8. Änderung der Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 04.09.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die achte Änderung der Entgeltordnung beschließen, die seit dem Jahr 2001 gültig ist. Die Vorlage sieht vor, dass die neue Fassung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Hintergrund der Anpassung sind veränderte Rahmenbedingungen sowie Kostenentwicklungen, die eine Aktualisierung einzelner Tarife und Tatbestände erforderlich machen. Ziel der Maßnahme im Rahmen der Haushaltsplanung ist es, Möglichkeiten zur Einnahmensteigerung und Ausgabenreduzierung zu nutzen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Bereich der Pharmazeutisch-Technischen Lehranstalt. Auf Empfehlung der Bezirksregierung wurde eine Ergänzung vorgenommen, die die Abrechnung von Nebenkosten sowie mögliche jährliche Erhöhungen des Grundbetrages ermöglicht.
Finanziell wird durch die Neuregelung mit Einnahmen in Höhe von rund 86.000 Euro gerechnet, die verschiedenen Stadtämtern über Leistungsentgelte zufließen sollen. Die Vorlage enthält sowohl die neue Fassung der Entgeltordnung als auch einen detaillierten Vergleich zur bisherigen Regelung.
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