Stellplatzsatzung der Stadt Hamm: 1. Fortschreibung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Vorlage BV-1670/2024 die erste Fortschreibung der Stellplatzsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, die Anforderungen an den Nachweis von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben anzupassen und dabei die Mobilitätsentwicklung sowie ein flächensparendes Bauen zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Erleichterung von Nutzungsänderungen an Gebäuden. Künftig soll lediglich der eventuelle Mehrbedarf an Stellplätzen gegenüber der vorherigen Nutzung nachgewiesen oder durch Ablösebeträge ausgeglichen werden müssen. Zudem werden die Abschläge für Bauvorhaben in Gebieten mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erhöht, insbesondere im Korridor der geplanten MetroBuslinien sowie im Umfeld des Haltepunkts Westtünnen. Ergänzend dazu können zusätzliche Reduzierungen der Stellplatzverpflichtung durch konkrete Mobilitätskonzepte, etwa durch die Einbindung von Car-Sharing oder E-Scooter-Angeboten, erreicht werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der finanziellen Anpassung im Stadtzentrum. Die maximale Ablösesumme für nicht realisierte Stellplätze soll in der Innenstadt von bisher 6.000 Euro auf 3.000 Euro pro Stellplatz begrenzt werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine sprachliche Klarstellung der Regelungsinhalte vor, um die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Begriffe innerhalb der Satzung zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2024kein Ergebnis hinterlegt