Grundsteuerreform: Erlass einer Hebesatzsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage BV-1732/2024 des Amtes für Finanzen und Controlling befasst sich mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in Hamm gemäß den landes- und bundesgesetzlichen Vorgaben. Ziel ist die Realisierung einer haushaltsneutralen Umsetzung sowie der Beschluss einer Hebesatzsatzung mit differenzierten Hebesätzen im Bereich der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025.
Die Verwaltung schlägt für die Grundsteuer B ein differenziertes Modell vor, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Dabei soll der Hebesatz für Wohngrundstücke von 600 % auf 669 % und für Nichtwohngrundstücke von 600 % auf 1.338 % angehoben werden. Diese Maßnahme führt zu einer Belastungsverschiebung von etwa 450.000 € zugunsten der Wohngrundstücke. Bei der Grundsteuer A ist eine Erhöhung des Hebesatzes von 225 % auf 323 % vorgesehen, da die Messbeträge aufgrund der neuen Bemessungsgrundlagen von etwa 133.000 € auf knapp 70.000 € sinken.
Die Verwaltung weist auf finanzielle Risiken hin, falls die Differenzierung der Hebesätze rechtlich nicht Bestand hat, was zu einem jährlichen Steuerausfall von 9,8 Mio. € führen könnte. Zudem bestehen Unsicherheiten durch unterschiedliche Gutachten der Finanzbehörden und des Städtetags NRW. Die Vorlage enthält zudem eine Regelung für Kleinbeträge sowie die Festlegung der Fälligkeitstermine für die Grundsteuer auf den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Beratung der Vorlage ist für den Dezember 2024 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, im Hauptausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
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