Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2024 - 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm berät über die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze im Zeitraum von 2024 bis 2027. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird an dem Grundsatz festgehalten, die Förderung von stationären Plätzen gemäß dem Alten- und Pflegegesetz NRW an den gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die aktuelle Planung für den Zeitraum 2024 bis 2027 sieht keinen weiteren Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen in Hamm vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Durch dieses Instrument der Bedarfsplanung kann die Stadt die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur steuern. Besteht kein weiterer Bedarf, unterliegen Investitionen in neue Pflegeplätze einem höheren wirtschaftlichen Risiko, da die Refinanzierung von Investitionskosten über das Pflegewohngeld entfällt. Die vorliegende Planung wurde bereits in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
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