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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – hier: 1. Änderung des Geltungsbereiches 2. Kenntnisnahme der Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren 3. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

BV-1714/2024 10.12.2024 Stadtplanungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll über die Neudefinition des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 02.129 – östlich Maximilianpark – entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Stadtplanungsamtes sieht eine Verkleinerung des ursprünglichen Planungsgebiets vor. Dies begründet sich durch Anpassungen im Planungskonzept, die zu einer reduzierten Flächeninanspruchnahme führen. Gleichzeitig sollen die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren zur Kenntnis genommen und die Veröffentlichung des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschlossen werden.

Das rund 3,26 Hektar große Gebiet im Stadtteil Braam-Ostwennemar soll die Grundlage für das IGA-Projekt „Maximilianpark und Gartenkompetenzzentrum“ bilden, welches Teil der Internationalen Gartenausstellung 2027 ist. Die Planung umfasst die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen sowie die Sicherung einer Verkehrsfläche für die zukünftige Trassenführung der Straße „Am Maximilianpark“. Im Zuge der Überarbeitung wurde von der ursprünglichen Planung einer größeren Stellplatzanlage abgesehen, da eine solche Konflikte mit dem Artenschutz und der verkehrlichen Anbindung mit sich bringen könnte. Die vorliegende Planung berücksichtigt zudem Ergebnisse aus artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie Umweltprüfungen.

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