8. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamm vom 14.11.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die 8. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung bestehender Gebührentarife sowie die Neuregelung einzelner Tatbestände vor.
Im Stadtplanungsamt werden die Gebühren für die Förderung des Wohnungsbaus aufgrund veränderter Rahmenbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen und gestiegener Personalkosten angepasst. Zudem wird ein neuer Gebührentarif für die Bewilligung von Fördermitteln zur Modernisierung von Wohnraum im Bestand eingeführt, um der erwarteten Nachfrage und den aktualisierten Förderrichtlinien Rechnung zu tragen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung liegt im Vermessungs- und Katasteramt. Dort wird die Bauaktenauskunft neu strukturiert, um dem laufenden Digitalisierungsprozess der Bauaktenarchive gerecht zu werden. Die Anpassung berücksichtigt dabei sowohl die bereits vorhandenen digitalen Akten als auch die verbleibende Papierdokumentation.
Durch die Änderungen werden für verschiedene Stadtämter Einnahmen in Höhe von rund 67.000 Euro erwartet. Die Vorlage wird im Hauptausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 9. Dezember 2024 vorberatend behandelt, bevor der Rat am 10. Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
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