Fassadensanierung der Musikschule Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fassadensanierung der Musikschule Hamm ist Gegenstand einer Beschlussvorlage des Immobilienmanagements. Die geplante Maßnahme umfasst die Errichtung einer hinterlüfteten Putzfassade sowie die Verbesserung des Sonnenschutzes. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, wobei die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden soll.
Hintergrund der Sanierung ist ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Dortmund zur Mängelbeseitigung. Hieraus resultierten bereits Zahlungen in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro durch eine Versicherung. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf etwa 2,52 Millionen Euro. Während ein Teil der Kosten durch Versicherungsleistungen gedeckt wird, trägt die Stadt Hamm einen Eigenanteil von circa 1,36 Millionen Euro. Dieser Anteil umfasst Maßnahmen, die nicht durch das Urteil abgedeckt sind, wie etwa die Erneuerung von Deckenuntersichten sowie Anpassungen im Bereich des Brandschutzes und des Taubenschutzes.
Der Zeitplan sieht einen Baubeginn Mitte Februar 2025 vor, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mitte Dezember 2025 geplant ist. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen, wobei lärmintensive Tätigkeiten vorrangig vormittags durchgeführt werden sollen, um die Beeinträchtigungen zu begrenzen. Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 20
Sollte die Umsetzung nicht im Jahr 2025 erfolgen, müssten die bereits erhaltenen Versicherungsleistungen zurückgezahlt werden.
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Beratungsfolge
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