Hamm Transparent

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Stellungnahme

Begrenzung des Tempolimits 30km/h der Adenauerallee auf Schultage in NRW

AT-839/2024-ST 10.12.2024 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Antrag AT-839/2024-ST hat die AfD-Fraktion Hamm eine teilweise Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Adenauerallee beantragt. Die Fraktion fordert, dass das Tempolimit nach der Erneuerung der Fahrbahn nur noch an Schultagen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 7:00 bis 16:00 Uhr gilt.

Die Verwaltung hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt und weist darauf hin, dass der Rat für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen nicht zuständig ist. Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sind zwischen Haupt- und Nebenzeiten zu unterscheiden. Das aktuelle Zeitintervall der Geschwindigkeitsbeschränkung wurde auf Basis der vom Schulamt angegebenen Betriebszeiten festgelegt. In die Anordnung wurden zudem die Nutzungszeiten der Sporthalle einbezogen.

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