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Beschlussvorlage

Abwassergebührensatzung 2025 der Stadt Hamm

BV-1724/2024 10.12.2024 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm wird über die Neufassung der Abwassergebührensatzung sowie die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2025 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht eine Änderung aller Gebührentatbestände vor.

Der Gebührenbedarf für das Jahr 2025 ist im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1,4 Millionen Euro gestiegen, was einem Zuwachs von 3,8 Prozent entspricht. Als maßgebliche Faktoren werden Kostensteigerungen bei der Verbandsumlage in Höhe von 1,6 Millionen Euro genannt, die primär durch steigende Energiepreise verursacht werden. Demgegenüber stehen Kostenreduzierungen beim Netzbetrieb in Höhe von 0,3 Millionen Euro. Zudem erhöht sich der städtische Gebührenbedarf um 0,9 Millionen Euro, da im laufenden Jahr keine Entnahme aus dem Sonderposten Stadt mehr zur Kostensenkung erfolgt.

Die Kalkulation führt zu veränderten Sätzen für die Entwässerung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer bebauten Fläche von 130 m² erhöhen sich die jährlichen Gebühren von 572,80 Euro auf 608,60 Euro. Dies entspricht einer Steigerung der Gesamtkosten um 35,80 Euro pro Jahr bzw. um etwa 6,25 Prozent.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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