Änderung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH und der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll über die Anpassung der Gesellschaftsverträge der WestfalenTarif GmbH sowie der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH beraten. Grundlage für diesen Vorgang ist das 3. NKFWG NRW, welches zum 5. März 2024 Änderungen im Kommunalrecht bewirkt hat. Diese Neuerungen ermöglichen Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen und Einrichtungen in Gesellschaftsform.
Um diese Vereinfachungen für die WestfalenTarif GmbH und die Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH nutzen zu können, ist eine entsprechende Änderung der jeweiligen Satzungen erforderlich. Da beide Gesellschaften als Kleinstkapitalgesellschaften eingestuft werden können, sollen die administrativen Prozesse angepasst werden. Die Stadt Hamm hält an beiden Unternehmen mittelbare Beteiligungen.
Durch die Umsetzung der Änderungen wird eine Reduzierung des Aufstellungs- und Prüfungsaufwandes angestrebt, was zu Einsparungen bei den internen sowie externen Kosten innerhalb der Gesellschaften führen kann. Der Rat soll den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH anweisen, dem Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie der Mandatierung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2024kein Ergebnis hinterlegt
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