Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant ab dem 1. Januar 2025 eine Anpassung der Gebührensätze im Rettungsdienst. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Erhöhungen für Krankentransport, Rettungstransport und Notarzteinsatz vor. So soll der Preis für einen Krankentransport von 232,00 Euro auf 296,50 Euro steigen. Beim Rettungstransport erhöht sich der Satz von 755,50 Euro auf 930,00 Euro, und die Gebühr für Notarzteinsätze soll von 846,00 Euro auf 1.276,50 Euro angehoben werden. Die Kilometergebühr für Fahrten außerhalb des Stadtgebiets bleibt bei 3,00 Euro bestehen.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit gestiegenen Kosten im Bereich der Personal- und Sachmittel sowie der medizinischen Ausstattung. Zudem wird ein zusätzlicher Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb eingesetzt. Die Anpassung dient der Sicherstellung der gesetzlich geforderten Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW.
Hinsichtlich der Abrechnung von Einsätzen ohne Transport besteht derzeit Klärungsbedarf mit den Krankenkassenverbänden. Da rechtliche Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW zu der Frage anhängig sind, ob solche Einsätze über die Gebühren refinanziert werden können, wurde eine einvernehmliche Regelung getroffen. Die Stadt und die Verbände warten das Ergebnis der Verfahren oder eine mögliche Änderung des Rettungsgesetzes ab. Bis zur endgültigen Klärung werden die Gebühren in voller Höhe durch die Krankenkassen übernommen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 25.11.2024kein Ergebnis hinterlegt