Denkmalbereich Nr. 3 - Ostenallee - hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage BV-1668/2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich Ostenallee beantragt. Das geplante Gebiet umfasst etwa 29.710 Quadratmeter in der Gemarkung Hamm und beinhaltet verschiedene Flurstücke der Fluren 22 und 14. Ziel ist der Schutz des äußeren Erscheinungsbildes eines Ensembles, das die Grundstücke Ostenallee 50a bis 76a sowie die angrenzende Anliegerstraße und öffentliche Grünflächen umfasst.
Die Bebauung in diesem Bereich besteht vorwiegend aus zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern, die größtenteils zwischen 1922 und 1925 errichtet wurden. Neben den Wohngebäuden sind auch die gepflasterte Anliegerstraße mit Basaltsteinen sowie die straßenbegleitende Grünanlage Teil des geplanten Schutzbereichs. Die räumliche Begrenzung erfolgt im Osten durch das Ahseufer und im Westen durch die Josef-Schlichter-Allee.
Die Begründung für die Unterschutzstellung verweist auf die städtebauliche Bedeutung dieses Bereichs als Zeugnis der Stadtentwicklung Hamms zu einem Kurort im frühen 20. Jahrhundert. Die Satzung soll das zusammenhängende Gebäudeensemble und die dazugehörigen Freiflächen erhalten. Der vorgeschlagene Beschluss wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Hamm-Mitte sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität, beraten, bevor der Rat der Stadt Hamm über die Aufstellung entscheidet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 09.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 19.11.2024kein Ergebnis hinterlegt