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Beschlussvorlage

Kommunaler Integrationsplan

BV-1574/2024 10.12.2024 Ausländer- und Flüchtlingsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm soll den Kommunalen Integrationsplan für die Jahre 2024 bis 2029 beschließen. Dieser Plan ersetzt das bisherige Integrationskonzept und dient der Darstellung eines kommunalen Integrationsmanagements. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen des Fünfjahreszeitraums jährliche Workshops mit Beteiligten aus der freien Wohlfahrtspflege sowie Migrantenselbstorganisationen durchzuführen. Im Jahr 2029 soll eine Fortschreibung des Plans erfolgen.

Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich an drei Zieldimensionen. Die erste Dimension umfasst Themen wie Spracherwerb, Bildung, Gesundheit und Wohnen für Neuzugewanderte innerhalb der ersten drei Jahre nach Einreise. Die zweite Dimension fokussiert auf die nachhaltige Integration in Regelsysteme, insbesondere in den Bereichen Arbeit, Qualifizierung und Gesundheitsversorgung. Die dritte Dimension befasst sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe sowie transkulturellen Wertesystemen.

Zudem wird der Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) thematisiert, dessen formale Umsetzung für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Die Stadt beabsichtigt, den zehnpunktigen Aktionsplan der Koalition in ihre Strategien und Programme zu integrieren. Während die Erstellung des Integrationsplans als Querschnittsaufgabe keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat, werden die Kosten für die einzelnen Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Stadtämter getragen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge