10. Änderung zur Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 2025 beschließen. Die Neuregelung umfasst Anpassungen für das Landesprogramm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits). In diesem Rahmen wird die Durchführung von Instrumentalunterricht in Gruppen von 30 bis 45 Minuten sowie Einzelunterricht von 22,5 Minuten ermöglicht. Zudem wird festgelegt, dass der JeKits-Unterricht nach Beendigung der Grundschulzeit endet und für eine Fortsetzung eine Anmeldung zum Fachunterricht erforderlich ist.
Die Satzung regelt zudem die Gewährung von Förderfreistellen, die zusätzliche gebührenfreie Unterrichtszeiten beinhalten können. Die Entscheidung über diese Freistellungen sowie deren Dauer obliegt der Schulleitung in Abstimmung mit der Fachgruppenkoordination und den Lehrkräften.
Ein weiterer Punkt ist die Präzisierung der Gebührenermäßigungen für Familien. Als Kinder einer Familie gelten alle Geschwister und Kinder im selben Haushalt, für die dieselbe Person oder deren Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner zum Empfang von Kindergeld berechtigt sind. Hierfür kann die Musikschule einen Nachweis bei Kindern und Jugendlichen anfordern. Ergänzend werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, darunter die Ersetzung des Begriffs „Arbeitslosengeld II“ durch „Bürgergeld“ sowie die Änderung der Bezeichnung „Gebührenbescheid“ zu „Bewilligungsbescheid“.
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