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Beschlussvorlage

Kommunales Jobcenter - Planung 2025

BV-1689/2024 10.12.2024 Kommunales Job-Center AöR

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll den vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2025 zur Kenntnis nehmen und die Planung für das kommende Jahr befürworten. Die Vorlage umfasst einen Bericht über die bisherigen Ergebnisse sowie die strategische Ausrichtung der Institution.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine Erwerbstätigenquote geprägt, die unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Im Jahr 2023 befanden sich durchschnittlich 18.208 Personen im SGB II-Leistungsbezug. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten über das letzte Jahrzehnt rückläufig war, führten internationale Bewegungen zu kurzfristigen Anstiegen. Die wirtschaftliche Struktur der Stadt wird durch das Gesundheits- und Sozialwesen, den Handel sowie den Logistiksektor bestimmt.

Finanziell basieren die Planungen auf vorläufigen Zuweisungen des Bundes in Höhe von 32,65 Millionen Euro. Davon sind 14,06 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen vorgesehen. Da ab dem 1. Januar 2025 die Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitation auf die Agentur für Arbeit übergeht, ist eine Umschichtung von 2,8 Millionen Euro vom Eingliederungsetat in den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Damit stehen für das Arbeitsmarktprogramm 11,25 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sicherstellung der Beratungsstrukturen, insbesondere für Erziehende sowie für zugewanderte Menschen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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