die Sicherheitslage an Schulen in der Stadt einzuholen. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadtverwaltung einen Trend zu vermehrten Einbrüchen in Schulen in den Jahren 2022 bis 2024 feststellen kann. Die Fraktion bittet um Details zur Häufigkeit der Vorfälle, zur Art der gestohlenen Gegenstände sowie zur Höhe der entstandenen Schäden und ob in den Fällen Strafanzeigen erstattet wurden.
Des Weiteren werden Maßnahmen des Schulträgers zur Erhöhung der Sicherheit abgefragt. Dies umfasst die Planung von Zaunanlagen, technische Installationen wie Alarmanlagen, Videoüberwachung oder verbesserte Schließsysteme sowie die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei oder dem Kommunalen Ordnungsdienst. Die Anfrage thematisiert zudem organisatorische Maßnahmen zur Sicherung von Wertgegenständen, die Sensibilisierung von Personal und Schülern sowie die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsanalysen der Gebäude. Auch die Verfügbarkeit finanzieller Mittel für künftige Investitionen wird erfragt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über Einbrüche in Schulen und Sporthallen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.1.1Sicherheitsmaßnahmen an Schulen in HammZur Vorlage · AF-937/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zu den Sicherheitsmaßnahmen an Schulen eingereicht. Laut Stellungnahme der Verwaltung lässt sich kein Trend zu vermehrten Einbrüchen feststellen. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils drei Fälle von Einbruch oder Diebstahl verzeichnet, im Jahr 2024 bis August zwei Fälle. Während bei Vandalismus eine leichte Tendenz nach oben erkennbar ist, die meist auf Einzelphänomene in den Sommermonaten zurückzuführen ist, resultieren vermehrte Schadensmeldungen im IT-Bereich aus der höheren Anzahl mobiler Endgeräte.
Die Verwaltung plant keine generellen neuen Maßnahmen, prüft jedoch bei Bedarf individuelle Sicherungen wie verbesserte Beleuchtung, Einzäunungen oder Videoüberwachung. Elektronische Schließsysteme für Außentüren werden sukzessive eingesetzt. Für die Aufbewahrung mobiler Geräte stehen in Klassenräumen verschließbare Möglichkeiten zur Verfügung. Lehrkräfte erhalten regelmäßige Unterweisungen zu Themen wie Brandschutz oder Amoklagen sowie zur Bedienung technischer Systeme.
Die Sicherheit der Schulgebäude wird bei baulichen Planungen turnusmäßig geprüft, wobei akute Probleme über die allgemeine Bauunterhaltung behoben werden. Ein spezifisches Budget für diese Aufgabenstellung existiert nicht, und für die Ausstattung werden derzeit keine zusätzlichen Mittel benötigt.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 01.10.2024 · Rat (23. Sitzung)
- 4.2Schulplätze für autistisch erkrankte Schüler in der Stadt HammZur Vorlage · AF-940/2024 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage AF-904/2024 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Situation von Schulplätzen für autistisch erkrankte Schüler in der Stadt bezieht. Die Fraktion bittet um Auskunft über die aktuelle Anzahl sowie die Verteilung dieser Plätze auf Regelschulen und Förderschulen. Dabei sollen auch die Belegung der Plätze zu Beginn des aktuellen Schuljahres sowie die derzeit verfügbaren Kapazitäten an spezifischen Schulen dargelegt werden.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs und dessen regelmäßiger Aktualisierung. Es wird nach Maßnahmen zur Förderung der Integration in Regelschulen, den zur Verfügung stehenden Programmen sowie deren Finanzierung gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion Informationen über zukünftige Planungsschritte zur Erhöhung der Platzanzahl und die Zusammenarbeit mit Fachstellen, Therapeuten sowie Organisationen erhalten. Ein weiterer Punkt betrifft bestehende Verträge mit Trägern zur Bereitstellung von Integrationskräften oder Betreuungskräften im Schulalltag.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.2.1Schulplätze für autistisch erkrankte Schüler in der Stadt HammZur Vorlage · AF-940/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zum Thema Schulplätze für Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen gestellt. Die Fragen umfassen die aktuelle Anzahl und Verteilung der verfügbaren Plätze auf verschiedene Schulformen, die Identifizierung freier Kapazitäten sowie die Methodik zur Bedarfsermittlung. Zudem wurden Informationen zu Integrationsmaßnahmen, Ressourcen, Finanzierung, zukünftigen Planungen zur Kapazitätserhöhung sowie zur Zusammenarbeit mit Fachstellen angefordert.
Die Verwaltung teilte mit, dass in den amtlichen Schuldaten Autismus-Spektrum-Störungen nicht separat erfasst werden. Aus diesem Grund können keine spezifischen Angaben zu der Anzahl der Schulplätze oder zum konkreten Bedarf gemacht werden. Als Referenz wird auf einen Bericht des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW aus dem Jahr 2023 verwiesen.
Hinsichtlich der Integration und Zugänglichkeit betonte die Verwaltung, dass aufgrund der hohen Varianz an Fähigkeiten innerhalb des Autismus-Spektrums eine individuelle Anpassung der Lernsettings notwendig sei. Es gebe keine einheitliche Schulform für diese Schüler. Zur Unterstützung stehen Maßnahmen wie Nachteilsausgleich, individuelle Förderkonzepte, Raumgestaltungen oder sächliche Ausstattung zur Verfügung. Zudem kann gemäß §35a SGB VIII Integrationshilfe beantragt werden. Eine Kooperation mit Beratungsstellen oder Therapieeinrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.3Zweckmäßigkeit und Transparenzkriterien der politischen Begleitgruppe bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · AF-941/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage AF-941/2024 Informationen zur Transparenz und Zweckmäßigkeit einer politischen Begleitgruppe im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen in Hamm angefordert. Die Anfrage an den Oberbürgermeister umfasst verschiedene Fragen zur Entstehung und Arbeitsweise dieser Gruppe.
Konkret wird um Auskunft darüber gebeten, durch welches Beschlussorgan die Begleitgruppe eingesetzt wurde, nach welchen Kriterien die Mitglieder ausgewählt wurden und wer der Kreis der Beteiligten inklusive ihrer Parteizugehörigkeit ist. Des Weiteren werden Sitzungstermine sowie Protokolle oder Gedächtnisprotokolle der Sitzungen erbeten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Information des Ausschusses für Schule und Ausbildung über die inhaltliche Arbeit der Begleitgruppe. Dabei wird auf eine Sitzung im September 2024 verwiesen, in der Fragen zur Zusammensetzung der Gruppe bislang offen geblieben seien. Zudem soll geklärt werden, ob die politische Begleitgruppe weiterhin besteht oder bereits aufgelöst wurde.
Die Anfrage begründet sich mit der Kritik der Wählergruppe an der methodischen Beschaffenheit des Schulentwicklungsplans sowie an der mangelnden Nachvollziehbarkeit des Prozesses durch die politische Begleitung.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.3.1Zweckmäßigkeit und Transparenzkriterien der politischen Begleitgruppe bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen der Stadt HammZur Vorlage · AF-941/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme zur Anfrage AF-941/2024-ST erläutert die Verwaltung die Funktionsweise und Zusammensetzung der politischen Begleitgruppe im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für weiterführende Schulen in Hamm. Die Zusammensetzung dieser Gruppe orientiert sich an dem am 15. Dezember 2020 beschlossenen Unterausschuss Jugendhilfe-Schule und umfasst Vertreter der Fraktionen SPD, CDU, Grüne und FDP.
Die Begleitgruppe setzte sich unter anderem aus dem Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Ausbildung, dessen Stellvertretern sowie der Vorsitzenden des genannten Unterausschusses zusammen. Zudem nahmen Vertreter der Fraktionen SPD, Grüne und FDP an einzelnen Sitzungen teil. Die Einbindung der politischen Begleitgruppe endete mit der Vorlage des entsprechenden Gutachtens.
Die Gruppe begleitete den Prozess in drei Terminen zwischen Oktober 2023 und August 2024. Dabei wurden die Vorstellung des Gutachterbüros, die Prognoseergebnisse sowie die abschließenden Maßnahmenempfehlungen behandelt. Die Verwaltung gab an, dass die Begleitgruppe lediglich Nachfragen stellte oder Änderungswünsche formulierte, jedoch keine Änderungen hinsichtlich der Anlagen, der Schülerprognosen oder der entwickelten Maßnahmen vorgenommen wurden.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.4Situation am Paracelsuspark und mögliche Folgen der Insolvenzen der involvierten ProjektgesellschaftenZur Vorlage · AF-959/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage AF-959/2024 Informationen zur Situation am Paracelsuspark und den möglichen Folgen der Insolvenzen beteiligter Projektgesellschaften angefordert. Im Fokus stehen die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm sowie für die Anwohner, falls die Stadtverwaltung die Fertigstellung von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wegen und Grünflächen selbst übernehmen muss.
Die Anfrage umfasst die Klärung der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bestehender Bürgschaften sowie die Frage, inwieweit diese zur Deckung etwaiger Mehrkosten beitragen können. Zudem werden Informationen zum aktuellen Planungsstand, zu möglichen Alternativplänen für das Paracelsuskarree und zum voraussichtlichen Personalbedarf in der Verwaltung angefordert, falls Aufgaben aufgrund von Insolvenzen übernommen werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Aufklärung eines berichteten Rechenfehlers in Höhe von 392.000 Euro. Hierbei werden Fragen zur Verantwortlichkeit, zur Entstehung des Fehlers sowie zu etwaigen personellen Konsequenzen gestellt. Die Wählergruppe begründet das Schreiben mit der Auffassung, dass eine vorangegangene Mitteilung der Stadtverwaltung die ursprünglichen Fragen nicht ausreichend beantwortet habe.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.4.1Situation am Paracelsuspark und mögliche Folgen der Insolvenzen der involvierten ProjektgesellschaftenZur Vorlage · AF-959/2024-ST · Stellungnahme
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Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur Situation am Paracelsuspark und den möglichen Folgen der Insolvenzen der beteiligten Projektgesellschaften vorgelegt. In Bezug auf die Fragen zu finanziellen Forderungen gegenüber Anwohnern sowie zu den Kosten für die Stadt Hamm verweist die Verwaltung auf eine bereits veröffentlichte Mitteilung. Ein konkreter Zeitplan für den Endausbau der Erschließungsanlagen, welche Straßen, Wege, Grünflächen und Spielplätze umfassen, ist derzeit nicht absehbar. Ein entsprechender Ausbauplanbeschluss durch die BV Mitte wird zu einem späteren Zeitpunkt notwendig sein. Die aktuellen Schätzungen für die Kosten des Endausbaus belaufen sich auf etwa 2,2 Millionen Euro.
Zudem befasst sich die Stellungnahme mit einer finanziellen Differenz in Höhe von 392.000 Euro. Das Bauverwaltungsamt erklärte dazu, dass es sich nicht um einen einfachen Rechenfehler handelte, sondern um eine fehlerhafte Bewertung aufgrund besonderer Umstände aus dem Jahr 2014. Dieser Sachverhalt wurde vom Bauverwaltungsamt selbst im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenz der Paracelsus GmbH & Co. KG entdeckt. Nach einer rechtlichen Prüfung sieht die Verwaltung keine realistische Möglichkeit, Regressansprüche gegen die damals verantwortliche Person durchzusetzen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.5Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbhZur Vorlage · AF-960/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Organisation Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage (AF-960/2024) Fragen zur Neubesetzung der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Bestellung eines neuen Geschäftsführers zum 1. Januar 2025.
Die Fragesteller bitten die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, ob die Stelle öffentlich ausgeschrieben wurde und auf welchen Plattformen dies geschah. Zudem wird nach der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen sowie den entscheidenden Kriterien für die Auswahl durch den Aufsichtsrat gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Prüfung politischer Hintergründe des Kandidaten. Es wird um Klärung gebeten, ob eine Parteizugehörigkeit oder eine parteipolitische Entsendung in früheren Funktionen vorlag, um die Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese zu überprüfen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.5.1Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbhZur Vorlage · AF-960/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Anfrage AF-960/2024-ST werden Informationen zum Wechsel der Geschäftsführung der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH dargelegt. Die Verwaltung gibt an, dass die Stelle des Geschäftsführers am 21. September 2024 im Westfälischen Anzeiger ausgeschrieben wurde. Auf diese Ausschreibung gingen insgesamt drei Bewerbungen ein.
Bezüglich der Auswahlkriterien für den vom Aufsichtsrat gewählten Geschäftsführer erläutert die Verwaltung, dass sich die Entscheidung an dem Anforderungsprofil der Stellenausschreibung orientierte. Zu den Fragen nach einer möglichen Parteizugehörigkeit gibt die zuständige Stelle an, keine Kenntnis über ein Parteibuch zu haben. Eine politische Entsendung in einer Funktion als sachkundiger Bürger oder als Mitglied eines Aufsichtsrats liegt laut der Stellungnahme nicht vor.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.6Geduldete, asylberechtigte, studierende und beruflich orientierte Ausländer in HammZur Vorlage · AF-961/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion Hamm hat im Rahmen der Anfrage AF-961/2024 eine Reihe von Fragen zur aktuellen Situation ausländischer Personen in der Stadt gestellt. Der Adressat der Anfrage ist der Oberbürgermeister. Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den Gruppen der geduldeten, asylberechtigten sowie der studierenden und beruflich orientierten Ausländer. Konkret werden die aktuelle Anzahl, die Herkunftsländer sowie die statistische Entwicklung dieser Personengruppen über den Zeitraum von 2020 bis 2024 angefordert.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu den Gründen für Duldungen und zur Perspektive auf einen regulären Aufenthaltstitel. Des Weiteren werden Informationen zu Straftaten, Abschiebehaft sowie zu den Zahlen der durchgeführten Abschiebungen im Zeitraum von 2020 bis 2024 erbeten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Komponente: Die Fraktion fordert eine Aufschlüsselung der Kosten für die Stadt, das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund, sowohl bezogen auf die monatlichen Ausgaben pro Person als auch auf die Gesamtkosten im Jahr 2024.
Zusätzlich werden Informationen zu städtischen, landesweiten oder bundesweiten Maßnahmen und Programmen sowie deren Kosten und Erfolgswert angefragt. Die Anfrage beinhaltet auch Fragen zur Anzahl der Ausländer mit Aufenthaltstiteln für Studium oder Erwerbstätigkeit, einschließlich der jeweiligen Fachrichtungen, sowie zur Anzahl der Personen aus diesen Gruppen, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen. Als Begründung führt die Fraktion eine Kostensteigerung bei abgelehnten Asylbewerbern sowie eine Zunahme von Sozialleistungsbezügen an.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.6.1Geduldete, asylberechtigte, studierende und beruflich orientierte Ausländer in HammZur Vorlage · AF-961/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion bezüglich der Anzahl und Entwicklung verschiedener ausländischer Personengruppen in Hamm vorgelegt. Aktuell leben in der Stadt 119 Personen mit Duldung, 243 Personen mit Aufenthaltsgestattung sowie 487 Studierende und 831 beruflich orientierte Ausländer. Die Herkunftsländer werden statistisch nicht erfasst. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 sank die Zahl der Duldungen von 194 auf 119, während die Gruppe der Aufenthaltsgestattung laut Entwicklungstabelle zwischen 108 und 332 Personen schwankte.
Gründe für eine Duldung sind unter anderem fehlende Reisedokumente, medizinische Gründe, familiäre Bindungen oder die Vorbereitung einer freiwilligen Ausreise. Informationen zu Straftaten werden nicht von der Stadt, sondern durch die Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen erfasst. Für die Unterbringung in Abschiebehaft kommen Einrichtungen in Büren und Ingelheim zum Einsatz; zudem wurden für den Zeitraum 2020 bis 2024 Abschiebungen verschiedener Nationalitäten dokumentiert.
Die Stadt bezuschusst das Projekt „meine Heimat-meine Zukunft“ des DRK mit jährlich 50.000 Euro. Die monatlichen Kosten pro geduldeter Person belaufen sich auf 369,71 Euro; die Gesamtkosten für das Jahr 2024 liegen bislang bei 296.877 Euro. Zudem leben 1.318 Personen mit Aufenthaltstiteln zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit in Hamm, wobei eine detaillierte Auswertung der Berufe oder Studienfächer über die Datenbank nicht möglich ist.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.7Anfrage zur Wohnungslosigkeit in der Stadt HammZur Vorlage · AF-962/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BSW hat mit der Anfrage AF-962/2024 den Oberbürgermeister um detaillierte Informationen zur Situation der Wohnungslosigkeit in Hamm gebeten. Die Anfrage fordert eine Aufschlüsselung der aktuell gemeldeten wohnungslosen Personen nach Geschlecht, Alter und Dauer der Wohnungslosigkeit sowie einen Vergleich zum Vorjahr. Zudem werden Daten zu den im Jahr 2024 anhängigen Räumungsklagen und vollzogenen Räumungen erbeten, einschließlich Informationen zu Geschlecht, Personenstand und dem Anteil betroffener Familien.
Ein weiterer Teil der Anfrage bezieht sich auf die Belegung städtischer Notunterkünfte, die Anzahl der Menschen, die auf der Straße leben, sowie den Umfang der städtischen Finanzierung gewerblich vermieteter Zimmer über den Bürgergeldanspruch. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft über das Vorhandensein von psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder körperlichen Behinderungen bei wohnungslosen Menschen sowie über die Verfügbarkeit kostenfreier, öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen wie Toiletten und Duschen.
In der Begründung wird auf die Sichtbarkeit von Wohnungslosigkeit in der Stadt und den Beginn der kalten Jahreszeit verwiesen. Die Anfrage thematisiert zudem die Bedeutung von Präventionsarbeit sowie die Umsetzung des Träger- und Gästehauses im Bereich Alleestraße, Östingstraße und Schwarzer Weg zur Zentralisierung von Beratungs- und Betreuungsangeboten.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.7.1Anfrage zur Wohnungslosigkeit in der Stadt HammZur Vorlage · AF-962/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage zum Thema Wohnungslosigkeit in Hamm reagiert. Da wohnungslose Menschen häufig keine Meldeadresse besitzen, ist eine exakte Erhebung der Zahlen schwierig. Anhand der Stichtagserhebung der freien Träger der Wohnungslosendenhilfe waren zum 30. Juni 2024 insgesamt 367 Personen in Hamm wohnlos oder obdachlos gemeldet. Eine Differenzierung nach Geschlecht, Alter oder Dauer der Wohnungslosigkeit liegt der Verwaltung nicht vor.
Im Bereich der Räumungsklagen wurden bis zum 5. Dezember 2024 für das Jahr 2024 insgesamt 214 Räumungen angekündigt, von denen 163 bereits vollstreckt worden sind. Informationen zum Personenstand oder zur Familiengröße liegen der Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe nicht vor. In der einzigen städtischen Notunterkunft halten sich derzeit 13 Personen in der Einmalübernachtung auf, wobei die Belegung täglich zwischen 10 und 20 Personen schwankt. Zudem sind fünf Personen in mietähnlichen Verhältnissen untergebracht. Im Rahmen der aufsuchenden sozialen Arbeit wurden im Zeitraum von Januar 2023 bis Juni 2024 insgesamt 196 Personen erfasst, wovon etwa ein Drittel als obdachlos eingestuft wurde.
Hinsichtlich des Gesundheitszustands führt die Verwaltung keine Erhebung medizinischer Diagnosen durch, stellt jedoch eine Zunahme von Personen mit psychischen Auffälligkeiten fest. Als sanitäre Einrichtungen stehen eine öffentliche Toilette am St.-Monica-Platz sowie Anlagen in Beratungsstellen, wie dem Arbeitskreis für Jugendhilfe, zur Verfügung.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.8Kosten der Marketingkampagne “Familienfreundlichste Stadt Hamm”Zur Vorlage · AF-963/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat per Anfrage AF-963/2024 Informationen zu den Kosten der Marketingkampagne „Familienfreundlichste Stadt Hamm“ beim Oberbürgermeister angefordert. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung sämtlicher bisheriger Ausgaben, die unter anderem das Banner am Rathaus, die Produktion und Gestaltung von Druckprodukten sowie die Erstellung von Videos und weitere Werbemaßnahmen umfassen sollen.
Die Anfrage sieht eine Antwort in zwei Abschnitten vor. Der öffentliche Teil soll eine vollständige Auflistung aller Kostenpositionen der Kampagne enthalten. Im nichtöffentlichen Teil werden die Benennung der beteiligten Dienstleister sowie Informationen zu den eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen verlangt. Die Fraktion führt an, dass Haushaltsmittel bevorzugt für Maßnahmen mit direktem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für inhaltliche Projekte und Unterstützungsangebote für Familien eingesetzt werden sollten, statt für reine Imagekampagnen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.8.1Kosten der Marketingkampagne “Familienfreundlichste Stadt Hamm”Zur Vorlage · AF-963/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zu den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit für das Vorhaben „Familienfreundlichste Stadt Deutschlands“ gestellt. Die Fraktion forderte eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben für Maßnahmen wie Banner am Rathaus, Druckprodukte und Videoproduktionen an. Dabei wurde angeregt, Haushaltsmittel verstärkt für Projekte mit direktem Nutzen für Familien einzusetzen statt für Imagekampagnen.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Stellungnahme, dass das Vorhaben einen strategischen Perspektivwechsel darstelle und die Stadt Hamm im September 2024 als „Familienkommune 2024“ ausgezeichnet wurde. Die Entwicklung des Logos erfolgte durch städtische Mitarbeitende ohne zusätzliche Kosten. Für die Öffentlichkeitsarbeit wurden verschiedene Positionen aufgeführt, darunter ein Banner am Rathaus für 6.147,50 Euro sowie Ausgaben für Videoproduktionen, Anzeigenwerbung und Plakate im Rahmen des „Digitalen Familienrathaus“. Die Kampagne zum Thema „Sorgende Angehörige“ belief sich auf 19.819,45 Euro.
Zudem verwies die Verwaltung auf umfangreiche Investitionen in die Familienförderung seit November 2020. Mit einer Summe von über 50 Millionen Euro wurden Maßnahmen wie die Beitragsentlastung bei Kitagebühren, die Förderung der Offenen Ganztagsschule sowie die Instandhaltung von Spielplätzen finanziert.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.9RatsinformationssystemZur Vorlage · AF-964/2024 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage (AF-964/2024) an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf den aktuellen Stand des Ratsinformationssystems bezieht. Hintergrund ist die Umstellung auf ein neues System, wodurch derzeit nur Beratungs- und Beschlussunterlagen bis Januar 2024 im System durchsuchbar sind. Dokumente aus dem Zeitraum von 1999 bis Ende 2023 stehen im neuen System bislang nicht zur Verfügung.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, bis zu welchem Termin sämtliche Unterlagen ab dem Jahr 2020 vollständig im Ratsinformationssystem verfügbar sein werden. In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob die Erfassung der Daten durch das städtische Personal in einem angemessenen Zeitraum bewältigt werden kann oder ob die Verwaltung eine Vergabe an ein externes Unternehmen plant, um die Einpflege der Unterlagen zu übernehmen.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.9.1RatsinformationssystemZur Vorlage · AF-964/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Ratsinformationssystem Fragen zur Verfügbarkeit von Beratungs- und Beschlussunterlagen sowie zur personellen Umsetzung gestellt. Die Anfrage bezog sich auf den Zeitpunkt der Bereitstellung der Unterlagen ab dem Jahr 2020, die Bewältigung der Aufgaben durch das städtische Personal und eine mögliche Vergabe an externe Unternehmen.
Die Verwaltung gab an, dass die notwendigen Nacharbeiten bis zur ersten Sitzungsrunde im neuen Jahr abgeschlossen sein werden. Danach sollen alle Unterlagen seit 1999 über eine Suchfunktion verfügbar sein. Fraktionen können bereits jetzt Vorlagen aus dem Altsystem über das Ratsbüro erhalten.
Die Nachbearbeitung nach der Datenübernahme, die auch den Sitzungsverlauf sowie einen erhöhten Schulungs- und Beratungsbedarf umfasst, wird durch das Personal des Ratsbüros durchgeführt. Der Abschluss dieser Arbeiten ist für die erste Sitzungsrunde im Jahr 2025 vorgesehen. Eine Vergabe an ein externes Unternehmen ist nicht geplant, da die derzeit noch stattfindende manuelle Abschlussprüfung der Datenübernahme durch eigenes Personal erfolgen muss, welches mit dem alten und dem neuen System vertraut ist.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.10Entwicklungsstand CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · AF-965/2024 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zum Entwicklungsstand des CreativReviers Heinrich Robert eingereicht. In der Vorlage AF-965/2024 werden verschiedene Fragen zur Umsetzung der vor einem Jahr beschlossenen Bebauungspläne auf dem ehemaligen Zechengelände thematisiert. Die Fraktion erkundigt sich nach dem Status der städtebaulichen Verträge zwischen der Stadtverwaltung und den Investoren, deren Abschluss für die Rechtskraft der Pläne erforderlich ist.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Sicherheit auf dem Gelände. Es wird nach einer geplanten Beleuchtung der Zuwege für Fußgänger und Radfahrer gefragt, um die Sichtverhältnisse in der Dunkelheit zu verbessern. Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über die Anzahl der im Revier ansässigen Unternehmen sowie deren Zuordnung zur Kreativwirtschaft. Des Weiteren wird nach möglichen Auswirkungen des Kühlturmbrandes auf den Zeitplan der Rückbauarbeiten durch die RAG gefragt.
Die Entwicklung des Gebiets sieht laut den Beschlüssen Wohnraum, Gewerbeflächen und den Erhalt historischer Gebäude vor. Während bereits erste Betriebe und ein Gastronomieangebot auf dem Areal vorhanden sind, hinterfragt die Fraktion die zeitliche Planung für weitere Entwicklungsschritte auf den restlichen Flächen des Areals.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 4.10.1Entwicklungsstand CreativRevier Heinrich RobertZur Vorlage · AF-965/2024-ST · Stellungnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der CDU-Fraktion zum Entwicklungsstand des CreativReviers Heinrich Robert Stellung genommen. Die städtebaulichen Verträge für die Bebauungspläne zur Nachnutzung des Bergwerks Heinrich Robert I bis IV konnten noch nicht abgeschlossen werden, da Abstimmungen zu Vertragsformulierungen sowie Fragen zum Waldausgleich mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW noch ausstehen. Erst nach Klärung dieser Punkte sollen die Verträge finalisiert und die Bebauungspläne rechtskräftig werden. Bezüglich der Beleuchtung der Zuwegungen wies die Verwaltung darauf hin, dass das Gelände nicht in städtischem Besitz ist. Die Verantwortung für die Infrastruktur liegt bei den privaten Flächeneigentümern. Voraussetzung für eine kommunale Übernahme öffentlicher Verkehrsflächen sind zudem die Entlassung der Flächen aus der Bergaufsicht sowie die Umsetzung von Erschließungsverträgen.
Trotz der noch nicht rechtskräftigen Bebauungspläne findet bereits eine Nutzung der alten Zechengebäude statt. Die Caritas betreibt dort eine Jugendwerkstatt. Zudem sind ein Café, ein Studio für Pole-Dance und Pilates, ein Fotostudio, eine Werkstatt für Malerei sowie eine Tischlerei ansässig. Mit der Eröffnung von Attraktionen wie einem Laser-Tag und einem Abenteuerraum wurde das Angebot im Bereich der Freizeitwirtschaft erweitert. Über 20 Veranstalter der Tempelmann-Gruppe nutzen das Gelände zudem für kulturelle Events. In Bezug auf die Rückbauarbeiten der RAG teilte die Verwaltung mit, dass die Arbeiten nach dem Brand des Kühlturms wieder aufgenommen wurden und keine nennenswerten Verzögerungen beim Gesamtmaßnahme zu erwarten sind.
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- 10.12.2024 · Rat (24. Sitzung)
- 5.Verschiedenes