Freiwillige Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und weitere Transferleistungsbeziehende
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Hamm liegt ein Antrag der Fraktion BSW vor, der die Gewährung einer freiwilligen Weihnachtsbeihilfe für Bezieher von Bürgergeld sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorsieht. Die Antragsteller fordern eine Zahlung in Höhe von 200 Euro für Alleinstehende und 100 Euro für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine rechtliche Konstruktion zu erarbeiten, die sicherstellt, dass diese Beihilfe bei den Leistungsempfängern anrechnungsfrei bleibt. Dies soll auch für Heimbewohner gelten, die einen Barbetrag nach dem SGB erhalten.
In einer Stellungnahme des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege zur Vorlage AT-836/2024-ST wird darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Regelung für die Gewährung einer solchen Beihilfe als anrechnungsfreier Zuschuss gibt. Ein Weihnachtszuschuss müsste nach geltender Rechtslage als Einkommen betrachtet werden. Dies würde dazu führen, dass der Betrag im Monat des Zuflusses bedarfsmindernd auf die Leistungen angerechnet wird. In der Folge würde eine solche Zahlung nicht zu einer Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Leistungsberechtigten führen, sondern lediglich eine Entlastung des Bundeshaushalts bewirken.
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